Protokoll der AStA-Sitzung am 28.07.2023
TOP 0 Formalia
- Hinweise:
- Die Sitzung fand Hybrid statt
- Datum und Uhrzeit der Sitzung:
- Datum: 28.07.2023
- Sitzungsbeginn: 14:18 Uhr
- Sitzungsende: 15:44 Uhr
- Genehmigung des Protokolls:
- Dieses Protokoll ist ungenehmigt/wurde in der Sitzung vom 11.08.2023 genehmigt.
- Beschlussfähigkeit:
- Zum Zeitpunkt des Sitzungsbeginns ist die Sitzung mit 9 von 15 zur Beschlussfähigkeit stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
- Anmerkungen und Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung:
- Anmerkungen zum Protokoll
- Das Protokoll der Sitzung vom 21.07.2023 ist ungenehmigt.
- Anmerkungen zur Tagesordnung:
- Sitzungs- und Protokollführung:
- Sitzungsleitung: Vorstand (J)
- Protokollführung: Vorstand (Al)
- Anwesenheit:
- Referate: Hochschulpolitik, Regenbogen, Lehramt, SoH, Inernationale Studierende
- Vorstand: Al, A, J, S
- Präsidium: T
- Gäste: Keine
TOP 1 Berichte
- Ausländische Studierende | International Students Office
- Genderreferat | Gender Office
- Regenbogenreferat | Rainbow Office
- Studieren mit familiären Verpflichtungen | Office for Students with Familiar Responsibilities
- Studieren ohne Hürden | Office for Students without hurdles
- Gegen Antisemitismus | Office against Antisemitism
- europäische Vernetzung | Office for European Networking
- Gegen Faschismus | Office against Fascism
- Hochschulpolitik | Office for Policy of Higher Education
- Kommunikation und Wissenssicherung | Office for Communication and Enterprise Knowlege Retention
- Kulturreferat | Culture Office
- Lehramt | Office for Teaching Students
- Soziales | Social Office
- Umwelt | Environmental Office
- Vorstand | Chief Officers
- Am Montag war IAM Lenkungskreis Sitzung. Sie sind gerade sher damit beschäftigt Hisinone so umzubauen, dass es alle Funktionen von MyAccount übernehmen kann. Das wird noch etwas dauern. Im WiSe werden gleichzeitig auch alle Studierendenmails umgeändert. Eine Weiterleitung auf die private Mail-Adresse ist dann nicht mehr möglich
- Am Mittwoch war ein Workshop für den Relaunch der Uni-Website. Organisisert wurde das ganze vom SCS und behandelte die Themen "Interationale Studierende" und "Studienfinder und Studienganssteckbriefe". Vor allem diente der Workshop zur Ideensammlung für das Zentralteam, dass sich mit dem Relaunch beschäftigt. Wir haben versucht zu erarbeiten, welche Punkte wichtig sind und wie diese in die neue Struktur eingebaut werden können. Es gibt auch die Möglichkeit in den Mailverteiler aufgenommen zu werden um die Einladungen für die weiteren Workshops zu erhalten, damit jemand aus der VS dahin gehen kann. Wollen wir das machen?
- Gestern war eine Hausbegehung im Zuge des Energieeffizienzwettbewerbs. Wir haben 5 neue ausschaltbare Steckerleisten bekommen. 10 weitere Folgen in der Hausmail
- Gestern war die letzte Jour Fixe für diese Legislatur. Das Rektorat hat eigentlich allen Anträgen zugestimmt.
- Die Stelle, die sich mit unserer Finanzordnung befassen soll ist nun ausgeschrieben!!!
- nächste Woche Dienstag gibt es einen Termin mit Frau Epp bezüglich des Innenhofes und der Hochbeete.
- am 7.8. trifft sich Julia mit dem SWFR wegen des veganen Essens in dem Mensa.
- Aaron kümmert sich mit Floris um die Website.
- StuRa-Präsidium | Presidents of the Students' Council
- Julia, Almi und Aaron wurden als Vorstände wiedergewählt, Almi hat ihre Bewerbung zurückgezogen. Es gibt bei uns intern unterschiedliche Ansichten darüber, ab welchem Zeitpunkt genau ein Mandat ruht. Dies wird gerade abgeklärt. Die konstituierende Sitzung des neugewählten StuRa wird am 17. Oktober stattfinden. Am 10. Oktober wird es keine Sitzung geben.
