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Informationen zur StuRa-Wahl 2022

Die StuRa-Wahl 2022 findet als Online-Wahl von Mittwoch, den 20.07.2022 10 Uhr, bis Dienstag, den 26.07.2022 10 Uhr, statt. Auf dieser Seite finden sich alle wichtigen Informationen dazu.


Weitere Informationen zur Wahl

  • Allgemeine Informationen zur Wahl gibt es hier und hier
  • WICHTIG: Stichtag für die Erstellung des Wähler*innenverzeichnis war der 03.05.2022. Danach immatrikulierte Erstsemester sind für die Wahlen leider noch nicht wahlberechtigt. Hierzu folgende Erläuterung: Bei den StuRa-Wahlen 2022 sind gem. § 2 WahlO iVm § 65 Abs. 1 LHG alle immatrikulierten Studierenden wahlberechtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die individuelle Wahlberechtigung ist gemäß § 2 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 6 WahlO der der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wähler*innenverzeichnisses. Dies war der 03.05.2022. Das heißt, dass nur die Personen, die bis zu diesem Datum immatrikuliert waren, wahlberechtigt sind. Erasmusstudierende sind davon ausgeschlossen.

 

Auslage, Korrektur und Berichtigung des Wähler*innenverzeichnis

  • Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem*ihrem Fachbereich wahlberechtigt. Studienfächer sind einem Fachbereich gemäß des 1. Anhangs der Satzung zugeordnet. Bei mehreren gleichberechtigten Hauptfächern wird die Fachbereichszugehörigkeit nach dem alphabetisch zuvorkommenden Hauptfach bestimmt. Darin nicht aufgelistete Studienfächer werden nach ihrer inhaltlichen Nähe einem Fachbereich zugeordnet.
  • Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist von Freitag, 13. Mai bis Freitag, 27. Mai 2022 bis 14 Uhr berichtigt, geändert und ergänzt werden. Nach Schluss der Auslage des Wähler*innenverzeichnisses wird eine etwaige Berichtigung oder Ergänzung allerdings erst nach der Wahl gültig. Daher ist oben genannte Frist zu beachten, wenn die Änderung bereits nun angesetzte Wahl gelten soll.
  • Die Auslage findet im Sekretariat der Verfassten Studierendenschaft in der Belfortstraße 24 statt. Es ist zu beachten, dass sich das Recht auf Auskunft lediglich auf die eigenen Angaben beschränkt, § 8 Abs. 1 S. 2 WahlO, ihr also nur eure eigene Zugehörigkeit erfragen könnt.
 

Vordrucke für Anträge auf Fachbereichswechsel sowie Berichtigung/Korrektur des Wähler*innenverzeichnisses können hier durch Klicken heruntergeladen werden. Ihr findet sie sonst auch im Reiter Formulare und Vordrucke.


Aufstellung der Wahlvorschläge

Das benötigte jeweilige Formular für die Wahlvorschläge (Fachbereiche/Initiativen) findet ihr weiter unten.

  • Unterschriften sowohl von Bewerber*innen als auch von unterstützenden Unterzeichner*innen müssen eigenhändig erfolgen und im Original vorliegen. Eingescannte Unterschriften sind nicht zulässig. Es ist jedoch möglich, dass ein Wahlvorschlag eingereicht wird, auf dem zwar vollständig alle Bewerber*innen oder Unterzeichner*innen (mit allen Angaben) aufgeführt sind, auf denen einzelnen Bewerber*innen oder Unterzeichner*innenjedoch nicht unterschrieben haben und diese Unterschrift im Wege einer seperaten Erklärung eingereicht werden.
    Hier ein Muster für eine solche Erklärung:
    Ich - Vorname, Name, Matrikelnummer, Fakultätszugehörigkeit, Hauptstudienrichtung, Anschrift - bestätige hiermit mit meiner Unterschrift, dass ich  
    a) als Bewerber*in an Position X (laufende Nummer eintragen - wie in der Liste) für den Wahlvorschlag/Liste X für die StuRa-Wahl kandidiere
    und/oder
    b) als Unterzeichner*in an Position X (laufende Nummer - wie in der Liste eintragen) den Wahlvorschlag/ Liste X für die StuRa-Wahl unterstütze
    Die Die Erklärung muss mit Original-Unterschrift versehen sein und ist, wie der Original-Wahlvorschlag, fristgerecht per Brief an die WSSK (Adresse: Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, WSSK, Belfortstraße 24, 79098 Freiburg im Breisgau) zu richten.
  • Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Fachbereichsvertreter*in: 

  • Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§ 14 Abs. 1 WahlO). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben. Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird (§ 14 Abs. 3, 4 WahlO).
    Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme (§ 14 Abs. 2 S. 1 WahlO).

Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:

  • Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§ 16 Abs. 1 WahlO). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten (§ 11 Abs. 2 S. 1 WahlO). 
    Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu zehn Stimmen geben (kumulieren). Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen (panaschieren).
  • Ein Wahlvorschlag ist durch ein Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist der oben verlinkten Amtlichen Bekanntmachung als Anlage I beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl.  Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) sind beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), und auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich (s.o.).
  • Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für Initiativen.

Weitere Fragen:

Bei Fragen rund um die Wahl stehen WSSK (wssk@stura.org) und Wahlkoordination (wahlkoordination[at]mail.stura.uni-freiburg.de) zur Verfügung.

 

 

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