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Antworten Wahlprüfsteine 2016 SPD

Die Antworten der SPD zu unseren Fragen zur Landtagswahl 2016.

Die Antworten in Originalform sind auch hier als PDF erhältlich. Unsere Fragen sind auf dieser Seite jeweils fett hervorgehoben. Wenn keine Antwort angegeben ist, hat die Partei nicht auf diese Frage geantwortet.

Hochschulstruktur- und finanzierung:

Was ist Ihre Bilanz zum neuen Hochschulfinanzierungsvertrag? Wie bewerten Sie die Aufteilung der zu vergebenen Mittel zwischen Universität (88,236%) und Studierenden(11,764%) in Hinblick auf die Mitbestimmung durch die Studierenden?

Oberste Priorität im Hochschulfinanzierungsvertrag hatte die Anhebung der
Grundfinanzierung. Die Finanzierung erfolgte dabei auch über die Umwidmung der so
genannten Qualitätssicherungsmittel (frühere Studiengebühren) und führte die Einbuße der
Mitbestimmung bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel durch die Studierenden mit
sich.
Nichtsdestotrotz ist die Tatsache, dass 11,7% der Qualitätssicherungsmittel auf Vorschlag
der Verfassten Studierendenschaften vergeben werden können, auch positiv zu sehen. Für
diese Gelder gilt nun nicht nur das bisherige reine Zustimmungsrecht auf Vorschlag und in
Kooperation mit der Hochschulleitung, sondern eine eigene, richtige Mitwirkung durch die
Erarbeitung von Ausgabevorschlägen. Es ist nun an den Verfassten Studierendenschaften,
dieses ausgeweitete Recht sinnvoll zu nutzen und im Sinne der Studierenden zu handeln.


Wie bewerten Sie die Transparenz der Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung?

Die SPD wünscht sich generell eine größere Transparenz der hochschulleitenden Gremien
in die Hochschulen und in die Studierendenschaft hinein. Dazu gehört auch eine
entsprechende Information vom Hochschulrat zur Vergabe und Budgetierung der
Hochschulgrundmittel. Hier gibt es auch weiterhin – trotz Novelle des
Landeshochschulgesetzes und des Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ –
Handlungsbedarf.


Wie stehen Sie zu einer erneuten Exzellenzinitiative?

Baden-Württemberg ist das erfolgreichste Land in der Exzellenzinitiative von Bund und
Ländern. Mit den Universitäten Heidelberg, Konstanz und Tübingen befinden sich drei der
bundesweit insgesamt elf Exzellenzuniversitäten in Baden-Württemberg. Fest steht bereits
jetzt, dass die Exzellenzinitiative auch 2017 weiter geht. Wir setzen uns beim Bund dafür ein,
dass die exzellenten Universitätsstandorte im Land auch in der nächsten Runde wieder ihre
Chance bekommen. Wir wollen keine Konzentration auf nur drei bundesweite
Spitzenforschungsstandorte: Die Gefahr ist groß, dass aus politischen Gründen die
Exzellenz in Baden-Württemberg bei der nächsten Vergaberunde nicht die Beachtung und
Förderung findet, die ihr aufgrund ihrer Leistungs- und Innovationsfähigkeit aus unserer Sicht
zusteht. Auch den Ansatz einer weiteren Exzellenz-Förderlinie „Exzellente
Hochschulnetzwerke für Innovation“ für regionale Zusammenschlüsse von Universitäten,
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Instituten und
Unternehmen werden wir im Bund unterstützen.


Für wie demokratisch halten Sie die aktuelle Hochschulstruktur in Hinsicht auf die Besetzung von
Universitätsgremien?