- Julia, Almi and Aaron were reelected as chief officers, Almi has not withdrawn her application. There are different ideas within our structures regarding the moment when a mandate is inactive. This is in the process of decision at the moment. The constituent session of the new elected StuRa will be on the 17th of October. There will not be a session on the 10th of October.
- StuRa-Sekretariat | Administration Office of the Students' Council
TOP 2 Bewerbungen
- Besetzung der Sekki-Stelle
- Wir haben 3 Bewerbungen für die Sekki-Stelle ab dem 1.9. Mit zwei der Bewerber:innen konnten wir ein Bewerbungsgespräch führen.
- Diskussion:
- Abstimmung Bewerbung J.: 9/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung): Der*die Bewerber*in ist gewählt.
TOP 3 Raumanträge
- Es liegen keine Raumanträge vor
TOP 4 Finanzanträge
- 1.) Waldkindergrippe im Rieselfeld e.V.
- Beantragt sind 100,00€ aus dem Gruppenunterstützungsbudget, in diesem
- befinden sich noch 4.742,00€ von 4.742,00€ für dieses Quartal (2. Quartal 23/24).
- Wir sind ein ehrenamtlicher Kleinstträger für eine Waldkindergrippe. Wir bieten eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren in der Natur (im Wald) an. Diese art der Betreuung wird in Freiburg nur von uns Angeboten. Anlässlich unseres 20 Jährigen bestehens wollen wir auf verschiedene Arten auf unsere Einrichtung und diese Art der Kinderbetreuung aufmerksam machen um die Stadt dazu zu bewegen mehr dieser Einrichtungsangebote zu genehmigen. Die insbesondere für Studierende sehr wichtige Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren ist sehr schwierig und wir hoffen mit dieser öffentlichkeitsarbeit die Situation zumindest ein wenig zu verbessern um so auch mehr Studierenden zu ermöglichen ihre Kinder in Betreuung zu geben.
- Leihgebühr Generator 20€
- Leihgebühr Pavillion 20€
- Druckkosten 40€
- 20€ Puffer
- Der Antrag ist um 2 Wochen vertagt. Der Vorstand meldet sich nochmal bei Thomas und fragt nach mehr Informationen.
1.) Anschaffung neuer Verleihgegenstände
Beantragt sind 280,00€ aus dem Rücklagen und dem Mobiliarbudget, aus den Rücklagen kann das Geld für die Bierbänke (175€) genommen werden (da sind 350€ für den Ersatz dieser eingeplant). Der Rest ist Mobiliartopf in diesem
befinden sich noch 12.084,57€ von 15.000,00€ für dieses Wirtschaftsjahr (bis 31.03.24).
Der Antrag wurde um 2 Wochen vertagt.
TOP 5 Planung und Diskussion
- Vertagte Evaluationsrunde
Der Antrag wurde vertagt.
- Quotierte Redeliste
- Vorschläge zur Änderung der Quotierungsregel.
