Ausschreibung der Position einer Ombudsperson für Stellwände
Die Studierendenvertretung sucht ab sofort und bis zum 02.03.2017 eine Ombudsperson als Verantwortliche für die Stellwände der Studierendenvertretung im KG II nach der Stellwandvergabeordnung (StVO). Eine spätere Bewerbung bleibt möglich.
Zu den Aufgaben der Ombudsperson gehört nach StVO § 3 Abs. 2:
1. Ansprechpartner*in für studentische Gruppen zu sein, die eine Stellwand nutzen wollen,
2. Streitigkeiten in Bezug auf die Nutzung der Stellwände in Rücksprache mit dem AStA zu schlichten,
3. regelmäßig nach dieser Verordnung entsprechende Aushänge zu entfernen und dabei, soweit eine aushängende Gruppierung klar erkennbar ist, diese darüber zumindest einmalig zu unterrichten, sowie
4. dem AStA regelmäßig über die aktuelle Nutzung der Stellwände zu berichten.
Darüber hinaus erarbeitet die Ombudsperson nach § 4 Abs. 2 zu Beginn eines jeden Semesters einen Vorschlag über Verteilung und Nutzung der Stellwände aus, die sie dem AStA vorlegt. Die Stellwandvergabeordnung findest du hier.
Solltest Du Dich für diese Aufgabe interessieren, schicke bitte ein ausgefülltes Bewerbungsformular an bewerbungen(at)stura.org und komme im AStA vorbei, um die vorzustellen. Das Bewerbungsformular findest du hier.
Die Sitzungszeit des AStA in der vorlesungsfreien Zeit ist Freitags 14 Uhr. Die Sitzungen finden alle zwei Wochen statt.
(17.02, 03.03, 17.03, 31.03, 21.04, 28.04)