 Die Novellierung des Landeshochschulgesetzes hat das Leitbild der unternehmerischen
Hochschule abgelöst durch die Prinzipien Wissenschaftsfreiheit, Transparenz und mehr
Mitbestimmung. Diese Prinzipien tragen wir selbstverständlich auch in Zukunft mit, fordern
aber bei der Mitbestimmung, dass die Zusammensetzung der Hochschulräte aus externen
und internen Mitgliedern der Regelfall sein sollte, dass in den Senaten die Statusgruppen der
Studierenden und der Promovierenden sowie der wissenschaftlichen und nicht-
wissenschaftlichen Beschäftigten eine bessere Berücksichtigung finden, und dass in
Personalräten die Wahlzeiten so begrenzt werden, dass auch befristete
Hochschulangestellte sich zur Wahl stellen können.

Verfasste Studierendenschaft:

 • Wie stehen Sie zu einer stärkeren Vertretung von nichtprofessoralen Mitgliedern in Universitätsgremien? Wie stehen Sie zu einer paritätischen Besetzung z.B. des Senats?

siehe Antwort vorherige Frage


Was halten Sie von der Idee, die Wahl der studentischen Senatsmitglieder an die
Studierendenvertretung zu binden?

Wir sind der Meinung, dass Studierende sich auf unterschiedliche Weise an ihren
Hochschulen ehrenamtlich beteiligen sollten. Eine Koppelung der Ämter Senatsmitglied und
Studierendenvertretung würde dies konterkarieren.


Die Verfasste Studierendenschaft wurde mit einem politischen Mandat (§65 LHG) eingeführt. Was verstehen Sie unter diesem Mandat? Streben Sie Änderungen bezüglich des politischen Mandats an?

Die SPD sieht das den Verfassten Studierendenschaften eingeräumte Politische Mandat im
Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben der Studierendenvertretung und versteht dieses
ausdrücklich nicht als allgemeinpolitisches Mandat. Aus diesem Grund sehen wir hier auch
keinen Änderungsbedarf im Gesetz.


Welche Änderungen streben Sie in Bezug auf die Verfasste Studierendenschaft an?

 Wichtig ist, dass sich jetzt so schnell wie möglich die Landesstudierendenvertretung
konstituieren kann. Ggf. müssen hier die Regularien zur Konstituierung noch einmal
überdacht werden. Wir befürworten auch die Unterstützung der Verfassten
Studierendenschaften in Form von Richtlinienkompetenzen, die beim Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst angesiedelt sein könnten.

Studienstruktur:

Welche Bilanz ziehen Sie nach fünf Jahren Bachelor-Master-System in Baden-Württemberg? Welchen Einfluss hat dieses System Ihrer Meinung nach auf die Qualität der Lehre?

Die Beteiligung am Bologna-Prozess und damit einhergehend die Umstellung auf das
Bachelor-Master-System war ein guter und richtiger Schritt. Die Ziele des Bologna-
Prozesses waren richtig und sind es weiterhin: Die Verbesserung der Mobilität von
Studierenden in Europa, der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen und des Praxisbezugs
des Studiums sowie die Verkürzung der durchschnittlichen Regelstudienzeit und
Verringerung der Abbrecher*Innenquoten. Leider sind bei der Umsetzung noch nicht an allen
Hochschulen in allen Studiengängen all diese Ziele erreicht worden. So gilt ein
Hauptaugenmerk auch in den nächsten Jahren weiterhin den zu hohen
Studienabbruchquoten vor allem in den so genannten MINT-Studienfächern, der
Studierbarkeit und vor allem der Berufsbefähigung von Bachelor-Studiengängen sowie der
Zugang zum Master-Studium. Wir werden in Zukunft mehr darauf achten, dass die Bachelor-
Studiengänge fachlich breit gestaltet sind und so einen guten Überblick über eine gesamte
Fachrichtung bieten. Eine tiefergehende Ausdifferenzierung und Spezialisierung der
Studienangebote sollte überwiegend im Masterbereich erfolgen. Der zunehmenden
Heterogenität der Studierenden wird die SPD durch einen Ausbau der
Unterstützungsangebote vor, während und nach dem Studium gerecht werden.

 

Würden Sie sich für einen generellen Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für
Bachelorabsolvent*innen einsetzen?