-
- Vorschläge zur Quotierung der Redeliste im AStA:
- Aktuell:
- §3, Abs. 5:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Wer sich zum ersten Mal zum aktuellen Tagesordnungspunkt meldet, soll vor jenen aufgerufen werden, die sich schon geäußert haben; Redner*innen weiblichen und männlichen Geschlechts sollen abwechselnd sprechen (weich quotierte Erstredner*innenliste). Die Sitzungsleitung erteilt das Wort. Bei direkt gestellten Fragen kann sie der*dem Befragten vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag I:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer Erstredner*innenliste das Wort; wer sich zum ersten Mal zum aktuellen Tagesordnungspunkt meldet, soll vor jenen aufgerufen werden, die sich schon geäußert haben. Auf Wunsch von ¼ der Mitglieder des AStA oder von mindestens zwei autonomen Referaten kann für das jeweilige Semester eine Quotierung nach Geschlecht eingefordert werden. Im Falle einer Quotierung nach Geschlecht wird eine Redeliste für männliche Personen und eine für FLINTA*-Personen geführt. Die Quotierung nach Erstredner*in erfolgt innerhalb dieser beiden Listen; die Quotierung nach Geschlecht hat damit Vorrang. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag II:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer quotierten Erstredner*innenliste das Wort. Die Quotierung nach Geschlecht hat Vorrang und erfolgt in Form einer Liste für männliche Personen und einer für FLINTA*-Personen. Es besteht die Möglichkeit, mithilfe einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des AStA die Quotierung nach Geschlecht für jeweils ein Semester auszusetzen. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Vorschlag III:
- (5) Wortmeldungen sollen durch das Heben einer Hand angezeigt werden. Die Sitzungsleitung erteilt auf Basis einer quotierten Erstredner*innenliste das Wort. Die Quotierung nach Geschlecht hat Vorrang und erfolgt in Form einer Liste für männliche Personen und einer für FLINTA*-Personen. Es besteht die Möglichkeit, mithilfe einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des AStA die Quotierung nach Geschlecht für jeweils ein Semester auszusetzen. Mindestens ¼ der Mitglieder oder mindestens zwei autonome Referate können gegen die Aussetzung der Quotierung nach Geschlecht Einspruch erheben. Die Sitzungsleitung kann bei direkt gestellten Fragen der befragten Person vorrangig das Wort erteilen.
- Diskussion:
- Änderungsantrag für den 1. und 3. Vorschlag: es soll 1 autonomes Referat ausreichen statt 2 (nicht angenommen)
- Es werden 2 weitere Vorschläge hinzugefügt, die dem 1. und dem 3. Vorschlag bis auf die Regelung mit den autonomen Referaten gleichen. In den neuen Vorschlägen soll stehen, dass es nur 1 autonomes Referat braucht.
Über den Antrag wird später abgestimmt.
Änderung der GO (Noch nicht zur Abstimmung, nur zur Diskussion)
§4: Muss geändert werden, vorher allerdings in Finanzordnung
§ 6 ursprüngliche Fassung:
§ 6 Wahlverfahren
(1) Über Bewerber*innen wird in einzelnen Wahlgängen abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten
Stimmen auf sich vereinigen kann und die erforderliche Mehrheit (i.d.R. einfache Mehrheit) er-
reicht.
(2) Über Bewerber*innen wird auf Vorschlag einer durch den AStA zu bildenden Bewerbungskom-
mission entschieden. Der Kommission gehören der*die Haushaltsbeauftragte*,zwei Mitglieder des
Vorstands, ein*e Referent*in aus den autonomen Referaten, sowie eine, soweit vorhanden, weitere
beschäftigte Person, die mit den Aufgaben der jeweiligen Position vertraut ist, an.
(3) Die Bewerbungskommission sichtet die Unterlagen und führt Bewerbungsgespräche durch.
Inder folgenden AStA-Sitzung unterbreitet die Kommission dem AStA einen Vorschlag hinsichtlich
der Wahl der Bewerber*innen. Der AStA entscheidet über den Vorschlag in geheimer Abstimmung.
(4) Bleiben Positionen bzw. Stellen frei, weil Bewerbungen abgelehnt wurden, können diese erst
nach erneuter Ausschreibung besetzt werden.
§ 6 beantragte Fassung
§ 6 Wahlverfahren
(1) Über Bewerber*innen kann nicht en bloc abgestimmt werden.
(2) Über Bewerber*innen wird auf Vorschlag einer durch den AStA zu bildenden Bewerbungskom-
mission mit i.d.R. einfacher Mehrheit entschieden. Der Kommission gehören der*die Haushaltsbeauftragte*, der Vorstand, ein*e Referent*in aus den autonomen Referaten, sowie eine, soweit vorhanden, weitere
beschäftigte Person, die mit den Aufgaben der jeweiligen Position vertraut ist, an. Der*die Haushaltsbeauftragte kann durch die Finanzstelle vertreten werden,
(3) Die Bewerbungskommission sichtet die Unterlagen und führt Bewerbungsgespräche durch.
