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Solierklärung der LaStuVe

Die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) erklärt sich in Bezug auf die Vorfälle am Abend des 30.4.2015 solidarisch mit dem StuRa Freiburg.

 

Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg kritisiert vehement die komplette Sperrung des Gebäudes der Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg am 30. April 2015.

Das Verbot einer einzelnen Veranstaltung im Gebäude kann und darf keine Rechtfertigung sein, alle Räumlichkeiten der Studierendenvertretung abzuriegeln und deren Arbeit damit zu verhindern. Als notwendige demokratische Institution, um die Studierenden in sozialen, kulturellen und politischen Belangen zu vertreten, muss der Zugang zu Räumlichkeiten für die Studierendenvertretungen gewährleistet sein.

Weder das Verbot einer einzelnen Veranstaltung in einem Teil des Gebäudes durch den Kanzler der Universität Freiburg noch der Wunsch des Ordnungsamtes, jegliche Feierlichkeiten auf den 1. Mai in Freiburg zu unterbinden, rechtfertigen den massiven Eingriff in die studentische Selbstverwaltung oder die Verhinderung der Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenvertretung.

Die Landesstudierendenvertretung erklärt sich solidarisch mit dem StuRa Uni Freiburg und unterstützt diesen in dem Bestreben, den Vorfall am 30. April restlos aufzuklären und zu verarbeiten. Wir fordern, dass Räumlichkeiten von Studierendenvertretungen und deren Arbeit nicht blockiert werden!

 

Hintergrund:

 

Am Abend des 30. April gegen 18 Uhr wurde das Gebäude der Studierendenvertretung in der Belfortstraße 24 von der Polizei abgeriegelt. Die Polizei versperrte allen Menschen den Zugang zum Gebäude bis in die frühen Morgenstunden des 1. Mai hinein. Der Einsatz wurde laut Polizei durch das Rektorat der Universität angeordnet.


Der angebliche Grund der Sperrung war das Verbot eines Konzerts, welches im Innenhof des Studierendenhauses von 20 bis 22 Uhr angesetzt war. Als offizielle Begründung wurde angegeben, dass durch das Konzert „Gefahr für Leib und Leben“ bestehe, obwohl von den Organisator*innen alle entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden waren, die einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Veranstaltung gewährleistet hätten. Das Konzert war nur im Innenhof geplant, und nur das Konzert wurde von der Universität kurzfristig verboten. Der Gebrauch von Büroräumen, Fachschaftsräumen und der Sitzungsräumen im Gebäude war von diesem Verbot nicht erfasst. Trotzdem sperrte die Polizei das gesamte Gebäude für jeglichen Gebrauch.


Personen durften das Gebäude nicht mehr betreten. Auch nicht innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten, wenn es dafür gute Gründe gab. So wurde unter anderem einem Mitglied des Studierendenratspräsidiums und einem studentischen Senator der Zutritt verwehrt, obwohl beide ihrem Amt innerhalb der Studierendenvertretung nachgehen wollten.


Darüber hinaus wurden Personen der Studierendenvertretung von den Polizist*innen in den überdachten Eingangsbereich des Nebengebäudes geleitet, wo Personalien aufgenommen und geprüft wurden, bevor der Zutritt verwehrt wurde. Zusätzlich wurde einem Angestellten der Zutritt verwehrt, der dringend nötige Arbeiten im EDV-Bereich verrichten wollte.

Uns ist keine Rechtslage bekannt, welche die komplette Sperrung des Gebäudes durch die Polizei gerechtfertigt hätte. Die Polizei hat hier offensichtlich ihre Befugnisse überschritten. Die Gesamtsperrung war nicht Verhältnismäßig für die Durchsetzung eines Verbotes des Konzertes.


Dieses Vorgehen und die Geschehnisse sind nicht nur in erheblicher Weise fragwürdig, sondern auch schlichtweg inakzeptabel.

 

1. Kulturelle Veranstaltungen, so wie ein Konzert, liegen laut §65.2 Landeshochschulgesetz (LHG) offiziell im Aufgabenberreich der Verfassten Studierendenschaften. Somit stellt das Verbot einer solchen Veranstaltung durch das Rektorat einen direkten Eingriff in das Tätigkeitsfeld der Studierendenschaft dar.


2. Die Universität ist verpflichtet, der Verfassten Studierendenschaft unentgeldlich Räume zur Verfügung zu stellen (§65a.5 LHG), damit diese Ihren Aufgaben nachgehen kann. Diese Räume befinden sich im Studierendenhaus in der Belfortstraße 24. Durch die polizeiliche Sperrung entzieht das Rektorat somit die bereitgestellten Räume.


3. §65.2 LHG spricht den Studierenden auch ihr Recht auf politische Arbeit und Mitwirkung an der Hochschule zu. Durch den untersagten Zutritt zweier gewählter Vertreter*innen wurde somit direkt gegen diese Gesetze verstoßen.


Seit Jahren werden die Räume in der Belfortstraße von der Studierendenvertretung (früher vom u-asta*) selbst verwaltet und intern vergeben. Das Verbot einer Veranstaltung durch den Kanzler der Universität stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Selbstverwaltung der Studierendenvertretung dar.

Bei den Räumen in der Belfortstr. 24 handelt es sich außerdem nicht ausschließlich um Büroräumen, in denen keine sozialen und kulturellen Veranstaltungen stattfinden können. Der Innenhof, wie auch einzelne größere Räume im Gebäude sind seit Jahren auch für Veranstaltungen im Rahmen der Aufgaben der Studierendnevertretung im Gebrauch.

 

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