Protokoll der AStA-Sitzung am 11.08.2023




TOP 0 Formalia



TOP 1 Berichte



TOP 2 Bewerbungen



TOP 3 Raumanträge

 

TOP 4 Finanzanträge




Der Antrag wurde in der letzten Sitzung vertagt, weil Unsicherheit bestand, ob der Topf tatsächlich komplett voll ist. Hier das Statement der Finanzsstelle: bisher wurde noch nichts genehmigt, da die bisher      nachträglich eingereichten Finanzanträge im StuRa nicht die      notwendigen Mehrheiten erhalten haben.    
Es laufen noch zwei Anträge im StuRa diese werden aber erst Ende      August abgestimmt die summieren sich auf 3.350€, wenn diese      angenommen würden wären also noch 1.392€ in dem Budget für dieses      Quartal (also bis zum 30.09.)


2) Anschaffung neuer Verleihgegenstände
 - Tragetasche für Pavillon 35,85€
 - neuer Pavillon (99,99€)
 - Versandkosten Pavillon je nach Verkäufer (5,95€)
 - 4x Bierzeltgarnituren (129,99€ pro Garnitur)
 Insgesamt: 661,75€




TOP 5 Planung und Diskussion




Über die Vorschläge wird abgestimmt:
    (0/0/0/0/8/1) (I/II/III/IV/V/Enthaltung) Vorschlag V wird angenommen. Abstimmung über die Änderung der GO findet sich unten.



(1) Über Bewerber*innen wird in einzelnen Wahlgängen abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten
Stimmen auf sich vereinigen kann und die erforderliche Mehrheit (i.d.R. einfache Mehrheit) er-
reicht.
(2) Über Bewerber*innen wird auf Vorschlag einer durch den AStA zu bildenden Bewerbungskom-
mission entschieden. Der Kommission gehören der*die Haushaltsbeauftragte*,zwei Mitglieder des
Vorstands, ein*e Referent*in aus den autonomen Referaten, sowie eine, soweit vorhanden, weitere
beschäftigte Person, die mit den Aufgaben der jeweiligen Position vertraut ist, an.
(3) Die Bewerbungskommission sichtet die Unterlagen und führt Bewerbungsgespräche durch.
Inder folgenden AStA-Sitzung unterbreitet die Kommission dem AStA einen Vorschlag hinsichtlich
der Wahl der Bewerber*innen. Der AStA entscheidet über den Vorschlag in geheimer Abstimmung.
(4) Bleiben Positionen bzw. Stellen frei, weil Bewerbungen abgelehnt wurden, können diese erst
nach erneuter Ausschreibung besetzt werden.

    § 6 Wahlverfahren
 (1)   Über Bewerber*innen kann nicht en bloc abgestimmt werden. 
 (2) Über Bewerber*innen wird auf Vorschlag einer durch den AStA zu bildenden Bewerbungskom-
mission mit i.d.R. einfacher Mehrheit entschieden. Der Kommission gehören der*die Haushaltsbeauftragte*, der Vorstand, ein*e Referent*in aus den autonomen Referaten, sowie eine, soweit vorhanden, weitere
beschäftigte Person, die mit den Aufgaben der jeweiligen Position vertraut ist, an. Der*die Haushaltsbeauftragte kann durch die Finanzstelle vertreten werden,
(3) Die Bewerbungskommission sichtet die Unterlagen und führt Bewerbungsgespräche durch.
In der folgenden AStA-Sitzung unterbreitet die Kommission dem AStA einen Vorschlag hinsichtlich
der Wahl der Bewerber*innen. Der AStA entscheidet über den Vorschlag in geheimer Abstimmung.
(4) Bleiben Positionen bzw. Stellen frei, weil Bewerbungen abgelehnt wurden, können diese erst
nach erneuter Ausschreibung besetzt werden.


    
    § 7 Übrige ordentliche Abstimmungsverfahren
(1) Änderungsanträge können während des betreffenden Tagesordnungspunkts von der*dem
Steller*in des Hauptantrags übernommen werden; sie werden damit ohne Abstimmung Teil des
Hauptantrags. Änderungsanträge sind angenommen, wenn sie die einfache Mehrheit erreichen,
auch wenn der Beschluss des Hauptantrags eine qualifizierte Mehrheit erfordert.
(2) Finanzanträge werden mit einfacher Mehrheit abgestimmt.
(3) Über Personenangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
(4) Die Mitglieder stimmen in der Regel geheim ab. Dazu wird während der Sitzung mit
Stimmzetteln abgestimmt. Die Stimmzettel müssen den geheim abgestimmten Tagesordnungs-
punkt erkennen lassen.

    § 7 Übrige ordentliche Abstimmungsverfahren
(1) Änderungsanträge können während des betreffenden Tagesordnungspunkts von der*dem
Steller*in des Hauptantrags übernommen werden; sie werden damit ohne Abstimmung Teil des
Hauptantrags. Änderungsanträge sind angenommen, wenn sie die einfache Mehrheit erreichen,
auch wenn der Beschluss des Hauptantrags eine qualifizierte Mehrheit erfordert.
(2) Finanzanträge werden mit dem Median-Verfahren abgestimmt. Alle Mitglieder dürfen Alternativbeträge vorschlagen. Alternativbeträge dürfen den beantragten Betrag nicht überschreiten. Die
Beträge werden der Größe nach geordnet. Ein Betrag gilt als unterstützt, wenn das Mit-
glied mindestens genauso viel zur Verfügung stellen möchte. Der größte Betrag, den
mindestens die Hälfte der Stimmen der Abstimmenden unterstützt gilt als angenommen.
(3) Über Personenangelegenheiten ist geheim abzustimmen.



