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25.000 Studierende unter Generalverdacht - kein Datenschutz für Student*innen

Die Verwaltungsgerichte in Berlin und Freiburg lehnten in erster Instanz den Antrag auf Rechtsschutz der Verfassten Studierendenschaft der Uni Freiburg ab. Ende August 2017 wurde bei Hausdurchsuchungen wegen des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org, zufällig ein Datenträger der Verfassten Studierendenschaft (VS) der Uni Freiburg beschlagnahmt. Es handelte sich um eine verschlüsselte Sicherheitskopie, die bei einem Mitarbeiter der VS extern aufbewahrt worden war. Weil deshalb nicht ausgeschlossen werden könne, so die Sicherheitsbehörden, dass dort auch Daten enthalten sind, die das Verbot der Internetplattform stützen könnten.

 Seither liegen die Daten aller 25.000 Student*innen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der gesamten Selbstverwaltung  sowie eines Jahrgangs der PH Freiburg beim Bundesamt für Verfassungsschutz, das im Auftrage des Bundesinnenministers die Daten auswerten will. Was nicht gelingt. Denn die Verschlüsselung hält nun schon den neunten Monat den Öffnungsversuchen des Verfassungsschutzes stand. Und die VS wurde von  ZENDAS, einer universiätsinternen Prüfeinrichtung des Rektors, ausdrücklich für ihre gute datenschutzgerechte Verschlüsselung gelobt. Weil aber mit jedem Tag die Gefahr der Entschlüsselung wächst, hat die VS bei den Verwaltungsgerichten in Freiburg und Berlin beantragt, den Sicherheitsbehörden zu verbieten, die Sicherheitskopie zu entschlüsseln und auszuwerten. Bisher vergeblich.

 

Mit Entscheidungen im März, bzw. April lehnten beide Gerichte in erster Instanz diesen Antrag ab. Das VG Freiburg meint zwar, dass es nicht naheliegend erscheine, dass dort Daten zu finden seien, die für das Verbot der Internetplattform von Bedeutung sein könnten, aber weil es "nicht ausgeschlossen" und "im Bereich des Möglichen" liege, dürfte die Daten der VS und aller Studierender darauf hin überprüft werden. Ausserdem sei es "ein vergleichsweise geringer Eingriff", der hinter dem Interesse an einer zusätzlichen Begründung des Verbots der Internetplattform zurückzustehen habe. 

 

Hierzu erklärt Phillip Stöcks, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg: „Es ist überaus bedenklich, wie ohne jeden konkreten Anhaltspunkt der Informationsdurst von Verfassungsschutz und Polizei über den Schutz der Daten der Studierenden gestellt werden. Wir sind den Studierenden gegenüber verpflichtet, ihre Daten davor zu schützen, dass nicht ohne nachvollziehbaren Grund ihre Daten geheimdienstlich kontrolliert werden. Es liegt keinerlei Gefahrensituation vor, die so etwas rechtfertigen könnte. Es sind nicht nur Facebook und Google u.a., die den Datenschutz bedrohen, sondern im konkreten Fall auch und gerade die staatlichen Sicherheitsbehörden selbst. Unser Rechtsanwalt hat daher gegen beide Entscheidungen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben.“

 

Dr. Udo Kauß, Rechtsanwalt der Verfassten Studierendenschaft: erklärt: Es ist mit rechtstaatlichen Grundsätzen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar, dass Sicherheitsbehörden ohne konkreten Verdacht die Daten aller Studierenden daraufhin überprüfen wollen, ob sich bei diesen Hinweise auf angeblich linksextremistische Bestrebungen finden, die in Zusammenhang mit der verbotenen linken Internetplattform gebracht werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auch weniger  tief gehende Eingriffe für verfassungswidrig gegeißelt, die den Eindruck ständiger Kontrolle vermitteln, weil "das sich einstellende Gefühl des Überwachtwerdens zu Einschüchterungseffekten und in der Folge zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen". Auf diese Weise unterminieren die Sicherheitsbehörden die Teilnahme an der studentischen Selbstverwaltung. Das kann nicht hingenommen werden."

 

Im Januar hat der Studierendenrat mit einem überaus deutlichem Votum sich für die Gegenwehr gegen die solche Behördenwillkür ausgesprochen. Es ist für uns daher selbstverständliche Pflicht, weiter für den Schutz der Daten der Student*innen der Uni Freiburg einzutreten. Bisher fehlt es im konkreten Fall an einem klaren Bekenntnis der Universitätsleitung zum Datenschutz auch und gerade gegenüber den Geheimdiensten und der Polizei. Diese haben an der Universität und deren Daten nichts zu suchen, und schon gar nicht ohne jeglichen nachvollziehbaren Grund. Die Bedenken vieler Student*innen sollten gerade hier ernst genommen und nicht einfach ignoriert werden, um sich selbst einer unbequemen Debatte zu entziehen.

 

Das rechtliche Vorgehen geschieht weiterhin unabhängig von einer politischen Einordnung der laufenden Ermittlungen rund um das Verbot von "linksunten.indymedia.org". Von Presseanfragen, die sich auf dieses Verfahren beziehen, bitten wir daher abzusehen.

 

Juristisch vertreten werden wird die Verfasste Studierendenschaft durch den Anwalt Dr. Udo Kauß. Über ihn können auch nähere Details zum am 08.11.2017 beim Verwaltungsgericht Freiburg beantragten einstweiligen Rechtsschutz erfragt werden. 

 

Wir stehen gerne für Nachfragen und Interviews bereit. Auf Anfrage können Dokumente zu den Urteilen in Freiburg und Berlin eingesehen und ggf. zur Kenntnis gegeben werden. 

 

Kontaktdaten:

Vorstand der Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Phillip Stöcks

vorstand@stura.org

 

Rechtsanwalt Dr. Kauß, Freiburg:

0761 702093

ra@rechtsanwalt-kauss.de

 

Zum Hintergrund:

 

Mehr zum Hintergrund findet sich in unserer letzten Pressemitteilung: https://www.stura.uni-freiburg.de/news/festplattebeschlagnahmt

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