In der folgenden AStA-Sitzung unterbreitet die Kommission dem AStA einen Vorschlag hinsichtlich
der Wahl der Bewerber*innen. Der AStA entscheidet über den Vorschlag in geheimer Abstimmung.
(4) Bleiben Positionen bzw. Stellen frei, weil Bewerbungen abgelehnt wurden, können diese erst
nach erneuter Ausschreibung besetzt werden.
§ 7 aktuelle Fassung:
§ 7 Übrige ordentliche Abstimmungsverfahren
(1) Änderungsanträge können während des betreffenden Tagesordnungspunkts von der*dem
Steller*in des Hauptantrags übernommen werden; sie werden damit ohne Abstimmung Teil des
Hauptantrags. Änderungsanträge sind angenommen, wenn sie die einfache Mehrheit erreichen,
auch wenn der Beschluss des Hauptantrags eine qualifizierte Mehrheit erfordert.
(2) Finanzanträge werden mit einfacher Mehrheit abgestimmt.
(3) Über Personenangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
(4) Die Mitglieder stimmen in der Regel geheim ab. Dazu wird während der Sitzung mit
Stimmzetteln abgestimmt. Die Stimmzettel müssen den geheim abgestimmten Tagesordnungs-
punkt erkennen lassen.
beantragte Fassung:
§ 7 Übrige ordentliche Abstimmungsverfahren
(1) Änderungsanträge können während des betreffenden Tagesordnungspunkts von der*dem
Steller*in des Hauptantrags übernommen werden; sie werden damit ohne Abstimmung Teil des
Hauptantrags. Änderungsanträge sind angenommen, wenn sie die einfache Mehrheit erreichen,
auch wenn der Beschluss des Hauptantrags eine qualifizierte Mehrheit erfordert.
(2) Finanzanträge werden mit dem Median-Verfahren abgestimmt. Alle Mitglieder dürfen Alternativbeträge vorschlagen. Alternativbeträge dürfen den beantragten Betrag nicht überschreiten. Die
Beträge werden der Größe nach geordnet. Ein Betrag gilt als unterstützt, wenn das Mit-
glied mindestens genauso viel zur Verfügung stellen möchte. Der größte Betrag, den
mindestens die Hälfte der Stimmen der Abstimmenden unterstützt gilt als angenommen.
(3) Über Personenangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
§ 9 aktuelle Fassung
§ 9 Kompetenzübertragungen
(1) Der AStA kann einzelne Personen oder Personengruppen mit konkreten Aufgaben betrauen.
Die Beauftragten nehmen im Rahmen der Beschlusslage die Kompetenzen des AStA wahr. Über
Entscheidungen ist der AStA unverzüglich zu informieren. Das Studierendenratspräsidium kann
innerhalb von zwei Tagen nach dem Bericht Einspruch einlegen. Damit gilt die Entscheidung als
abgelehnt und kann in einer Sitzung neu verhandelt werden. Die Regelungen von Absatz 2 bis 5
bleiben von der Einspruchsregelung ausgenommen.
(2) Für den Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und dem Zeitpunkt des Bedarfs
eines Raumantrags keine AStA-Sitzung stattfindet, so kann der Antrag dennoch durch den Raum-
ausschuss genehmigt werden. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, des Studieren-
denratspräsidiums und einem, jeweils für ein Semester durch den AStA gewählten, Mitglieds des
AStA. Wiederkehrende Raumanträge sind im oben genannten Falle automatisch genehmigt, so-
fern von den genannten Personen kein Widerspruch eingelegt wird. Über so getroffene Entschei-
dungen ist in der nächsten AStA-Sitzung zu berichten.
(3) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Materialien Fahrradwerkstatt“ entscheiden
die Betreuer*innen der Fahrradwerkstatt im Konsens. Diese sind dem AStA rechenschaftspflichtig.
(4) Über die Verwendung der Mittel aus den Budgets „Materialienkauf zu Verkauf und Verleih be-
stimmt“ und „Bürobedarf“ entscheiden die Sekretariatsmitarbeitenden. Diese sind dem AStA re-
chenschaftspflichtig.