§ 9 Kompetenzübertragungen
(1) Der AStA kann einzelne Personen oder Personengruppen mit konkreten Aufgaben betrauen.
Die Beauftragten nehmen im Rahmen der Beschlusslage die Kompetenzen des AStA wahr. Über
Entscheidungen ist der AStA unverzüglich zu informieren. Das Studierendenratspräsidium kann
innerhalb von zwei Tagen nach dem Bericht Einspruch einlegen. Damit gilt die Entscheidung als
abgelehnt und kann in einer Sitzung neu verhandelt werden. Die Regelungen von Absatz 2 bis 5
bleiben von der Einspruchsregelung ausgenommen.
(2) Für den Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und dem Zeitpunkt des Bedarfs
eines Raumantrags keine AStA-Sitzung stattfindet, so kann der Antrag dennoch durch den Raum-
ausschuss genehmigt werden. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, des Studieren-
denratspräsidiums und einem, jeweils für ein Semester durch den AStA gewählten, Mitglieds des
AStA. Wiederkehrende Raumanträge sind im oben genannten Falle automatisch genehmigt, so-
fern von den genannten Personen kein Widerspruch eingelegt wird. Über so getroffene Entschei-
dungen ist in der nächsten AStA-Sitzung zu berichten.
(3) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Materialien Fahrradwerkstatt“ entscheiden
die Betreuer*innen der Fahrradwerkstatt im Konsens. Diese sind dem AStA rechenschaftspflichtig.
(4) Über die Verwendung der Mittel aus den Budgets „Materialienkauf zu Verkauf und Verleih be-
stimmt“ und „Bürobedarf“ entscheiden die Sekretariatsmitarbeitenden. Diese sind dem AStA re-
chenschaftspflichtig.
(5) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Studierendenzeitung“ entscheidet die*der
Pressereferent*in gemeinsam mit ihren*seinen Stellvertreter*innen. Kann kein Konsens hergestellt
werden, entscheidet der AStA. Die Mittel müssen zweckgebunden zum Druck der Studierendenzei-
tung eingesetzt werden. Es dürfen maximal 2/3 der im Jahresbudget vorgesehen Mittel innerhalb
eines Semsters ausgegeben werden. Die*der Pressereferent*in ist dem AStA rechenschaftspflich-
tig.


§ 9 Kompetenzübertragungen
(1) Der AStA kann einzelne Personen oder Personengruppen mit konkreten Aufgaben betrauen.
Die Beauftragten nehmen im Rahmen der Beschlusslage die Kompetenzen des AStA wahr. Über
Entscheidungen ist der AStA unverzüglich zu informieren. Das Studierendenratspräsidium kann
innerhalb von zwei Tagen nach dem Bericht Einspruch einlegen. Damit gilt die Entscheidung als
abgelehnt und kann in einer Sitzung neu verhandelt werden. Die Regelungen von Absatz 2 bis 5
bleiben von der Einspruchsregelung ausgenommen.
(2) Für den Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und dem Zeitpunkt des Bedarfs
eines Raumantrags keine AStA-Sitzung stattfindet, so kann der Antrag dennoch durch den Raum-
ausschuss genehmigt werden. Der AStA entscheidet über die Zusammensetzung des Raumausschusses mit einfacher Mehrheit. Über so getroffene Entscheidungen ist in der nächsten AStA-Sitzung zu berichten.
(3) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Materialien Fahrradwerkstatt“ entscheiden
die Betreuer*innen der Fahrradwerkstatt im Konsens. Diese sind dem AStA rechenschaftspflichtig.
(4) Über die Verwendung der Mittel aus den Budgets „Materialienkauf zu Verkauf und Verleih be-
stimmt“ und „Bürobedarf“ entscheiden die Sekretariatsmitarbeitenden. Diese sind dem AStA re-
chenschaftspflichtig.


§ 10 Abweichen von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann im Einzelfall mit absoluter Mehrheit abgewichen werden.


§ 10 Abweichen von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann im Einzelfall mit absoluter Mehrheit der Mitglieder abgewichen werden.



 


TOP 6 Sonstiges




TOP 7 Termine






XX.XX.202X, XX.XX Uhr - TITEL - ORT

Protokoll

Sozialreferat
Referat für ausländische Studierende
Gegen Faschismus
Kulturreferat
Regenbogenreferat
Umweltreferat
europäische Vernetzung
Lehramt
Hochschulpolitik
Studieren ohne Hürden
Vorstand (S)
Vorstand (J)
Kommunikation und Wissenssicherung
Vorstand (A)
Vorstand (Al)

Redeleitung

Vorstand (A)
Sozialreferat
Referat für ausländische Studierende
Kulturreferat
Kommunikation und Wissenssicherung
europäische Vernetzung
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Hochschulpolitik
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