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Stellungnahme zu den Übergangsbestimmungen der Lehramtsreform der Studierendenvertretung

Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren Unmut bezüglich der Übergangsbestimmungen der Lehramtsreform ausdrücken. Wir sehen die Studierenden der derzeitigen Prüfungsordnung GymPO I durch die bisherigen Vorhaben der Universität und Vorgaben des Kultus- und Wissenschaftsministeriums satrk benachteiligt und vor große Schwierigkeiten gestellt, die die Studierenden nicht zu verantworten haben. Es ist nicht Aufgabe der Studierenden, das auszubaden, was in der Politik auf Landesebene versäumt wurde.

Stellungnahme zu den Übergangsbestimmungen der Lehramtsreform

 

Wir, die Studierenden der Universität Freiburg, möchten hiermit unseren Unmut bezüglich der Übergangsbestimmungen, von der Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) zu den neuen polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor Studiengängen, kundtun. Im Folgenden sollen die gravierendsten Kritikpunkte aufgeführt und aus unserer Sicht erläutert werden.


Mangelnde und fehlerhafte Kommunikation

Erst am 12.03.2015 wurde die erste offizielle E-Mail im Namen der Prorektorin für Studium und Lehre Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger versendet. In Anbetracht der Tatsache, dass die Immatrikulationsfrist für das Sommersemester 2015 bereits am 10.04.2015 abläuft und die Entscheidung, vor die die Studierenden gestellt werden, sorgfältig bedacht werden sollte, ist eine Zeitspanne von genau 29 Tagen vollkommen unzureichend. Im Vorfeld kursierte bereits eine inoffizielle Information, die jedoch nicht alle Studierende erreicht hatte und zudem nicht vollständig und umfassend genug war. Dies führte unter anderem dazu, dass Studierende sich an die diversen Beratungsstellen gewandt hatten, welche jedoch selbst nicht im Bilde waren und somit teilweise fehlerhafte Informationen kommuniziert hatten oder die Studierenden abweisen mussten. So wurde beispielsweise Studierenden, die ihr Studium in den letzten drei Semestern aufgenommen haben, geraten, mit der Immatrikulation in ein Erweiterungshauptfach oder -beifach noch zu warten, um in ihren beiden Hauptfächern zunächst die Orientierungsprüfung abzulegen.


Recht auf Studium

Nach den derzeitigen Bestimmungen, sind Studierende, die nach der GymPO I studieren, sollten sie zum oder nach dem Wintersemester 2015/2016 eines ihrer Fächer wechseln wollen, gezwungen, in den neuen polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor zu wechseln. Ein Studienfachwechsel ist nicht nur in den ersten Semestern, sondern auch in höheren Semestern üblich. Wechsel sind gerade nach dem Praxissemester Usus, weitere Gründe für einen Wechsel können unter anderem das Nicht-Bestehen einer Orientierungs- oder Zwischenprüfung, Sportverletzungen oder ein Interessenswandel, der zu Beginn des Studiums nicht abzusehen war oder sich währenddessen erst herauskristallisiert hat. Ein weiterer verheerender Punkt ist, dass bis jetzt, zumindest in der Bachelor-Phase, keine Möglichkeit besteht, ein Erweiterungsfach zu studieren. Außerdem ist ein Szenario denkbar, in welchem ein*e Studierende*r in ein höheres Semester des neuen polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor wechseln muss und sein*ihr Bachelorstudium schon vor Einrichtung des Masters of Education abschließt, so dass sie*er zwischen Bachelor- und Master-Phase zu einer Pause gezwungen ist. Diese Situation ist eine Zumutung und nicht akzeptabel.


Unzureichende Lösungen für die aktuelle Situation und daraus folgende Konsequenzen

Die sogenannte Abmilderung der Auswirkungen der Umstellung des Lehramtsstudiums ist lange nicht so großzügig, wie sie vom Rektorat verkauft wird. Zwar ist die Öffnung einiger Fächer zum Sommersemester 2015 ein nett gemeintes Entgegenkommen, allerdings vollkommen unzureichend, wenn diese Öffnung nicht alle Fächer betrifft. Die Möglichkeit, sich nicht in das erste, sondern ein höheres Fachsemester einzuschreiben, verkompliziert diesen Vorgang unnötig und wird für beide Seiten zu einem erheblich höheren bürokratischen Aufwand führen. Darüber hinaus ist Einschreibung in ein höheres Fachsemester nur möglich, wenn das betroffene Fach zuvor schon in einer anderen Prüfungsordnung studiert wurde. Ob Studierende ein daraus folgendes Doppelstudium allerdings den Bafög-Behörden bzw. Stipendienwerken erläutern können, ohne dadurch ihre Studienfinanzierung gefährdet zu sehen, ist höchst fraglich. Außerdem ist diese Vorgehensweise nicht nur dies bezüglich, sondern in allen Bereichen äußerst intransparent und dadurch exklusiv. Konsequenzen, die sich hieraus ergeben werden, beinhalten Verunsicherung der Studierenden, Verwirrung der zuständigen Stellen und sind darüber hinaus nicht akzeptabel.


Unverhältnismäßige Fristen (§9 (2) RahmenVO-KM)

Für den Übergang von der Prüfungsordnung GymPO I zum polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor Studiengang wurden offensichtlich die gleichen Bestimmungen wie von WPO zu GymPO gewählt. Diese Reform ist allerdings keineswegs mit der vohergehenden zu vergleichen. Daher stellt eine gleich lange Frist einen unverhältnismäßigen Nachteil für die Studierenden dar. Denn aus folgenden Gründen ist es durchaus denkbar, dass Studierende mehr Zeit als die vorgesehene Regelstudienzeit plus zwei Semester benötigen werden: Gerade durch längere Auslandsaufenthalte, Krankheiten, Fachwechsel, Schwangerschaft, andere familiäre Verpflichtungen usw. kann sich ein Studium drastisch verlängern. Eine Frist von dreizehn Semestern ist viel zu kurz gefasst und benachteiligt die Lehramtsstudierenden in inakzeptabler Weise. Bei vergleichbaren Übergangsbestimmungen, wie z.B. von Diplom bzw. Magister auf Bachelor bzw. Master, wurden Fristen von zweifacher Regelstudienzeit angesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Regelung in diesem Fall keine Anwendung findet.

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