Ziel der SPD ist es, für alle Bachelorabsolvent*innen einen Masterstudienplatz zur Verfügung
zu stellen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium ist eine allgemeine „Master-
Zugangsberechtigung“. Es muss in der Entscheidung des Einzelnen liegen, ob sie/er nach
dem Bachelor-Abschluss ein Master-Studium aufnimmt.


Wie bewerten Sie die Lehramtsreform? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie hier?

Die Reform der Lehrerbildung und damit einhergehend die Umstellung aller
Lehramtsstudiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse zum Wintersemester 2015/16
wird vollumfänglich von der SPD mitgetragen. Noch ist es zu früh, die verschiedenen Punkte
zu bewerten. Sicher wird die SPD, wenn nötig, im Laufe der nächsten Jahre auf eventuell
notwendige Nachjustierungen drängen.


Wie stehen Sie zur generellen Auflösung von Staatsexamensstudiengängen in Bachelor-Master-
Studiengänge (z.B. Jura)?

Mit Umstellung der Lehrerausbildung auf Bachelor- und Masterstudiengänge zum
Wintersemester 2015/16 wurde hier die Auflösung der Staatsexamensstudiengänge an
baden-württembergischen Hochschulen vollzogen. Anders sieht es bei den Ärzten und
Juristen aus. Hier folgt die SPD der Expertise der Expert*innen und hält am Staatsexamen
fest.
Bei der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe sind weiterhin zwei
Staatsprüfungen und eine einheitliche Vorbereitungsdienst unverzichtbar, um die hoheQualität der Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Wir begrüßen ausdrücklich die
ergänzende Entwicklung an einigen Hochschulen, die inzwischen rechtswissenschaftliche
Bachelor-Studiengänge anbieten, deren Absolvent*innen beispielsweise in
Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten können.
Auch die immer öfter praktizierte Vergabe eines akademischen Grades analog zum ersten
Staatsexamen sehen wir als sinnvolle Erweiterung im Sinne des Bologna-Prozesses.


• Welche Position vertreten Sie zum Anwesenheitszwang bei Lehrveranstaltungen?

 Die Notwendigkeit von Anwesenheitspflichten, die einem selbstbestimmtem Studium im Weg
stehen, gilt es zu prüfen.

Chancengerechtigkeit: Gender

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um den Anteil an Professorinnen* zu erhöhen?

Ein wichtiges Instrument, um die Chancen von Frauen auf eine Professur zu erhöhen, ist die
Festlegung von Leitlinien „gendergerechte Berufungsverfahren“. Diese sollen die
Hochschulen bis zum Sommer 2016 entwickelt haben. Wichtig ist zudem auch eine aktive
Rekrutierung und direkte Ansprache von geeigneten Frauen für die ausgeschriebenen
Professuren.
Als sehr sinnvoll erachtet die SPD die Weiterführung der verschiedenen individuellen
Förderprogramme für Professor*innen und zur Vorbereitung auf eine Professur –
angefangen bei der Fortführung des Professorinnenprogramms von Bund und Ländern bis
hin zu den diversen Landesprogrammen (Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm, Brigitte-
Schlieben-Lange-Programm, Margarete-von-Wrangell-Habilitationsprogramm,
Juniorprofessurenprogramm).
Wegen der begrenzten Zahl an Lehrstühlen kann nur ein Teil der Wissenschaftler*innen
Professor*in werden. Die SPD spricht sich neben der Förderung von Professuren und
Juniorprofessuren mit Tenure Track-Perspektive für Frauen auch für einen Ausbau neuer
hochqualifizierter Dauerstellen im wissenschaftlichen Mittelbau aus. Das Karriereziel nach
der Promotion muss nicht zwangsläufig Professur heißen. Der Aufwuchs der Studienplätze in
den vergangenen Jahren und der Wandel in der Hochschulgovernance sowie die
Exzellenzinitiative haben dazu beigetragen, neue Steuerungsinstrumente zu implementieren
und neue Strukturen aufzubauen, in deren Gefolge neue Aufgaben und Stellenprofile im
Bereich wissenschaftlicher Dienstleistungen und wissenschaftsnaher Tätigkeiten in Lehre,
Forschung, Service, Transfer, Management und Verwaltung entstanden sind. Die dafür
erforderlichen Dauerstellen sind aber proportional nicht mitgewachsen. Dieser
Funktionszuwachs muss sich auf die Gestaltung von Karrierezielen und -wegen,
Personalstrukturen und -kategorien auswirken.


