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Informationen zur StuRa-Wahl 2021

Die StuRa-Wahl 2021 fand als Online-Wahl, von Mittwoch, dem 07.07.2021, 10 Uhr bis Dienstag, den 13.07.2021, 10 Uhr, statt. Auf dieser Seite finden sich alle wichtigen Informationen dazu.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wahlergebnisse sind online!! Ihr findet sie hier.
  • Das Wahlportal erreicht ihr unter: https://wahl.uni-freiburg.de Hier könnt ihr während des Wahlzeitraums eure Stimme abgeben!
  • Die Wahlauszählung könnt ihr hier am Dienstag den 13.07.2021 live ab 14:00 verfolgen: Wahlauszählung

  • Die zugelassenen Wahlvorschläge finet ihr hier.
  • Die Amtliche Wahlbekanntmachung findet ihr hier.


Weitere Informationen zur Wahl

  • Allgemeine Informationen zur Wahl gibt es hier und hier
  • WICHTIG: Stichtag für die Erstellung des Wähler*innenverzeichnis war der 04.05.2021. Danach immatrikulierte Erstsemester sind für die Wahlen leider noch nicht wahlberechtigt. Hierzu folgende Erläuterung: Bei den StuRa-Wahlen 2021 sind gem. § 2 WahlO iVm § 65 Abs. 1 LHG alle immatrikulierten Studierenden wahlberechtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die individuelle Wahlberechtigung ist gemäß § 2 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 6 WahlO der der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wähler*innenverzeichnisses. Dies war der 04.05.2021. Das heißt, dass nur die Personen, die bis zu diesem Datum immatrikuliert waren, wahlberechtigt sind.

 

Auslage, Korrektur und Berichtigung des Wähler*innenverzeichnis

  • Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem*ihrem Fachbereich wahlberechtigt. Studienfächer sind einem Fachbereich gemäß des 1. Anhangs der Satzung zugeordnet. Bei mehreren gleichberechtigten Hauptfächern wird die Fachbereichszugehörigkeit nach dem alphabetisch zuvorkommenden Hauptfach bestimmt. Darin nicht aufgelistete Studienfächer werden nach ihrer inhaltlichen Nähe einem Fachbereich zugeordnet.
  • Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist von Mittwoch, 19. Mai bis Montag, 14. Juni 2021 bis 14 Uhr berichtigt, geändert und ergänzt werden.
  • Eine Einsichtnahme im Sekretariat der Studierendenschaft ist aufgrund Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nicht möglich. Die Auslage des Wähler*innenverzeichnis erfolgt per schriftlicher Abfrage.
  • Zur Einsicht in das Wähler*innenverzeichnis ist eine E-Mail (wssk@stura.org) oder ein Brief (Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, WSSK, Belfortstraße 24, 79098 Freiburg im Breisgau) an die WSSK zu richten. Hierin ist der Einsichtswunsch, der Name sowie die Matrikelnummer anzugeben. Die WSSK übermittelt dann auf demselben Weg die entsprechende Information aus dem Wähler*innenverzeichnis bzw. teilt mit, dass kein Eintrag vorhanden ist. Es ist zu beachten, dass sich das Recht auf Auskunft lediglich auf die eigenen Angaben beschränkt, § 8 Abs. 1 S. 2 WahlO. Vordrucke für solche Anträge sind hier verfügbar:
  • Vordrucke für Anträge auf Fachbereichswechsel sowie Berichtigung/Korrektur des Wähler*innenverzeichnisses können hier durch Klicken heruntergeladen werden.

 

Aufstellung der Wahlvorschläge

  • !! Beachte bitte unbedingt die untenstehenden Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen während Pandemie-Zeiten !!
  • Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
  • Unterschriften sowohl von Bewerber*innen als auch von unterstützenden Unterzeichner*innen müssen eigenhändig erfolgen und im Original vorliegen. Eingescannte Unterschriften sind nicht zulässig. Es ist jedoch möglich, dass ein Wahlvorschlag eingereicht wird, auf dem zwar vollständig alle Bewerber*innen oder Unterzeichner*innen (mit allen Angaben) aufgeführt sind, auf denen einzelnen Bewerber*innen oder Unterzeichner*innenjedoch nicht unterschrieben haben und diese Unterschrift im Wege einer seperaten Erklärung eingereicht werden.
  • Hier ein Muster für eine solche Erklärung:
  •  Ich - Vorname, Name, Matrikelnummer, Fakultätszugehörigkeit, Hauptstudienrichtung, Anschrift - bestätige hiermit mit meiner Unterschrift, dass ich
    a)als Bewerber*in an Position X (laufende Nummer eintragen - wie in der Liste) für den Wahlvorschlag/Liste X für die StuRa-Wahl kandidiere
    und/oder
    b)als Unterzeichner*in an Position X (laufende Nummer - wie in der Liste eintragen) den Wahlvorschlag/ Liste X für die StuRa-Wahl unterstütze
  • Die Die Erklärung muss mit Original-Unterschrift versehen sein und ist, wie der Original-Wahlvorschlag, fristgerecht per Brief an die WSSK (Adresse: Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, WSSK, Belfortstraße 24, 79098 Freiburg im Breisgau) zu richten.

  • Fachbereichsvertreter*in: Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§ 14 Abs. 1 WahlO). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben.
  • Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird (§ 14 Abs. 3, 4 WahlO).
  • Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme (§ 14 Abs. 2 S. 1 WahlO).
  • Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für die Fachbereiche.
  •  Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:
  • Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§ 16 Abs. 1 WahlO). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten (§ 11 Abs. 2 S. 1 WahlO).
  • Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu zehn Stimmen geben (kumulieren). Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen (panaschieren).
  • Ein Wahlvorschlag ist durch ein Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist der oben verlinkten Amtlichen Bekanntmachung als Anlage I beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl.  Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich (s.o.).
  • Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für die Initiativen.
  • Weitere Einzelheiten sind Anlage I der Amtlichen Wahlbekanntmachung zu entnehmen (Link oben).

 

  • Einreichung der Wahlvorschläge während Corona-Pandemie
  • Wahlvorschläge können gemäß der amtichen Bekanntmachung von Mittwoch dem 02. Juni 10:00 bis spätestens Mittwoch den 09. Juni 2021, 14:00 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen sollte per Post an das Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstraße 24, 79098 Freiburg; erfolgen.

  • Wichtig: Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist das Studierendenhaus in der Belfortstraße 24 für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Einreichung von Wahlvorschlägen sollte daher per Post erfolgen. Das Sekretariat hat leider keinen Briefkasten zum Einwerfen von Briefen. Nur in Ausnahmefällen können nach Anfrage per Mail (info@stura.org) oder Telefon (0761 203-2032) die Abgabe der Wahlvorschläge auch im Sekretariat erfolgen. Beachtet bitte die Öffnungszeiten!                                                      
  • Bei Rückfragen ist die WSSK jederzeit erreichbar.   
  • Die WSSK bittet außerdem um Zusendung einer weiteren ausgefüllten Version (PDF oder Word - ohne Unterschriften) an diese E-Mail Adresse (wssk@stura.org). Diese zusätzliche Version ist keine Wirksamkeitsbedingung, die WSSK würde sich jedoch sehr darüber freuen. 

  • Weitere Fragen:
  • Bei Fragen rund um die Wahl steht die WSSK (wssk@stura.org) und die Wahlkoordination (wahlkoordination@stura.org) jederzeit gerne zur Verfügung.
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