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Ausschreibung: Gremium zur Vergabe des Studierendenvorschlagsbudgets (SVB)

Auch in diesem Jahr sucht die Studierendenvertretung wieder Mitglieder für das Gremium zur Koordination und Vergabe des Studierendenvorschlagsbudgets. Die Bewerbungsfrist ist Montag der 27.05.2019.

Auch in diesem Jahr sucht die Studierendenvertretung wieder Mitglieder für das Gremium zur Koordination und Vergabedes Studierendenvorschlagsbudgets.

 

Die komplette Ausschreibung findet ihr hier .

 

Hintergrund:

 

Das Studierendenvorschlagsbudget (SVB), ein Teil der ehemaligen Qualitätssicherungsmittel (QSM), wird auf Vorschlag der Verfassten Studierendenschaft vergeben. Der StuRa der Universität Freiburg hat beschlossen, zur Koordination und Vergabe des SVB ein Gremium einzusetzen, das hiermit für die nächste Vergaberunde 2020 ausgeschrieben wird. Die Höhe der zu vergebenden Mittel liegt bei 11,764% der ehemaligen QSM, derzeit ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr. 400.000 Euro dieser Mittel werden in einem zentralen Projektwettbewerb anhand festgelegter Kriterien ausgeschrieben und antragsbasiert vergeben. Die restlichen Mittel werden dezentral auf Vorschlag der Fachbereiche vergeben.

 

Aufgaben:

 

Die Aufgaben des Gremiums strukturieren sich in zwei Aufgabenblöcke. Den ersten Block bildet die Vergaberunde der Gelder für das Haushaltsjahr 2020. Zum einen bedeutet das die Prüfung der dezentralen Anträge auf ihre Vollständigkeit sowie ihre formale und inhaltliche Korrektheit und zum anderen die Prüfung und Auswahl der Anträge für den zentralen SVB-Projektwettbewerb nach den aufgestellten Kriterien der Ausschreibung sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen.

 

Die Aufgaben des zweiten Blocks verteilen sich über die gesamte Amtsperiode. Es handelt sich dabei um die Verwaltung der vergebenen Gelder. Dazu zählen unter anderem Aufgaben wie

 

  • die Absprache und Koordination mit der Haushaltsabteilung und ggf. weiteren Einrichtungen der Universität in administrativen Fragen

  • das Einholen und Veröffentlichen der vorgeschriebenen Reflexion und Evaluation zum Erfolg der geförderten Projektmaßnahmen

  • die Beantwortung von Rückfragen

  • die Prüfung und Abwicklung von Umwidmungsanträgen im Benehmen mit der Universitätsverwaltung

  • die Verteilung des Übertrags, der bis zum 31.03. des Folgejahres nicht verausgabten Mittel an die vereinbarten Einrichtungen der Universität

  • die Ausschreibung der zentralen SVB-Mittel für das Folgejahr im Sommersemester

  • die Werbung für die Vergabe und die Information der Fachbereiche über die dezentralen Mittel

  • der regelmäßige Kontakt mit Vertreter*innen des Rektorats, den Projektverantwortlichen und den Fachbereichsvertreter*innen

  • die Evaluation und Weiterentwicklung des Vergabeverfahrens

  • die Pflege der Homepage des Gremiums und Öffentlichkeitsarbeit

  • die ordentliche Dokumentation des Vergabeverfahrens; das Achten auf eine transparente Mittelverwendung und das Erstellen von Berichten über die Vergaberunden

 

Zur Arbeit des SVB-Gremiums siehe auch §13 der Vergabeordnung (http://www.stura.uni-freiburg.de/politik/svb/vergabeordnung).

 

Voraussetzungen:

 

  • Schnelle Entscheidungsfähigkeit über die zentralen Projektanträge anhand der gesetzlichen Verwaltungsvorschriften und der Ausschreibungskriterien

  • Bereitschaft der Interessenvertretung über Fächer-und Disziplingrenzen hinweg

  • Hilfreich aber nicht notwendig wären Grundkenntnisse von universitären Strukturen

  • Der Wille, Wissen den Nachfolger*innen weiterzugeben

  • Zeitliche Kapazitäten in den Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist (zentrale Anträge: Mitte Juni; dezentrale Anträge: Mitte August) sowie für ein zweiwöchentliches Treffen

  • transparentes, kontinuierliches Arbeiten und Berichten gegenüber dem Studierendenrat

 

Zusammensetzung/Wahl:

 

Nach Beschluss des Studierendenrates setzt sich das Gremium aus mindestens vier undmaximal zwölf Personen zusammen, wobei diese zu gleichen Teilen geistes-undnaturwissenschaftlichen Fachbereichen angehören müssen (entscheidend ist dieFachbereichszuordnung im Wähler*innenverzeichnis der VS). Bei der Wahl der Mitglieder gilt eine Soll-Quotierung nach Gender, d.h. die Wahl wird nicht nur getrennt nach Wissenschaftsdisziplinen, sondernauch zusätzlich getrennt nach Gender ausgewertet. Solange dies möglich ist (Kandidat*innen vorhanden sind und vor der Option „Nein“ gereiht wurden, vgl. Wie stimmt der StuRa ab?), werden die Plätze den Kandidat*innen in der jeweiligen Fächergruppe mit den meisten Stimmen abwechselnd nach Gender vergeben.

 

Bewerbung:

 

Bei Interesse schicke bitte ein ausgefülltes Bewerbungsformular an bewerbungen@stura.org.

 

Das Bewerbungsformular sowie allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren findest du unter http://www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/bewerbung.

 

Für weitere inhaltliche Fragen steht dir das derzeitige SVB-Gremium unter svb[at]stura.org gerne zur Verfügung.

 

Bewerbungsfrist ist Montag, der 27. Mai 2019, 12 Uhr. Bitte komme am Dienstag, den 28. Mai 2019 zur StuRa-Sitzung, um dich vorzustellen.

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