Streben Sie eine Promotionsförderung für Frauen* an?

Fest steht: Frauen sind in der Wissenschaft unterrepräsentiert. Im Verlauf einer
wissenschaftlichen Karriere – vom Studium über die Promotion und Juniorprofessur oder
Habilitation bis zur Professur – nimmt der Frauenanteil kontinuierlich ab.
Die Entwicklung der Promotionen bei Frauen in den letzten Jahren aber ist sehr erfreulich.
So wurden im Jahr 2013 in Deutschland 44,2 % aller Promotionen von Frauen
abgeschlossen. Allerdings lohnt ein näheres Hinsehen. Bezogen auf die Fächergruppen
beträgt im Jahr 2013 der Frauenanteil an den Promotionen in der Fächergruppe
Ingenieurwissenschaften 19,3 % und ist damit der niedrigste Anteil im Vergleich aller
Fächergruppen. In Mathematik/Naturwissenschaften steigt der Anteil von Frauen an
Promotionen seit 1994 an und liegt 2013 bei 39,4 %. Mehr als die Hälfte der Promotionen in
den Bereichen Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (59,0 %) sowie Sprach- und
Kulturwissenschaften (54,0 %) stammen von Frauen.
Angesicht des starken Missverhältnisses in den Ingenieurwissenschaften würde die SPD ein
entsprechendes Förderprogramm für promovierende Frauen in den Ingenieurwissenschaften
befürworten.


Worin sehen Sie den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten?

Der Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten ist treffend im Landeshochschulgesetz
beschrieben: „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der
verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der
Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen sowie Studentinnen
mit.“
Konkret heißt das
o
Teilnahme an den Sitzungen der Fakultäts- und Sektionsräte, der Hochschulräte, der
Akademischen Senate und der Berufungs- und Auswahlkommissionen mit beratender
Stimme
o
Beteiligung an Stellenausschreibungen und Einsicht in Bewerbungsunterlagen
o
Teilnahme an Vorstellungs- und Auswahlgesprächen
o
Ausarbeitung von Zielvorgaben und Konzepten
o
Unterstützung von Projekten und Gremien
o
Ausbau der Kinderbetreuung
o
Förderangebote und Unterstützung bei Stipendiensuche
o
Erarbeitung von Leitlinien und Informationsmaterial
o
Beteiligung an Berufungs- und Einstellungsverfahren
o
Einwerbung von Dritmitteln
o
Einzelberatung
 

Würden Sie die Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden anstreben?

Das Anliegen der Einführung von Unisextoiletten als Wunsch von insbesondere Inter- und
Transsexuellen und Transgender sowie als ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und
Männern nehmen wir ernst. Wir nehmen aber auch die Sorgen und Bedenken betroffener
Beschäftigter, insbesondere weiblicher Beschäftigter, ernst, die weiterhin getrennt-
geschlechtliche Toiletten aufsuchen möchten. Modellversuchen in öffentlichen Gebäuden
unter vorheriger Einbeziehung und Zustimmung des Personalrates stehen wir offengegenüber. Die konkrete Entscheidung darüber, wie in öffentlichen Gebäuden sanitäre
Bereiche ausgestaltet werden sollen, sollte aus unserer Sicht aber vor Ort und stets unter
Einbeziehung der Beschäftigten fallen.
 

Barrierefreiheit

Welche Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit streben Sie an?

