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Was wird gewählt? Wie wird gewählt?

Bei dieser Wahl kannst du gleich vier Mal abstimmen. Zwei Abstimmungen beziehen sich auf den Studierendenrat, das einmal wöchentliche tagende Legislativorgan der Studierendenvertretung. Du kannst die Fachbereichsvertretung, also die Person die für deinen Fachbereich in den Studierendenrat geht und Initiativen die im Studierendenart sitzen, wählen. Außerdem wählst du Menschen in den Fakultätsrat, die deine Interessen auf Fakultätsebene vertreten. Zudem werden auch die vier studentischen Vertreter*innen im Senat gewählt, eines der höchsten und wichtigsten Unigremien. Im Folgenden wollen wir dir nähere Informationen zu den vier Wahlen geben. Generell wird nach der Wahlordnung der Uni gewählt. Das bedeutet, dass du für jede Wahl so viele Stimmen hast, wie es Plätze zu vergebenden gibt. Außerdem kannst du panaschieren, also bei mehreren antretenden Listen, Personen von verschiedenen Listen wählen. Was das alles genau für die spezifische Wahl bedeutet, wird in den entsprechenden Abschnitten erklärt.

Fachbereichsvertretung
Zu vergebende Plätze: 1 Person pro Fachbereich
Die Fachbereichsvertretung besteht in jedem Fachbereich aus einem*r Vertreter*in und Stellvertreter*innen. Es treten in jedem Fachbereich in der Regel Listen mit bis zu 11 Personen an. Du hast bei dieser Wahl eine Stimme, die du einer Person auf den Listen geben kannst.  In einigen Fachbereichen wurden Listen zu spät eingereicht und deshalb stehen keine Personen auf den Wahlzetteln. Dort besteht die Möglichkeit, eine Person deiner Wahl in ein freies Wahlfeld einzutragen. Diese Person muss allerdings in dem Fachbereich studieren bzw. wahlberechtigt sein. 
Durch die offenen Fachbereiche wird direkte Demokratie möglich. Die Fachbereichsvertreter*innen sitzen für deinen Fachbereich im Studierendenrat. Sie sind dort an das imperative Mandat der wöchentlichen Fachbereichssitzung gebunden, an denen du stets teilnehmen kannst und wo du Stimmrecht hast.
Außerdem übernehmen die Fachbereichsvertreter*innen organisatorische und administrative Aufgaben: Sie verwalten beispielsweise die Finanzen des Fachbereichs und sind für die Organisation und den satzungsgemäßen Ablauf der Fachbereichssitzungen verantwortlich.

Initiativen
zu vergebende Plätze: 10
Zusätzlich zu den 34 Fachbereichen wird es im Studierendenrat auch noch 10 Plätze für Initiativen geben. In diesem Jahr treten 9 Initativen an. Durch das Auszählungsverfahren (Adams-Verfahren), erhalten alle Initiativen die mindestens eine Stimme bekommen haben, auch einen Platz im Studierendenrat (das Verfahren wird im Abschnitt zur VS noch genauer erläutert).
Bei dieser Wahl hast du 10 Stimmen zu vergeben, die du frei auf die antretenden Listen und Personen verteilen kannst. Du kannst bis zu zwei Stimmen an eine Person geben (kumulieren) und beliebig viele verschiedene Listen wählen (panaschieren). Es ist natürlich kein Problem, weniger als 10 Stimmen abzugeben. Nicht abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung.
Die Initiativen treten mit spezifischen inhaltlichen Punkten und Themen an, die sie im Studierendenrat einbringen wollen. Du kannst hier also mit deiner Stimme zusätzlich zu den basisdemokratischen Fachbereichen einzelne Themen und Positionen stärken.

Fakultätsrat
zu vergebende Stimmen: spezifisch nach Fakultät
Bei dieser Wahl hast du so viele Stimmen wie es studentische Mitglieder in dem Fakultätsrat deiner Fakultät gibt, das sind entweder fünf oder sechs.
Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultäten. Er beschließt in vielen Fragen, stimmt beispielsweise Berufungen, Prüfungsordnungen und dergleichen ab. Außerdem berät er über die Positionen, die der Fakultätsvorstand im Senat einnimmt. Die studentische Stimme ist im Fakultätsrat besonders wichtig, weil hier und in den entsprechenden Kommissionen die Entscheidungen getroffen werden, die den Studienalltag maßgeblich prägen.
In den meisten Fakultäten haben sich die Studierenden auf eine Liste geeinigt, deshalb tritt oft nur eine Liste an. 

Senat
zu vergebende Plätze: 4
Im Senat, mit dem Unirat das wichtigste und höchste zentrale Unigremium, sitzen die 11 Dekan*innen, 8 gewählte professorale Mitglieder, je vier Mitglieder aus Administration- und Technik und dem Mittelbau, das Rektorat, der Rechtsberater (beratend), die Gleichstellungsbeauftragte und vier studentische Mitglieder. Diese vier studentischen Senator*innen könnt ihr bei dieser Uniwahl wählen. Deshalb habt ihr auch vier Stimmen zur Verfügung. 
Der Senat ist ein sehr bedeutendes Gremium, in dem Prüfungsordnungen, Berufungen und grundsätzliche Entscheidungen wie der Ausstieg aus dem CHE-Ranking oder die Grundordnung der Uni abgestimmt werden.

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