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Informationen zur StuRa-Wahl am 25.06.2019

Die WSSK hat am 13. Mai 2019 die StuRa-Wahlen 2019 amtlich bekanntgegeben.

 

Für die Amtliche Bekanntmachung der Wahl hier klicken.

Für die Amtliche Bekanntmachung der zulässigen Wahlvorschläge hier klicken.

Für die Amtliche Bekanntmachung der WAHLERGEBNISSE hier klicken.

 

Zeiten

Am Dienstag den 25. Juni 2019 finden die Wahlen des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt. (Zusätzlich finden an diesem Tag auch die Uni-Wahlen statt, die jedoch nicht von der VS durchgeführt werden.)

Abstimmungszeit der StuRa-Wahlen ist von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Ort

Die Zuweisung der Studierenden zu den Wahlräumen richtet sich nach deren Fachbereich. Die Lage der Wahlräume ergeben sich aus der Amtlichen Bekanntmachung, Anlage I (siehe Link oben).

Anlage Wahlräume

 

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 1 LHG aktiv und passiv. Die passive Wahlberechtigung entfällt sofern er*sie Mitglied eines Wahlorgans ist.

 

Das Wähler*innenverzeichnis

Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem*ihrem Fachbereich wahlberechtigt. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist vom 21. Mai bis zum 4. Juni um 14 Uhr berichtigt oder ergänzt werden. Wenn keine Änderung des Wähler*innenverzeichnis vorgenommen wurde, richtet sich die Zuordnung nach dem 1. Hauptfach.

Eine Berichtigung oder Ergänzung kann jederzeit bei der WSSK beantragt werden. Nach Schluss des Wähler*innenverzeichnisses wird diese allerdings erst nach der Wahl gültig. Daher ist oben genannte Frist zu beachten, wenn die Änderung bereits nun angesetzte Wahl gelten soll.

Formvordrucke:
Es ist in einem solchen Fall ein Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses zu stellen.

Das Formular zum Beantragen eines Fachbereichswechsels findet ihr hier.

 

Wichtig: Für die Änderung der Wahlfakultät ist ein gesonderter Antrag bei der Universitätsverwaltung nötig. Das entsprechende Formular findet ihr hier. Bitte beachtet auch, dass hier eine andere Frist gilt. Diese ergibt sich aus den Regelungen der Universität.

 

Zu wählen: Fachbereichsvertretungen

Jeder Fachbereich wählt in geheimen, gleichen und freien Wahlen eine*n Fachbereichsvertreter*in. Für diese Wahl sind nur Angehörige des Fachbereichs wählbar und wahlberechtigt (§ 17 Abs. 1 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).

 

Zu wählen: Initiativabgeordnete

Die Abgeordneten werden von allen Wahlberechtigten über eine freie, geheime und gleiche personalisierte Listenwahl, mit der Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens (§ 16 Abs. 1-3 Wahl- und Urabstimmungsordnung), gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten, die pro Liste in den Studierendenrat gewählt werden, ergibt sich aus dem Adams-Verfahren (§ 8 Abs. 2  Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).

 

Aufstellung der Wahlvorschläge

Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Fachbereichsvertreter*in:
Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§14 Abs. 1 Wahl- und Urabstimmungsordnung). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben.
Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird.
Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme. 

Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular WahlenVS_FB.

Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:
Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§16 Abs. 1 Wahl- und Urabstimmungsordnung). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten.
Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu drei Stimmen geben. Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen.

Ein Wahlvorschlag ist durch ein Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist dieser Amtlichen Bekanntmachung als Anlage 2 beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl.  Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) sind beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), und auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich.

Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular WahlenVS_Inis.

Weiter Einzelheiten sind Anlage II der Amtlichen Wahlbekanntmachung zu entnehmen (Link oben).

 

Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen rechtzeitig ab den 15. Mai um 09 Uhr bis spätestens Dienstag, 28. Mai 2019, bis 14.00 Uhr beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG Raum 007), unter Beachtung der Formvorschriften der Wahl- und Urabstimmungsordnung einzureichen. Hierbei sind die Öffnungszeiten des Sekretariats zu beachten!

Amtliche Bekanntmachung der zulässigen Wahlvorschläge

 

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 20. Juni 2019, 14.00 Uhr beantragt und ausgegeben werden. Der Briefwahlantrag muss von der*dem Wahlberechtigten schriftlich gestellt werden. Für die Zusendung muss die genaue Zusendeadresse angegeben werden und eine Rücksendung terminlich noch möglich sein.
Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief spätestens am Ende des Wahltags, Dienstag, 25. Juni 2019, bis zum Ende der Abstimmungszeit (18.00 Uhr) bei dem Sekretariat der Studierendenschaft, in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), eingeht.

Wichtig: Briefwahl muss für die Universitäts- und StuRa-Wahlen getrennt beantragt werden. Das entsprechende Formular der Uni findet ihr hier

 

Rechtsverbindliche Informationen zur Wahl finden sich in der Amtlichen Bekanntmachung (Link oben), sowie in den einschlägigen Regularien der VS.

 

Informationen zur gleichzeitig stattfindenden Uniwahl finden sich auf der Website der Universitätsverwaltung. 

