Was ist das Studierendenvorschlagsbudget?

Was?

Das Studierendenvorschlagsbudget (SVB) umfasst Mittel der Universität für die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre, welche auf Vorschlag der Studierenden vergeben werden. An der Universität Freiburg belaufen sich diese auf ca. 1,6 Millionen Euro pro Kalenderjahr.

Wie?

Die Vergabe dieser Mittel gliedert sich in einen zentralen Projektwettbewerb und eine dezentrale Verteilung auf die Fachbereiche. Dabei werden 400.000 Euro für einen Projektwettbewerb ausgeschrieben und die verbleibenden Mittel anhand der Studierenden-Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf die verschiedenen Fachbereiche dezentral aufgeteilt und auf deren Vorschlag hin vergeben. Der Lehrexport einzelner Fachbereiche wird durch diese Verteilung berücksichtigt.

Warum?

Entstanden ist das SVB im Jahre 2015 aus den ehemaligen Qualitätssicherungsmitteln (QSM), welche zuvor eine Grundlage für die Finanzierung der Qualitätssicherung von Studium und Lehre geboten haben. Am 1. Oktober 2015 wurde ca. ein Achtel der ehemaligen QSM in das SVB überführt und dadurch weiterhin in die Sicherung von Studium und Lehre investiert. Die restliche QSM-Mittel sind in den Grundhaushalt der Universität übergegangen und dadurch nicht mehr an Studium und Lehre zweckgebunden. Gegenwärtig gilt die Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2026-2030 (HoFV III) vom 02.04.2025 (hier abrufbar).

Das SVB-Gremium ist ein vom StuRa gewähltes Gremium. Es begleitet und organisiert die Vergabe des SVB und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Gremium besteht aus 3-12 Mitgliedern.

Du möchtest Teil des Gremiums werden? Das wären deine Aufgaben:

  • Prüfen und Dokumentieren der eingegangen Anträge
    Erarbeitung eines Vergabevorschlags der SVB-Mittel, der vom StuRa genehmigt werden muss
  • Umwidmungen von SVB-Mitteln aus laufenden Projekten
  • Kommunikation mit Fachschaften, Fachbereichen und Verwaltung
  • Erstellen von Vergabeberichten
  • Anlaufstelle für Fragen rund ums SVB
  • Teilnahme an monatlichen Gremientreffen (mit Essen!)

Genauere Informationen über die Tätigkeit des Gremiums sind auch der Vergabeordnung zu entnehmen

Ein Großteil der Mittel wird auf die Fachbereiche aufgeteilt. Die den Fachbereichen zustehende Mittelhöhe ist der Zuweisungsliste zu entnehmen. Diese sowie die relevanten Dokumente befinden sich unter “Relevante Dokumente und rechtlichen Rahmenvorgaben”.

Vergabevorschläge müssen digital (.xlsx-Format) an studi-vorschlagsbudget[at]mail.stura.uni-freiburg.de gesendet und physisch (originalunterschrieben) im StuRa-Sekretariat in der Regel jeweils bis zum 15. Juli eingegangen sein.

WICHTIG: Für die Einreichung der Vergabevorschläge für das SVB 2027 besteht eine abweichende Frist. Aufgrund der Landtagswahlen im Frühjahr und dem Regierungswechsel konnte die Zuweisung an die Fachbereiche noch nicht erfolgen. Die Zuweisung durch das SVB-Gremium wird sobald wie möglich erfolgen. Darüber werden die Fachbereiche dann unverzüglich informiert.

Vergabeverlauf

Auch für das Jahr 2027 wird wieder ein Teil des SVB als Projektwettbewerb ausgeschrieben. Diese sowie die weiteren relevanten Dokumente finden sich unter “Relevante Dokumente und rechtliche Rahmenvorgaben”.

Vergabevorschläge müssen digital (Antrag als .pdf und Formularvordruck als .xlsx) an studi-vorschlagsbudget[at]mail.stura.uni-freiburg.de gesendet und physisch (originalunterschrieben) im StuRa-Sekretariat bis Freitag, den 10. Juli 2026 eingegangen sein. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der digitale Eingang des Antrags.

Eine vorläufige Information über die Annahme bzw. Ablehnung des Antrags erfolgt üblicherweise Ende Oktober durch das SVB-Gremium, sobald der Studierendenrat über den Vergabevorschlag entschieden hat.

Sollten Sie mehrere Anträge einreichen, ist für jeden einzelnen Antrag ein separater Formularvordruck zu verwenden.

Informationen für Geförderte

Nach Abschluss der Projekte ist eine Evaluation oder Reflexion unaufgefordert beim SVB-Gremium einzureichen. Einen entsprechenden Leitfaden zur Erstellung der Evaluation finden Sie hier in Kürze. Die Evaluationen bzw. Reflexionen werden anschließend auf der StuRa Website veröffentlicht.

Die aus zentralen Mitteln Geförderten sind angehalten, die Förderung durch den “Projektwettbewerb SVB” zu benennen und auf diese Seite zu verlinken. Zu diesem Zweck wird in Kürze auf dieser Seite ein Logo bereitgestellt, das sowohl in Web- als auch Print-Medien zur Verwendung kommen soll.

Dieser Abschnitt befindet sich aktuell in Bearbeitung. Weiterführende Informationen finden sich hier in Kürze.

Rechtliche Rahmenvorgaben

 

Relevante Dokumente

Einerseits sind die Maßnahmen im jeweiligen Formularvordruck so konkret wie nötig, aber so breit wie möglich zu beschreiben – das gibt den Antragsteller*innen eine gewisse Flexibilität beim Verausgaben.

Dazu folgende Besipiele:

  • “Exkursion” statt “Exkursion vom 14.-16.03 nach Paris”
  • “Kursmaterial” statt “100 Lupen, 30 Kugelschreiber, 7 Blöcke”
  • “Lehrauftrag” statt “Lehrauftrag an Frau XY für Lehrveranstaltung YZ”

Sollte im Nachhinein eine begründete Änderung des Vergabevorschlags notwendig sein, ist eine Umwidmung grundsätzlich möglich; dazu mehr Informationen im entsprechenden Reiter “Umwidmungen”.

E-Mail: studi-vorschlagsbudget(at)stura.uni-freiburg.de