Eine offene Hochschule muss nach dem Verständnis der SPD auch Menschen mit
Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen ein selbstbestimmtes und
barrierefreies Studium ermöglichen. In die zur Herstellung von Barrierefreiheit notwendigen
Maßnahmen werden wir deshalb investieren, wie etwa in der Sicherstellung der
Barrierefreiheit der Hochschulgebäude, in den Ausbau der Beratungsangebote und in
hochschulnahe Wohnungsangebote.
Die Interessen von Studierenden mit Behinderung können nur dann stark vertreten werden,
wenn die Mitspracherechte und Kompetenzen der Behindertenbeauftragten entsprechend
ausgeweitet sind. Um auf die besonderen Studienbedingungen von Behinderten und
chronisch Kranken einzugehen, ist es sinnvoll, Studiengänge in Teilzeit anzubieten. Die
Notwendigkeit von Anwesenheitspflichten, die einem selbstbestimmtem Studium gerade
auch für Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen im Weg
stehen, werden wir prüfen.

Minderjährige Studierende stehen durch ihre rechtliche Unmündigkeit an der Universität einer Vielzahl von Problemen gegenüber, z.B. im Labor, bei der Bewerbung. Wie planen Sie durch bildungspolitische Maßnahmen damit umzugehen?

Immer mehr Minderjährige nehmen auf Grund der verkürzten Schulzeit ein Studium auf.
Dazu war bis 2012 eine Generalvollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Innerhalb
des Gesetzes zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft wurde mit § 63 Abs. 3 LHG
nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche Minderjährige für handlungsfähig
hinsichtlich aller mit einem Studium in Zusammenhang stehenden Verfahrenshandlungen
erklärt. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts werden Minderjährige hierdurch bzgl. aller
mit einem Studium üblicherweise in Zusammenhang stehenden Verfahrenshandlungen, wie
beispielsweise Immatrikulation, An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen, Abgabe von
Erklärungen, Stellung von Anträgen und Nutzung der Hochschuleinrichtungen volljährigen
Studierenden gleichgestellt.
 

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um finanzielle und soziale Hürden für Studierende aus
Nicht-Akademiker*innenfamilien abzubauen?

Allen Menschen die Chance zu geben, ihre individuellen Begabungen entfalten zu können,
ist der Kern von Bildungsgerechtigkeit. Doch für Nichtakademiker*innenkinder ist der Weg –
auch trotz Hochschulreife – alles andere als selbstverständlich. Weniger als die Hälfte von
ihnen nimmt ein Studium auf. Familiäre Erwartungen und mangelnde Erfahrungen mit
akademischen Berufen spielen dabei eine große Rolle, aber vor allem finanzielle Fragen
halten „Arbeiter*innenkinder“ vom Studium ab. Studieninteressierte können das
Anforderungsniveau im Studium weniger abschätzen und verzichten deshalb eher auf einen
Hochschulbesuch, um nicht das – auch finanzielle – Risiko einzugehen, später
möglicherweise zu scheitern.
 

Was halten Sie von den aktuellen Zugangsbedingungen an Hochschulen (z.B. Eignungstests)? Welche alternativen Verfahren zum Hochschulzugang können Sie sich vorstellen?

Grundsätzlich stellen wir die Auswahlverfahren, die die Hochschulen und Studiengänge
jeweils entwickeln, nicht in Frage, sehen aber in dem einen oder anderen Fall
Nachjustierungsbedarf. Um familiären Verpflichtungen, wie der Pflege von Angehörigen oder
der Betreuung eigener Kinder, gerecht werden zu können, setzen wir uns für eine verstärkte
Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Studienplatzvergabe ein. Studierenden soll es so
z.B. möglich sein, in der Nähe der Angehörigen zu studieren.
Die SPD unterstützt die notwendige Reform des Hochschulzugangs zum Medizinstudium
und sieht hier die Notwendigkeit einer Stärkung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens
mit größerer Berücksichtigung der erweiterten Auswahlkriterien wie abgeleistete Praktika,
soziales Engagement oder bereits abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen.
 

