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Stellungnahme der Studierendenvertretung zum Master of Education

Mit dem Wintersemester 2018/19 werden die ersten Absolvent*innen des polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelors (Lehramts-Bachelor) den Master of Education beginnen. An der Universität Freiburg ist die Konzeption noch immer nicht abgeschlossen und hinterlässt viele offene Fragen, die bisher nicht geklärt wurden. Der Studierendenrat möchte die Einführung des neuen Master of Education weiterhin kritisch begleiten und sieht in den folgenden Punkten im Hinblick auf den aktuellen Planungsstand noch Änderungsbedarf:

.

1. Zulassungsbedingungen

 

Aktuell liegen Informationen über geplante Zulassungsbeschränkungen nur für einige Fächer vor. Ein Großteil der Studierenden studiert noch in der Annahme eines zulassungsfreien Masters of Education, da es bereits bei der Aufnahme des Bachelors in einigen Fächern Zulassungsbeschränkungen gab.

In Hinblick auf die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gegebene Zusage, dass alle Absolvent*innen des polyvalenten Bachelors einen Masterplatz bekommen werden, sind Zulassungsbeschränkungen nicht zu vermitteln, auch wenn dies rechtlich gesehen im Kompetenzbereich der Universitäten liegt. Zumindest für die Freiburger Absolvent*innen des polyvalenten Bachelors halten wir eine Garantie für einen Masterplatz für notwendig, da sich der polyvalente Bachelor an den Universitäten im Land stark unterscheidet.

Die Begründung, dass manche Fächer nicht genug Kapazitäten für alle Studierenden haben, ist schwer nachvollziehbar. Auch im Lehramt nach GymPO standen in der zweiten Studienhälfte für alle Eingeschriebenen genug Kapazitäten zur Verfügung. Sollte es doch die Bestrebung geben, Zulassungsbeschränkungen einzuführen, so plädiert der StuRa dafür, die Diskussion darüber erst mit belastbaren Zahlen zwei bis drei Jahre nach der Einführung des Master of Education zu führen.

 

 

2. Studienbeginn

 

Die im aktuellen Entwurf vorgesehene Regelung, dass der Master of Education nur im Wintersemester begonnen werden kann, steht einem flüssigen Studienverlauf sehr im Wege. Es kommt häufig vor, dass der Bachelor nicht pünktlich in Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann,

was die Betroffenen dann um bis zu ein Jahr zurückwerfen würde. Das wird auch an den Fakultäten kritisch bewertet. Der StuRa würde eine höhere Flexibilität seitens der Bildungswissenschaften bei der Ausarbeitung des Studienplans sehr begrüßen.

Die Idee eines fachbezogenen Vorstudiums zur Überbrückung eines Sommersemesters bis zum Einstieg in den Master of Education könnte das Problem verringern. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass dieser Status nicht zu rechtlichen Einschränkungen in anderen Bereichen (Bafög etc.) führt. Der StuRa erhofft sich genauere Informationen über die Möglichkeit eines Vorstudiums und würde sich gerne an der Ausarbeitung beteiligen.

 

 

3. Praxissemester

 

Der StuRa hält es für sinnvoll, das Praxissemester nicht auf das dritte Studiensemester festzuschreiben. Dies ist besonders für Studierende relevant, die im gewünschten Semester keinen Praktikumsplatz bekommen oder einen Platz erhalten, der aufgrund seiner Entfernung zu Freiburg nicht mit etwaigen Nebenjobs zur Finanzierung des Studiums vereinbar wäre. Aus diesen Gründen und um mehr Freiheit in der persönlichen Studienplanung zu ermöglichen, wünscht sich der StuRa flexiblere Regelungen,insbesondere für Studierende in Fremdsprachen-Fächern im Fall von Praxisaufenthalten im Ausland.

 

 

4. Kooperation zwischen Universität und Pädagogischer Hochschule*

 

Trotz fortgeschrittener Planungsphase herrscht über die Ausgestaltung der Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule viel Unklarheit, insbesondere über die Rolle des FACE (Freiburg Advanced Center of Education) und der geplanten School of Education. Für die Studierenden muss geklärt sein, welche Hochschule in welchen Belangen zuständig ist. Sollten im Rahmen der Einführung des Master of Education neue lehramtsbezogene Gremien eingerichtet werden, ist auf eine angemessene studentische Beteiligung in diesen Gremien zu achten.

In der Frage, ob es ein lehramtseigenes Prüfungsamt geben soll, spricht sich der Studierendenrat im Hinblick auf die fachspezifischen Inhalte des Masters für eine möglichst dezentrale Lösung aus, denn es erscheint schwierig, ohne genaue Kenntnis der Gepflogenheiten an einer anderen Fakultät faire Entscheidungen zu treffen.


*Anmerkung: Auf Grund der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, muss die Universität Freiburg mit der PH Freiburg in Hinblick auf das Lehramtsstudium zusammenarbeiten. Über das schon bestehende Freiburg Advanced Center of Education (FACE) und die geplante School of Education soll diese Kooperation institutionalisiert und gebündelt werden.

 

5. Möglichkeit eines Drittfachs

 

Das Studium eines Drittfachs ist in vielen Fächerkombinationen für das Erreichen einer ausreichenden Berufsqualifikation notwendig. Sowohl im polyvalenten Bachelor als auch im geplanten Master of Education ist die Option eines Erweiterungsfachs aber nicht grundsätzlich vorgesehen. Ermöglicht wird ein solches in vielen Fächerkombinationen nur durch die zweifelhafte Konstruktion eines Parallelstudium mit einem Überschneidungsfach, was dazu führen kann, dass bei Verzögerungen in einem der Studiengänge Zweitstudiengebühren anfallen. Der StuRa fordert daher einheitliche und klare Regelungen, die das Studium eines Drittfachs sowohl im Bachelor als auch im Master ermöglichen.

 

 

6. Ausblick

 

Unter den Studierenden herrscht teils erhebliche Unsicherheit über den Fortgang ihres Studiums, was in letzter Zeit wiederholt zur Ausbreitung von Gerüchten führte. Deshalb wäre mehr Transparenz, nicht nur gegenüber der Studierendenvertretung, sondern auch gegenüber den betroffenen Studierenden, wünschenswert.

Der Studierendenrat würde sich daher wünschen, über die weitere Planung des Master of Eduation verstärkt auf dem Laufenden gehalten zu werden. So können Ideen und Wünsche noch in den Prozess miteinbezogen werden.

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