Protokoll der AStA-Sitzung am 11.08.2023
TOP 0 Formalia
- Hinweise:
- Die Sitzung fand Hybrid statt
- Datum und Uhrzeit der Sitzung:
- Datum: 11.08.2023
- Sitzungsbeginn: 14:20 Uhr
- Sitzungsende: 15:57 Uhr
- Genehmigung des Protokolls:
- Dieses Protokoll wurde in der Sitzung vom 22.09.2023 genehmigt.
- Beschlussfähigkeit:
- Zum Zeitpunkt des Sitzungsbeginns ist die Sitzung mit 9 von 15 zur Beschlussfähigkeit stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
- Anmerkungen und Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung:
- Anmerkungen zum Protokoll: Keine
- Das Protokoll der Sitzung vom 28.07.2023 ist genehmigt.
- Anmerkungen zur Tagesordnung:
- Sitzungs- und Protokollführung:
- Sitzungsleitung: Vorstand(Aa)
- Protokollführung: Vorstand (S)
- Anwesenheit:
- Referate: Umwelt, Kommunikation und Wissenssicherung, Studieren ohne Hürden, Ausländische Studierende, gegen Faschismus
- Vorstand: Aa, Al, S, J
- Präsidium: -
- Gäste: -
TOP 1 Berichte
- Ausländische Studierende | International Students Office
- Genderreferat | Gender Office
- Regenbogenreferat | Rainbow Office
- Studieren mit familiären Verpflichtungen | Office for Students with Familiar Responsibilities
- Studieren ohne Hürden | Office for Students without hurdles
- Gegen Antisemitismus | Office against Antisemitism
- europäische Vernetzung | Office for European Networking
- Gegen Faschismus | Office against Fascism
- Hochschulpolitik | Office for Policy of Higher Education
- Kommunikation und Wissenssicherung | Office for Communication and Enterprise Knowlege Retention
- Kulturreferat | Culture Office
- Lehramt | Office for Teaching Students
- Soziales | Social Office
- Umwelt | Environmental Office
- Vorstand | Chief Officers
- J. hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem SWFR beüglich veganer Speisen am Samstag. Der Vorstand und das Sekki hatten nochmal ein Gespräch mit Herrn Läufer und Frau Epp. Frau Epp steht den Hochbeeten nochimmer kritisch gegenüber, beide haben aber kein Problem mit einer Überdachung der Lücke zwischen Container und Mauer. Das Fenster im Treppenhaus wurde repariert. Die Organisation für den Markt der Möglichkeiten läuft auf Hochtouren. Die Uni hat uns einen Vertrag bezüglich unserer Wahlen für die nächsten vier Jahre angeboten.
- Julia had a conversation with SWFR last week regarding vegan food on Saturday. The chief officers and the Sekki had another conversation with Mr. Läufer and Mrs. Epp. Mrs. Epp is still critical of the raised beds, but both have no problem with a roof over the gap between the container and the wall. The window in the staircase has been repaired. The organization for the Market of Opportunities is in full swing. The university has offered us a contract regarding our elections for the next four years.
- StuRa-Präsidium | Presidents of the Students' Council
- Protokoll der letzten StuRa-Sitzung wurde korrigiert. Sind beide im Urlaub, viele Grüße.
- Last StuRa-Meeting`s minutes were corrected. We're both on holiday.
- StuRa-Sekretariat | Administration Office of the Students' Council
TOP 2 Bewerbungen
- Es liegen keine Bewerbungen vor
TOP 3 Raumanträge
- Es liegen keine Raumanträge vor
TOP 4 Finanzanträge
- 1.) Waldkindergrippe im Rieselfeld e.V.
- Beantragt sind 100,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem
- befinden sich noch 4.742,00€ von 4.742,00€ für dieses Quartal (2. Quartal 23/24).
- Wir sind ein ehrenamtlicher Kleinstträger für eine Waldkindergrippe. Wir bieten eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren in der Natur (im Wald) an. Diese art der Betreuung wird in Freiburg nur von uns Angeboten. Anlässlich unseres 20 Jährigen bestehens wollen wir auf verschiedene Arten auf unsere Einrichtung und diese Art der Kinderbetreuung aufmerksam machen um die Stadt dazu zu bewegen mehr dieser Einrichtungsangebote zu genehmigen. Die insbesondere für Studierende sehr wichtige Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren ist sehr schwierig und wir hoffen mit dieser öffentlichkeitsarbeit die Situation zumindest ein wenig zu verbessern um so auch mehr Studierenden zu ermöglichen ihre Kinder in Betreuung zu geben.