Geflüchtete an Hochschulen:

Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?

Viele Flüchtlinge möchten in Deutschland studieren. Doch die Hürden sind teilweise hoch:
Viele von ihnen sprechen noch kein Deutsch, können keine Zeugnisse und noch keinen
Aufenthaltstitel vorlegen. Die Anerkennung der ausländischen Schulabschlüsse ist nicht
immer einfach.
Ein entsprechendes Maßnahmenpaket der Großen Koalition befürworten wir ausdrücklich
und fordern die schnellstmögliche Umsetzung. Um die Hochschulzulassungsverfahren zu
beschleunigen, sollen die Kapazitäten der Arbeits- und Servicestelle für Internationale
Studienbewerbungen (Uni-Assist e.V.) ausgebaut werden. Zudem übernimmt der Bund die
Gebühren für die Tests zur Feststellung der Leistungsstandards und zur Einstufung in einen

vorbereitenden Sprachkurs. Die Kapazitäten der Studienkollegs, die junge Erwachsene ohne
direkte Hochschulzugangsberechtigung auf das Studium an einer deutschen Hochschule
vorbereiten, sollen auch erweitert werden. In Baden-Württemberg handelt es sich hier um
Studienkollegs an der Universität Heidelberg, am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
und an der HTWG Konstanz. Wir werden prüfen, ob die drei Einrichtungen ausreichend sind
oder ob ggf. ein weiteres Studienkolleg in Baden-Württemberg gegründet werden sollte –
vorstellbar ist dieses auch als Private Public Partnership.

 • Planen Sie, die eingerichteten Stipendien für Geflüchtete weiterzuführen und/oder auszuweiten?

Baden-Württemberg hat als erstes Land ein eigenes Stipendienprogramm für Flüchtlinge aus
Syrien aufgelegt, von dem seit dem vergangenen Jahr 50 Personen profitieren, und das
auch 2016 fortgeführt wird. Die SPD befürwortet ausdrücklich dieses Programm und wird
eine Ausweitung des Programms auf einen größeren Empfängerkreis und ggf. weitere
Herkunftsländer im Rahmen der Maßnahmenpakete zur Integration von Flüchtlingen in
Baden-Württemberg befördern.

Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?

Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 2015 wird
Studienbewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen
Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges oder weiterführendes Studium nicht
beibringen können, der Nachweis über ein dreistufiges Verfahren ermöglicht: 1. Feststellung
der persönlichen Voraussetzungen anhand asyl- und aufenthaltsrechtlicher Kategorien, 2.
Plausibilisierung der Bildungsbiographie, 3. Nachweis der behaupteten
Hochschulzugangsberechtigung durch ein qualitätsgeleitetes Prüfungs- und
Feststellungsverfahren. Eine zentrale Rolle hin zur Studierfähigkeit werden neben Uni-Assist
e. V. dabei auch die Studienkollegs spielen. Wie bereits erläutert, bedarf es hier eines
deutlichen Ausbaus der Kapazitäten und ggf. auch eines weiteren Studienkollegs in Baden-
Württemberg.
 

Befürworten Sie ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete?

Wie stehen Sie zu der Forderung, allen Geflüchteten unabhängig von der Fluchtursache den Zugang zu Hochschulen zu ermöglichen?

Die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums ist in Baden-Württemberg
hochschulrechtlich nicht an einen bestimmten Aufenthaltstitel geknüpft. Somit können auch
Gestattete ein Studium aufnehmen oder fortsetzen, sofern die Voraussetzungen für das
Studium nachgewiesen werden können. Entscheidend ist dabei auch, dass bei Vorlage eines
humanitären Aufenthalts die Immatrikulation mit einer BAföG-Berechtigung verbunden ist.
 

Bildungsgebühren:

Wie stehen Sie generell zur Einführung von direkten und indirekten Bildungsgebühren?

