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Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten

Zu den Wahlen der studentischen Vertreter*innen im Senat, dem höchsten internen Unigremium, in dem die Dekane und das Rektorat die Ausrichtung der Uni beschließen, sind bei der Uni-Wahl vom 13..-19.07. fünf studentische Mitglieder zu wählen. Für die Fakultätsräte können 5 bis 6 - je nach Größe des Fakultätsrats - Studierende gewählt werden. Der Fakultätsrat beschäftigt sich mit der Ausrichtung und der Fakultät.

Allgemeine Informationen zu den Universitätswahlen


Was macht der Senat?

Laut Landeshochschulgesetz sind das die Aufgaben des Senats:

§19 Senat

(1) Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind. Der Senat ist insbesondere zuständig für die

1.

Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Hochschulrat nach Maßgabe von § 18 Absätze 1 bis 3 und die Mitwirkung nach § 18 Absatz 5,

2.

Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder nach Maßgabe von § 18 Absatz 6,

3.

Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen,

4.

Stellungnahme zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags oder zum Wirtschaftsplan,

5.

Stellungnahme zum Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen,

6.

Stellungnahme zur Funktionsbeschreibung von Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer; die Stellungnahme entfällt bei Übereinstimmung mit dem beschlossenen Struktur- und Entwicklungsplan,

7.

Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen im Sinne von § 15 Absatz 6,

8.

Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen,

9.

Beschlussfassung auf Grund der Vorschläge der Fakultäten oder der Studienakademien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu Prüfungsverordnungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, an der DHBW ferner die Regelungen über die Studieninhalte und die Ausbildungsrichtlinien sowie über Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten,

10.

Beschlussfassung über Satzungen, insbesondere für die Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtungen einschließlich Gebühren und Entgelte, für die Wahlen sowie über die Aufnahmeprüfung, Studienjahreinteilung, Zugang, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden,

11.

Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Kunstausübung, künstlerischer Entwicklungsvorhaben, der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie des Technologietransfers,

12.

Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderungen,

13.

Erörterung des Jahresberichts der Rektorin oder des Rektors in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Hochschulrat,

14.

Erörterung des Jahresberichts der Gleichstellungsbeauftragten,

15.

Erörterung des Zwischenberichts zum Gleichstellungsplan.

 

Konkret heißt das, es wird z.B. über alle Prüfungsordnungen, Berufungen, und Pläne der Universität entschieden.

 

Wie setzt sich der Senat zusammen?

Im Senat sitzen die elf Dekan*innen, acht gewählte professorale Mitglieder, je fünf Vertreter*innen der Statusgruppen Mitarbeiter*innen in Administration und Technik, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende. Außerdem sind die Mitglieder des Rektorats stimmberechtigt. Beratend wohnen den Sitzungen der Rechtsberater des Rektors und die Gleichstellungsbeauftragte bei.

 

Was kannst du Wählen?

Du kannst die fünf studentischen Senator*innen bei dieser Uniwahl wählen.
Deshalb habt ihr auch fünf Stimmen zur Verfügung. Du kannst bis zu zwei Stimmen an eine Person vergeben (kumulieren) und auch Personen von verschiedenen Listen wählen (panaschieren).

Für die Wahl zu den Fakultätsräten habt ihr so viele Stimmen, wie es Plätze für Studierende im Fakultätsrat gibt, also 5 oder 6. Für die Fakultätsräte tritt jeweils nur eine Liste an.

 

Wie kannst du Wählen?

Wählen kannst du zwischen dem 13.07. und 19.07. über den folgenden Link: https://wahl.uni-freiburg.de

 

Wen kannst du Wählen?

Für die Senatswahl treten verschiedene Listen an. Diese werden im Vorfeld vom Wahlamt der Uni bekannt gegeben.

 

 

mehr Infos:

Wahlplattform der Uni Freiburg


 

Offizielles Ergebnis der Senatswahlen 2015

Offizielles Ergebnis der Senatswahlen 2014

Inoffizielles Ergebnis der Senatswahlen 2014

 

 

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