- Leihgebühr Generator 20€
- Leihgebühr Pavillion 20€
- Druckkosten 40€
- 20€ Puffer
Der Antrag wurde in der letzten Sitzung vertagt, weil Unsicherheit bestand, ob der Topf tatsächlich komplett voll ist. Hier das Statement der Finanzsstelle: bisher wurde noch nichts genehmigt, da die bisher nachträglich eingereichten Finanzanträge im StuRa nicht die notwendigen Mehrheiten erhalten haben.
Es laufen noch zwei Anträge im StuRa diese werden aber erst Ende August abgestimmt die summieren sich auf 3.350€, wenn diese angenommen würden wären also noch 1.392€ in dem Budget für dieses Quartal (also bis zum 30.09.)
- Diskussion: Ist noch genug Geld drin, können wir geben.
- Abstimmung: 6/0/3 (Ja/Nein/Enthaltung): Der Finanzantrag wurde genehmigt.
2) Anschaffung neuer Verleihgegenstände
- Tragetasche für Pavillon 35,85€
- neuer Pavillon (99,99€)
- Versandkosten Pavillon je nach Verkäufer (5,95€)
- 4x Bierzeltgarnituren (129,99€ pro Garnitur)
Insgesamt: 661,75€
- Abstimmung: 7/1/2 (Ja/Nein/Enthaltung): Der Finanzantrag wurde (nicht) genehmigt.
TOP 5 Planung und Diskussion
- Die Zweifach vertagte Evaluationsrunde
- Nicht mit befasst
- Quotierte Redeliste
- Vorschläge zur Änderung der Quotierungsregel.
-
- Vorschläge zur Quotierung der Redeliste im AStA:
- Aktuell:
- §3, Abs. 5:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Wer sich zum ersten Mal zum aktuellen Tagesordnungspunkt meldet, soll vor jenen aufgerufen werden, die sich schon geäußert haben; Redner*innen weiblichen und männlichen Geschlechts sollen abwechselnd sprechen (weich quotierte Erstredner*innenliste). Die Sitzungsleitung erteilt das Wort. Bei direkt gestellten Fragen kann sie der*dem Befragten vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag I:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer Erstredner*innenliste das Wort; wer sich zum ersten Mal zum aktuellen Tagesordnungspunkt meldet, soll vor jenen aufgerufen werden, die sich schon geäußert haben. Auf Wunsch von ¼ der Mitglieder des AStA oder von mindestens zwei autonomen Referaten kann für das jeweilige Semester eine Quotierung nach Geschlecht eingefordert werden. Im Falle einer Quotierung nach Geschlecht wird eine Redeliste für männliche Personen und eine für FLINTA*-Personen geführt. Die Quotierung nach Erstredner*in erfolgt innerhalb dieser beiden Listen; die Quotierung nach Geschlecht hat damit Vorrang. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag II:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer quotierten Erstredner*innenliste das Wort. Die Quotierung nach Geschlecht hat Vorrang und erfolgt in Form einer Liste für männliche Personen und einer für FLINTA*-Personen. Es besteht die Möglichkeit, mithilfe einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des AStA die Quotierung nach Geschlecht für jeweils ein Semester auszusetzen. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag III:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer quotierten Erstredner*innenliste das Wort. Die Quotierung nach Geschlecht hat Vorrang und erfolgt in Form einer Liste für männliche Personen und einer für FLINTA*-Personen. Es besteht die Möglichkeit, mithilfe einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des AStA die Quotierung nach Geschlecht für jeweils ein Semester auszusetzen. Mindestens ¼ der Mitglieder oder mindestens zwei autonome Referate können gegen die Aussetzung der Quotierung nach Geschlecht Einspruch erheben. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag IV:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer Erstredner*innenliste das Wort; wer sich zum ersten Mal zum aktuellen Tagesordnungspunkt meldet, soll vor jenen aufgerufen werden, die sich schon geäußert haben. Auf Wunsch von ¼ der Mitglieder des AStA oder von mindestens einem autonomen Referat kann für das jeweilige Semester eine Quotierung nach Geschlecht eingefordert werden. Im Falle einer Quotierung nach Geschlecht wird eine Redeliste für männliche Personen und eine für FLINTA*-Personen geführt. Die Quotierung nach Erstredner*in erfolgt innerhalb dieser beiden Listen; die Quotierung nach Geschlecht hat damit Vorrang. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag V:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer quotierten Erstredner*innenliste das Wort. Die Quotierung nach Geschlecht hat Vorrang und erfolgt in Form einer Liste für männliche Personen und einer für FLINTA*-Personen. Es besteht die Möglichkeit, mithilfe einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des AStA die Quotierung nach Geschlecht für jeweils ein Semester auszusetzen. Mindestens ¼ der Mitglieder oder mindestens einem autonomen Referat können gegen die Aussetzung der Quotierung nach Geschlecht Einspruch erheben. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
Über die Vorschläge wird abgestimmt:
(0/0/0/0/8/1) (I/II/III/IV/V/Enthaltung) Vorschlag V wird angenommen. Abstimmung über die Änderung der GO findet sich unten.