Studiengebührenfreiheit ist für die SPD eine Frage des chancengleichen Zugangs zum
Studium. Die SPD steht für ein gebührenfreies Erststudium bis einschließlich zum Master.
Wir brauchen Chancengleichheit in der Bildung. Finanzielle Hürden müssen abgebaut
werden. Die SPD hat die gebührenfreie Bildung von der Kita bis einschließlich zum Master
an der Hochschule zum Ziel. Bildung muss ein öffentliches Gut bleiben.
 

Würden Sie Bildungsgebühren für internationale Studierende, unabhängig von Herkunftsland und Organisation des Auslandstudiums, in Baden-Württemberg abschaffen?

Es wird keinen Rückschritt in Sachen Studiengebühren geben – auch nicht für Studierende,
die nicht aus EU-Ländern kommen. Der Zugang zu kostenfreier Bildung darf nicht von der
Staatsangehörigkeit abhängen.
Das kostenfreie Studium stellt einen Standortvorteil der deutschen Hochschullandschaft dar
– auch angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels. Deutschland ist zum
drittbeliebtesten Land unter internationalen Studierenden aufgestiegen. Viele internationale
Studierende kommen dabei aus Krisen- und Entwicklungsländern – oder sind
Gastarbeiterkinder. Diese dürfen nicht abgeschreckt werden, sondern müssen in ihrer
Bildungsentwicklung besonders gefördert werden.
 

Wie sehen Ihre Zukunftspläne zur Umstrukturierung des BaföGProgramms auf Bundesebene aus?

Ein starkes BAföG ist ein zentrales Element sozialdemokratischer Wissenschaftspolitik. Wie
kaum ein anderes Instrument steht das BAföG für den Grundsatz, dass ein Studium nicht
vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf. Die soziale Öffnung der Hochschulen wäre
ohne BAföG nicht denkbar gewesen. Ende 2014 hat der Bund die größte BAföG-Reform aller
Zeiten beschlossen. Auf Initiative der SPD wird das BAföG strukturell modernisiert und
substanziell erhöht. Mehr Geförderte werden von besseren Leistungen profitieren. Und durch
die vollständige Übernahme der BAföG-Zahlungen durch den Bund werden die Länder
gleichzeitig in der Bildungsfinanzierung unterstützt. Die SPD wird das BAföG aber auch in
Zukunft weiter stärken und ausbauen.

Wie stehen Sie zur finanziellen Förderung von Verbrauchsmaterialien der Lehre (z.B.
Praktikamaterialien in Studiengängen mit Laborpraktika)?

Generell steht die SPD einer derartigen Förderung offen gegenüber. Aus unserer Sicht
sollten alle Leistungen, die in grundständigen Bachelor- und Masterstudiengängen aufgrund
der Studien- oder Prüfungsordnung erbracht werden müssen, gebührenfrei sein – somit auch
Verbrauchsmaterialien.
 

Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Deutschlandstipendium?

Die SPD begrüßt jedes Stipendienprogramm, welches jungen Leuten die Finanzierung ihres
Studiums erleichtert. Doch das Deutschlandstipendium in seiner aktuellen Form krankt an
mehreren Stellen - vor allem am hohen Akquise-Aufwand für die Hochschulen und dem
Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung.
Deshalb befürworten wir ein Auslaufen des Programms und die Verwendung der frei
werdenden Mittel zur weiteren Verbesserung des BAföG.


Was halten Sie von der Einführung eines landesweiten Semestertickets? Wären Sie im Falle eines hohen Preises für ein landesweites Semesterticket bereit, dieses aus Landesgeldern zu subventionieren?

Für ein flexibles, selbstbestimmtes Studium muss es ebenfalls möglich sein, innerhalb von
Baden-Württemberg zu pendeln. Nach wie vor setzt sich die SPD daher für ein landesweites
Semesterticket ein. Eine Subventionierung aus Landesmitteln sieht sie dagegen nicht vor.

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