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PM: Studierendenschaften sollen politisches Mandat verlieren

Nach der Einführung der diskriminierenden Studiengebühren für Nicht-EU- Ausländer*innen und Zweitstudierende, plant die grün-schwarze Landesregierung, namentlich durch Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, im Rahmen der Änderung der Landeshochschulgesetzes, die Abschaffung des politischen Mandats der Verfassten Studierendenschaften.

Die gemeinsame Pressemitteilung des fzs (freier zusammenschluss von student*innenschaften), StuRa Uni Heidelburg und uns kann hier in voller Länge gelesen werden.

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Studierendenschaften sollen politisches Mandat verlieren
 
Nach  der Einführung der diskriminierenden Studiengebühren für  Nicht-EU-Ausländer*innen und Zweitstudierenden, plant die grün-schwarze Landesregierung, namentlich durch Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, im Rahmen der Änderung der Landeshochschulgesetzes, die Abschaffung des politischen Mandats für Verfasste Studierendenschaften.
 
Die Landesregierung plant den §65 Absatz 4 im Landeshochschulgesetz: "Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr." zu streichen. 
Diese Streichung widerspricht komplett Ministerin Bauers Aussage zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften im Jahr 2012.
"Die Studierendenvertreter haben nun ein politisches Mandat, um wirksam für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden eintreten zu können“, sagte Theresia Bauer (Grüne) damals (24. April 2012).
Die ferner in §65 Absatz 3 definierten Aufgaben beziehen sich lediglich auf gesellschaftliche und nachhaltige Aufgabenstellungen der Hochschule. Dies inkludiert aber mitnichten die Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft, sich für die Belange der Statusgruppe der Studierenden in einem gesellschaftlichen Kontext einzusetzen.
 
In § 65 Absatz 2 werden lediglich die Aufgaben der Studierendenschaft in Bezug auf die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zugewiesen. Dies schließt eine Befugnisnorm, die Möglichkeit die definierten Aufgaben zu erfüllen, nicht automatisch ein. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist eine Stellungnahme zu hochschulpolitischen Themen ein Grundrechtseingriff, welcher einer Befugnisnorm bedarf.
"Mit der Streichung der Befugnisnorm in § 65 Absatz 4, wird uns die Möglichkeit, sich zu den Belangen der Studierenden öffentlich zu äußern, genommen" sagt Maleen Steding, Vorstandsmitglied der Studierendenvertretung Uni Freiburg.
 
Nach Landeshochschulgesetz § 65 Absatz 2 werden unter anderem die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, aber eben auch die Förderung der politischen Bildung als Aufgaben definiert. Diese und weitere Aufgaben werden durch das Streichen des ersten Satzes in § 65 Absatz 4 massiv eingeschränkt, wenn nicht sogar verhindert. 
 
"So wäre beispielsweise auch die Möglichkeit sich gegen die Wohnungsnot in vielen Hochschulstandorten einzusetzen nicht mehr gegeben, obwohl hier doch klar ist, dass sich dieses Problem nur in einem gesamt-gesellschaftlichen Kontext angehen lässt." sagt Eva Gruse, Mitglied im Außenreferat des StudierendenRats der Uni Heidelberg. Dies widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Semesterticket, dass anmahnt, dass solche Brückenschläge Teil der Arbeit der Studierendenschaften sind. Dabei hat hier das Bundesverfassungsgericht 1999 geurteilt, dass sich dies klar aus einem hochschulpolitischen Kontext ergibt, der sich eben in die Gesellschaft hinein ausdehnt.
 
"Die Arbeit der Verfassten Studierendenschaften ist weitaus mehr, als ein reines Seviceangebot für Studierende. Studentisches Engagement für soziale und gesellschaftliche Belange wirkt weit über die Hochschulen hinaus." erklärt Janek Heß, Vorstand des freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs e.V.).
Bei den momentanen politischen Entwicklungen auf europäischer und bundesweiter Ebene ist es besonders wichtig antidemokratische, rassitische, sexistische, antisemitische und weitere diskriminierende Meinungen auch an den Hochschulen und im akademischen Umfeld aufzuzeigen und diesen entgegen zu wirken. Wissenschaft hat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und dies gilt auch, wenn nicht gar besonders, für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
 
"Es ist essentiell für Studierende, dass sie auch in schwierigen und hochschulferneren Themen vertreten werden können. Die Vertretung ist offenbar nicht durch die Landesregierung gegeben, welche jede konstruktive Diskussion verwehrt" erklärt Tenko Glenn Bauer, Mitglied im Außenreferat des StudierendenRats der Uni Heidelberg.
 
Wir werden den geplanten Änderungen mit aller politischer Kraft entgegentreten. Unterstützung finden die Studierendenschaften hierbei von Gewerkschaften und der SPD-Landtagsfraktion.
Sina Elbers, Mitglied des Vorstandes der Studierendenvertretung Freiburg, erklärt: "Die Bildungspolitik der Landesregierung entbehrt nun endgültig jeglicher Verhältnismäßigkeit und bewirkt vor allem eines: Die Verletzung fundamentaler Rechte von Studierenden."
Die Landesregierung macht weiter Politik gegen Betroffene. Wir sehen Ministerin Bauer ihrer Funktion als Wissenschaftsministerin nicht länger gerecht werden.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Sina Elbers, Leon Grünig, Maleen Steding, Phillip Stöcks
Vorstand der Studierendenvertretung der Universität Freiburg
0761 203 2033
vorstand@stura.org
 
Eva Gruse, Tenko Glenn Bauer
Außenreferat StuRa Uni Heidelberg
0171 292 6878
aussen@stura.uni-heidelberg.de 
 
Janek Heß, Vorstand des freien zusammenschluss von studentInnenschaften, janek.hess@fzs.de, +49 157 725 322 31
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