- § 6 ursprüngliche Fassung:
(1) Über Bewerber*innen wird in einzelnen Wahlgängen abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten
Stimmen auf sich vereinigen kann und die erforderliche Mehrheit (i.d.R. einfache Mehrheit) er-
reicht.
(2) Über Bewerber*innen wird auf Vorschlag einer durch den AStA zu bildenden Bewerbungskom-
mission entschieden. Der Kommission gehören der*die Haushaltsbeauftragte*,zwei Mitglieder des
Vorstands, ein*e Referent*in aus den autonomen Referaten, sowie eine, soweit vorhanden, weitere
beschäftigte Person, die mit den Aufgaben der jeweiligen Position vertraut ist, an.
(3) Die Bewerbungskommission sichtet die Unterlagen und führt Bewerbungsgespräche durch.
Inder folgenden AStA-Sitzung unterbreitet die Kommission dem AStA einen Vorschlag hinsichtlich
der Wahl der Bewerber*innen. Der AStA entscheidet über den Vorschlag in geheimer Abstimmung.
(4) Bleiben Positionen bzw. Stellen frei, weil Bewerbungen abgelehnt wurden, können diese erst
nach erneuter Ausschreibung besetzt werden.
§ 6 Wahlverfahren
(1) Über Bewerber*innen kann nicht en bloc abgestimmt werden.
(2) Über Bewerber*innen wird auf Vorschlag einer durch den AStA zu bildenden Bewerbungskom-
mission mit i.d.R. einfacher Mehrheit entschieden. Der Kommission gehören der*die Haushaltsbeauftragte*, der Vorstand, ein*e Referent*in aus den autonomen Referaten, sowie eine, soweit vorhanden, weitere
beschäftigte Person, die mit den Aufgaben der jeweiligen Position vertraut ist, an. Der*die Haushaltsbeauftragte kann durch die Finanzstelle vertreten werden,
(3) Die Bewerbungskommission sichtet die Unterlagen und führt Bewerbungsgespräche durch.
In der folgenden AStA-Sitzung unterbreitet die Kommission dem AStA einen Vorschlag hinsichtlich
der Wahl der Bewerber*innen. Der AStA entscheidet über den Vorschlag in geheimer Abstimmung.
(4) Bleiben Positionen bzw. Stellen frei, weil Bewerbungen abgelehnt wurden, können diese erst
nach erneuter Ausschreibung besetzt werden.
§ 7 Übrige ordentliche Abstimmungsverfahren
(1) Änderungsanträge können während des betreffenden Tagesordnungspunkts von der*dem
Steller*in des Hauptantrags übernommen werden; sie werden damit ohne Abstimmung Teil des
Hauptantrags. Änderungsanträge sind angenommen, wenn sie die einfache Mehrheit erreichen,
auch wenn der Beschluss des Hauptantrags eine qualifizierte Mehrheit erfordert.
(2) Finanzanträge werden mit einfacher Mehrheit abgestimmt.
(3) Über Personenangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
(4) Die Mitglieder stimmen in der Regel geheim ab. Dazu wird während der Sitzung mit
Stimmzetteln abgestimmt. Die Stimmzettel müssen den geheim abgestimmten Tagesordnungs-
punkt erkennen lassen.
§ 7 Übrige ordentliche Abstimmungsverfahren
(1) Änderungsanträge können während des betreffenden Tagesordnungspunkts von der*dem
Steller*in des Hauptantrags übernommen werden; sie werden damit ohne Abstimmung Teil des
Hauptantrags. Änderungsanträge sind angenommen, wenn sie die einfache Mehrheit erreichen,
auch wenn der Beschluss des Hauptantrags eine qualifizierte Mehrheit erfordert.
(2) Finanzanträge werden mit dem Median-Verfahren abgestimmt. Alle Mitglieder dürfen Alternativbeträge vorschlagen. Alternativbeträge dürfen den beantragten Betrag nicht überschreiten. Die
Beträge werden der Größe nach geordnet. Ein Betrag gilt als unterstützt, wenn das Mit-
glied mindestens genauso viel zur Verfügung stellen möchte. Der größte Betrag, den
mindestens die Hälfte der Stimmen der Abstimmenden unterstützt gilt als angenommen.
(3) Über Personenangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
§ 9 Kompetenzübertragungen
(1) Der AStA kann einzelne Personen oder Personengruppen mit konkreten Aufgaben betrauen.