 

 

Wichtige Dokumente zur StuRa-Wahl:

Amtliche Bekanntmachung der Wahl

in diesem Dokument sind auch zu finden:

*Anlage_1_Wahlräume

*Anlage_2_Einzelheiten_der_Form_und_Fristen_zur_Abgabe_der_Wahlvorschläge

Amtliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge

 

Fachbereichszuschnitt

Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses

Antrag auf Fachbereichswechsel

Briefwahlantrag

Wahlvorschlagsformular WahlenVS_FB

Wahlvorschlagsformular WahlenVS_Inis

 

Ausschreibung für dezentrale Wahlausschüsse, Wahlhelfer*innen und den Wahlprüfungsausschuss 2019

Gesucht werden ca. 75 Menschen für die Wahldurchführung am 25.06. Dabei wird eine Aufwandsentschädigung von 9,19€ pro Stunde gezahlt.

Die Wahlhelfer*innen sind für die Durchführung der Wahl und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Wahlräumen verantwortlich. Ihre Aufgabe umfasst unter anderem:


• Stimmannahme und Kontrolle des Wahlrechtes, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung und
• Niederschrift der Ergebnisse.
• Sie sind die ersten Ansprechpartner*innen bei Fragen während der Wahl. Die Details ergeben sich aus der Wahl- und Urabstimmungsordnung der VS.
 

Die Arbeit für die Wahlhelfer*innen findet am 25.06 statt. Die Arbeitszeiten sind in zwei Schichten aufgeteilt. Diese sind am 25.06. von 8:30-13:00 Uhr und von 12:45-18:00 Uhr. Zudem müssen alle Wahlhelfer*innen zur Auszählung am 25.06. ab 18 Uhr bis ca. 22 Uhr anwesend sein. Die Bewerber*innen für die Wahlhelfer*innen dürfen nicht für eine Initiative kandidieren
oder diese unterstützen. Wenn ein*e Wahlhelfer*in für einen Fachbereich kandidiert oder diesen unterstützt, wird sie einem anderen Wahllokal als ihrem eigenen zugeteilt.


Weiter werden drei Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss gesucht. Hier sind gewisse Erfahrungen mit Gremienarbeit oder Wahlen oder Arbeit mit Rechtstexten von Vorteil. Mitglieder dieser Gremien dürfen bei der Wahl nicht antreten oder Listen unterstützen. Es wird eine Aufwandsentschädigung von 9,19 € pro Stunde gezahlt.
Der Wahlprüfungsausschuss tagt nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse (Zeitaufwand vermutlich ca. 2 Stunden).
 

Bewerbungen für den Wahlprüfungsausschuss sind bis zum 6. Juni an wahlkoordination@stura.uni-freiburg.de zu richten.
Bewerbungen für die Wahlhelfer*innen sind bis zum 13. Juni an wahlkoordination@stura.uni-freiburg.de zu richten.
Für die Bewerbung ist eine formlose Mail mit Name und Kontaktdaten und der Nennung des Wunschwahllokals, so wie auch die gewünschte Schicht notwendig. Es kann nur eine Schicht übernommen werden. Die Daten werden für die Dauer eines Jahres intern gespeichert. Die Datenwerden nicht an Dritte weitergegeben.


Es wird zudem rechtzeitig vor der Wahl (voraussichtlich in der Woche vor der Wahl) ein Koordinierungstreffen geben, an dem die Arbeit genau erläutert und die Dienstpläne eingeteilt werden. Dieses Treffen muss jede*r Wahlhelfer*in besuchen. Das Treffen wird als Arbeitszeit abgerechnet.
 

Bei Fragen kann jederzeit eine Mail an wahlkoordination@stura.uni-freiburg.de geschrieben werden.
 

Auf viele Bewerbungen freut sich die WSSK!

 

 

StuRa-O-Mat 2019: Bereitsstellung der Thesen

Der AStA gibt zur diesjährigen Wahl erstmals einen StuRa-O-Maten zur Initiativenwahl heraus. Dieser soll nicht nur die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Inhalten der studentischen Hochschulpolitik ermöglichen, sondern auch die Bekanntheit der Wahl und die kritische Auseinandersetzung mit den Initiativen fördern.

Die Frist ist verstrichen!

Es erhalten daher alle Vertreter*innen der Wahlvorschläge zur Initiativenwahl die Fragen zum Wahl-O-Maten. Die Antworten sind mit der gewählten Option („Ja“/“Nein“/“Neutral“) und einer kurzen Begründung (max. 300 Zeichen) über das beiliegende Formblatt bis spätestens zum 4. Juni 2019 um 12 Uhr an das Referat für Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit zu senden. Bitte sendet auch Euer Logo falls vorhanden mit der Genehmigung zur Veröffentlichung im Rahmen des StuRa-O-Maten zu. Die Einsendungen müssen digital erfolgen. Alle eingegangen Antworten gelten als zur Veröffentlichung genehmigt. Gehen keine Antworten ein, wird dies entsprechend dokumentiert. Antworten, die nicht fristgerecht bei der verantwortlichen Person eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch wird mit dem Angebot nicht begründet: Als Listenvorschläge seid ihr selbst dafür verantwortlich, Antworten einzureichen, wenn dies in Eurem Interesse ist.
 

Die Thesen sind ab dem 21.05.2019 auf der Homepage der Studierendenvertretung unter: www.stura.uni-freiburg.de/gremien/wahlen/sturawahlen/sturawahlen-sose19 abrufbar oder im Sekretariat (Belfortstraße 24) verfügbar.

 

Federführend verantwortlich ist das Referat für Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit:

Referat für Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit

referat-pr@stura.org


Mit freundlichen Grüßen
Das PR-Referat

StuRa-O-Mat: Anschreiben und Thesenliste

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