(5) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Studierendenzeitung“ entscheidet die*der
Pressereferent*in gemeinsam mit ihren*seinen Stellvertreter*innen. Kann kein Konsens hergestellt
werden, entscheidet der AStA. Die Mittel müssen zweckgebunden zum Druck der Studierendenzei-
tung eingesetzt werden. Es dürfen maximal 2/3 der im Jahresbudget vorgesehen Mittel innerhalb
eines Semsters ausgegeben werden. Die*der Pressereferent*in ist dem AStA rechenschaftspflich-
tig.
beantragte Fassung
§ 9 Kompetenzübertragungen
(1) Der AStA kann einzelne Personen oder Personengruppen mit konkreten Aufgaben betrauen.
Die Beauftragten nehmen im Rahmen der Beschlusslage die Kompetenzen des AStA wahr. Über
Entscheidungen ist der AStA unverzüglich zu informieren. Das Studierendenratspräsidium kann
innerhalb von zwei Tagen nach dem Bericht Einspruch einlegen. Damit gilt die Entscheidung als
abgelehnt und kann in einer Sitzung neu verhandelt werden. Die Regelungen von Absatz 2 bis 5
bleiben von der Einspruchsregelung ausgenommen.
(2) Für den Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und dem Zeitpunkt des Bedarfs
eines Raumantrags keine AStA-Sitzung stattfindet, so kann der Antrag dennoch durch den Raum-
ausschuss genehmigt werden. Der AStA entscheidet über die Zusammensetzung des Raumausschusses mit einfacher Mehrheit. Über so getroffene Entscheidungen ist in der nächsten AStA-Sitzung zu berichten.
(3) Über die Verwendung der Mittel aus dem Budget „Materialien Fahrradwerkstatt“ entscheiden
die Betreuer*innen der Fahrradwerkstatt im Konsens. Diese sind dem AStA rechenschaftspflichtig.
(4) Über die Verwendung der Mittel aus den Budgets „Materialienkauf zu Verkauf und Verleih be-
stimmt“ und „Bürobedarf“ entscheiden die Sekretariatsmitarbeitenden. Diese sind dem AStA re-
chenschaftspflichtig.
§ 10 aktuelle Fassung
§ 10 Abweichen von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann im Einzelfall mit absoluter Mehrheit abgewichen werden.
beantragte Fassung
§ 10 Abweichen von der Geschäftsordnung
Von dieser Geschäftsordnung kann im Einzelfall mit absoluter Mehrheit der Mitglieder abgewichen werden.
Medianverfahren:
- wird erstmal rausgelassen
Bewerbungen:
- Alternativvorschlage: Wenn die Kommission ablehnt, wird nicht neu ausgeschrieben, die Kommission macht einen neuen Vorschlag.
- Es soll genauer geregelt werden, wie die Kommission ihre entscheidungen trifft (wenn möglich konsensuell, ist das nicht möglich mit einfacher Mehrheit.)
Ergebnisse zur Fahrraddebatte
- Räder dauerhaft zu tracken ist schwierig wegen Datenschutz (geht schon wenn man die fahrräder nur trackt wenn sie gestohlen wurden)
- - Vorschlag: im StuRa Stimmungsbild machen ob wir neue Fahrräder kaufen wollen oder nicht. (können wir machen, kann aber auch sein, dass der StuRa das in einem Jahr anders sieht)
- - Vorschlag: Erst EDV fragen bevor wir uns Tracker zulegen, die bei uns nicht funktionieren. (Macht Vorstand (A.))
- - GO-Antrag den Teilpunkt zu vertagen: Angenommen
- Überlegung noch konkret in den Vertrag reinzuschreiben we genau die Fahrräder abgeschlossen werden sollen.
- -Vorschlag: Sekki kann das auch zusätzlich nochmal erwähnen.
- -den Vertrag zu ergänzen finden die meisten gut (M. kümmert sich)
TOP 6 Sonstiges
TOP 7 Termine
- Die AStA Sitzungen finden in der vorlesungsfreien Zeit alle zwei Wochen freitags um 14:15 Uhr statt.
- Die AStA-Termine in der vorlesungsfreien Zeit sind am 11.08.2023, 25.08.2023, 08.09.2023, 22.09.2023, 06.10.2023.