Die Beauftragten nehmen im Rahmen der Beschlusslage die Kompetenzen des AStA wahr. Über
Entscheidungen ist der AStA unverzüglich zu informieren. Das Studierendenratspräsidium kann
innerhalb von zwei Tagen nach dem Bericht Einspruch einlegen. Damit gilt die Entscheidung als
abgelehnt und kann in einer Sitzung neu verhandelt werden. Die Regelungen von Absatz 2 bis 5
bleiben von der Einspruchsregelung ausgenommen.
(2) Für den Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und dem Zeitpunkt des Bedarfs
eines Raumantrags keine AStA-Sitzung stattfindet, so kann der Antrag dennoch durch den Raum-
ausschuss genehmigt werden. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, des Studieren-
denratspräsidiums und einem, jeweils für ein Semester durch den AStA gewählten, Mitglieds des
AStA. Wiederkehrende Raumanträge sind im oben genannten Falle automatisch genehmigt, so-
fern von den genannten Personen kein Widerspruch eingelegt wird. Über so getroffene Entschei-
dungen ist in der nächsten AStA-Sitzung zu berichten.
(3) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Materialien Fahrradwerkstatt“ entscheiden
die Betreuer*innen der Fahrradwerkstatt im Konsens. Diese sind dem AStA rechenschaftspflichtig.
(4) Über die Verwendung der Mittel aus den Budgets „Materialienkauf zu Verkauf und Verleih be-
stimmt“ und „Bürobedarf“ entscheiden die Sekretariatsmitarbeitenden. Diese sind dem AStA re-
chenschaftspflichtig.
(5) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Studierendenzeitung“ entscheidet die*der
Pressereferent*in gemeinsam mit ihren*seinen Stellvertreter*innen. Kann kein Konsens hergestellt
werden, entscheidet der AStA. Die Mittel müssen zweckgebunden zum Druck der Studierendenzei-
tung eingesetzt werden. Es dürfen maximal 2/3 der im Jahresbudget vorgesehen Mittel innerhalb
eines Semsters ausgegeben werden. Die*der Pressereferent*in ist dem AStA rechenschaftspflich-
tig.
§ 9 Kompetenzübertragungen
(1) Der AStA kann einzelne Personen oder Personengruppen mit konkreten Aufgaben betrauen.
Die Beauftragten nehmen im Rahmen der Beschlusslage die Kompetenzen des AStA wahr. Über
Entscheidungen ist der AStA unverzüglich zu informieren. Das Studierendenratspräsidium kann
innerhalb von zwei Tagen nach dem Bericht Einspruch einlegen. Damit gilt die Entscheidung als
abgelehnt und kann in einer Sitzung neu verhandelt werden. Die Regelungen von Absatz 2 bis 5
bleiben von der Einspruchsregelung ausgenommen.
(2) Für den Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und dem Zeitpunkt des Bedarfs
eines Raumantrags keine AStA-Sitzung stattfindet, so kann der Antrag dennoch durch den Raum-
ausschuss genehmigt werden. Der AStA entscheidet über die Zusammensetzung des Raumausschusses mit einfacher Mehrheit. Über so getroffene Entscheidungen ist in der nächsten AStA-Sitzung zu berichten.
(3) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Materialien Fahrradwerkstatt“ entscheiden
die Betreuer*innen der Fahrradwerkstatt im Konsens. Diese sind dem AStA rechenschaftspflichtig.
(4) Über die Verwendung der Mittel aus den Budgets „Materialienkauf zu Verkauf und Verleih be-
stimmt“ und „Bürobedarf“ entscheiden die Sekretariatsmitarbeitenden. Diese sind dem AStA re-
chenschaftspflichtig.
§ 10 Abweichen von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann im Einzelfall mit absoluter Mehrheit abgewichen werden.
§ 10 Abweichen von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann im Einzelfall mit absoluter Mehrheit der Mitglieder abgewichen werden.
Abstimmung: 8/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung): Der AStA stimmt zu.
TOP 6 Sonstiges
TOP 7 Termine
- Die AStA Sitzungen finden in der vorlesungsfreien zeit alle zwei Wochen freitags um 14:15 Uhr statt.
XX.XX.202X, XX.XX Uhr - TITEL - ORT
Protokoll
Sozialreferat
Referat für ausländische Studierende
Gegen Faschismus
Kulturreferat
Regenbogenreferat
Umweltreferat
europäische Vernetzung
Lehramt
Hochschulpolitik
Studieren ohne Hürden
Vorstand (S)
Vorstand (J)
Kommunikation und Wissenssicherung
Vorstand (A)
Vorstand (Al)
Redeleitung
Vorstand (A)
Sozialreferat
Referat für ausländische Studierende
Kulturreferat
Kommunikation und Wissenssicherung
europäische Vernetzung
Lehramt
Hochschulpolitik
Gegen Faschismus
Vorstand (Al)
Regenbogenreferat
Umweltreferat
Studieren ohne Hürden
Vorstand (S)
Vorstand (J)