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Fragen zur Wahl?

  • Uniwahlen?

    Bei den Uniwahlen gilt es, die Fakultätsräte und die studentischen Senatsmitglieder neu zu wählen. Bei den VS-Wahlen wird der StuRa gewählt. Zugrunde gelegt wird dabei der Fakultätenzuschnitt, wie er seit dem Wintersemester 2002/2003 gilt.

    Von euch in den Senat zu wählen sind vier, in die Fakultätsräte je fünf oder sechs studentische Mitglieder, deren Amtszeit jeweils ein Jahr beträgt. Darüber hinaus entscheidet ihr, wer für euren Fachbereich (das sind die jetzigen Fachschaften) in den StuRa entsandt wird. Zusätzlich zu den 34 Fachberichsvertreter*innen besteht der StuRa noch aus 10 Abgeordneten aus Hochschulinitiativen, die auch gewählt werden.

  • Wahlfakultät? (Quelle)
    Die Wahlfakultät wird mit der Immatrikulation durch das erste Hauptfach bestimmt. Das erste Hauptfach entspricht dem zuerst aufgelisteten Fach auf der Immatrikulationsbescheinigung.
  • Verfasste Studierendenschaft statt u-asta?

    Die Verfasste Studierendenschaft, die fächerübergreifende Organisation der Studierenden, vertritt in beinahe allen Bundesländern sämtliche Belange der Studierenden. Das war auch in Baden-Württemberg (und Bayern) bis 1977 so, im "heißen Herbst" jedoch glaubte der schwarze Süden in den Studierendenschaften Brutstätten des Terrorismus erkannt zu haben. Unser damaliger Landesvater, der ehemalige NS-Marinerichter Hans Filbinger, machte kurzerhand die gewählten Studierendenvertreter*innen mundtot. Seitdem durfte sich auch unser AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) nur noch in sportlichen, musischen, kulturellen, fakultätsübergreifenden und eingeschränkt zu sozialen Belangen der Studierenden betätigen.

    Die Verfasste Studierendenschaft, der Zusammenschluss aller an einer Universität eingeschriebenen Studierenden, dem man automatisch angehörte, war kurzerhand aufgelöst worden. Dass nach diesem Modell eine wirkliche Vertretung der Studierenden nicht möglich war, war schon 1977 klar - deshalb gab es für insgesamt über dreißig Jahre neben dem AStA den u-asta.

    Doch letzten Oktober konstituierte sich die Verfasste Studierendenschaft neu. Mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes durch die grün-rote Landesregierung erhielten die Studierendenschaften Baden-Württembergs ihr politisches Mandat und ihre Finanzhoheit zurück. Das heißt wir dürfen uns endlich wieder politisch äußern und selbstgewählte Beiträge erheben. Das verschafft uns Spielraum und öffentliche Legitimität, durch die wir stärkeren Einfluss auf Universität und Rektorat ausüben können.

  • Senat?

    Der Senat ist neben dem Universtitätsrat das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Ihm obliegt die Genehmigung von Berufungen, von Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen, sowie die Bestätigung der Wahl von Kanzler*in und Rektoratsmitglieder.

    Ein ziemlich wichtiges Gremium also. Sicherlich genau deshalb sieht das Gesetz gerade einmal vier studentische Mitglieder vor (im Vergleich zu etwa 20 Professor*innen). Wir können also mittels unserer Stimmen nicht wirklich mitentscheiden. Aber wir können Anregungen geben, kritisch nachfragen, diskutieren und - ganz entscheidend - wir bekommen auf offiziellem Wege mit, was so an der Uni läuft.

    In den Senat wird gewählt, wer auf den Listen, denen nach dem d'Hondt'schen Verfahren die Plätze zugeteilt werden, die meisten Stimmen hat.

  • Studierendenrat?

    Der Studierendenrat ist das Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft. Er ist größtenteils basisdemokratisch organisiert und stützt sich auf die Studierendenschaft, die in 34 Fachbereichen organisiert ist. Alle Studierende eines  Fachbereichs wählen bei den Uniwahlen eine oder einen Vertreter*in, die oder der einmal in der Woche in den StuRa geht. Zu diesen 34 Sitzen hinzu kommen 10 direktgewählten Abgeordnete, die aus allen zur Wahl angetretenen Intitiativgruppen ebenfalls bei der Uniwahl uniweit gewählt werden. Diese 10 Plätze werden nach dem Adamsverfahren verteilt, was eine möglichst große Meinungsvielfalt gewährleisten soll.

    Das Stimmgewicht eines Fachbereichs im StuRa ist abhängig von seiner jeweiligen Größe. Bis 300 Studierende hat der Fachbereich 2, ab 1200 4 Stimmen, dazwischen 3. Jede*r Abgeordnete hat eine Stimme.

    Jeder Fachbereich muss einmal die Woche tagen. Die dort gefällten Entscheidungen werden von der oder dem jeweiligen Vertereter*in in die StuRasitzung getragen. Wegen des imperativen Mandats ist sie oder er dazu gezwungen so abzustimmen, wie in der Fachsbereichssitzung beschlossen wurde.

    Der Studierendenrat wiederrum wählt das Exekutivorgan, den AStA, der sich aus den auf ein Jahr gewählten Vorständinnen und Vorständen, sowie den Referaten.

  • Fakultätsrat?

    Dem Fakultätsrat einer Fakultät gehören mehrere professorale,  fünf bis sechs studentische und einige Vertreter*innen des Mittelbaus an. Der FakRat beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen der Bildung, der Struktur der Fakultät und ihrer Finanzierung und entscheidet über die Neueinrichtung bzw. Schließung von Studiengängen. Auch in diesem Gremium ist die Vertretung der Studierenden durch Studierende sehr wichtig, damit nicht über unsere Köpfe hinweg Entscheidungen getroffen werden, die uns zum Nachteil gereichen. Die studentischen Vertreter*innen im FakRat berichten in regelmäßigen Abständen über die Beschlüsse des Gremiums in den u-Fachschaften und werden auch von diesen bei bestimmten Entscheidungen angewiesen.

 

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