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Endlich Datenschutz für 25000 Student*innen

im August 2019 erhob die Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine vorbeugende Unterlassungsklage bezüglich der Versuche von Bundes- und Landesbehörden die kompletten Daten der VS zu entschlüsseln, da vorherige Eilverfahren erfolglos blieben. Die Überraschung erfolgte im Juli 2020: Das BMI, vom Freiburger Verwaltungsgericht aufgefordert, seine Einwände gegen die Klage darzulegen, teilte mit, dass kein Interesse mehr an der Entschlüssung des Backup bestehe und dies auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei gelte, an die man Kopien des Backup weitergegeben hatte. Auch seien alle Kopien vernichtet worden. Eine gleichlautende Erklärung gab auch das Stuttgarter Innenministerium für LKA und den Landesverfassungsschutz ab. Dies ist ein großer Erfolg für die Verfasste Studierendenschaft! Anbei die komplette Pressemitteilung der Verfassten Studierendenschaft in dieser Sache.

 

Pressemitteilung

 

Endlich Datenschutz für 25 000 Student*innen!

 

Drei Jahre lang versuchten Staat und Verfassungsschutz die Daten von 25 000 Studierenden der Albert-Ludwigs-Universität und einem Jahrgang der Pädagogischen Hochschule Freiburg zu entschlüsseln – ohne Erfolg. Nun wurden die Maßnahmen zur Entschlüsselung der Datenträger endlich eingestellt.

 

Hintergrund: Bei einer Hausdurchsuchung Ende August 2017 eines Mitarbeiters der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität (ALU) Freiburg bezüglich des Verbotes der Webseite „linksunten.indymedia.org" fielen durch Zufall dem LKA Stuttgart auch zwei Datenträger mit Backups aller Daten der Verfassten Studierendenschaft der Universität Freiburg (VS) in die Hände. Diese mussten dort zu dem Zeitpunkt aus Sicherheitsgründen extern aufbewahrt werden. Auf den Datenträgern befanden sich Wähler*innenverzeichnisse, die kompletten Personal- und Arbeitnehmer*innendaten der VS, sämtliche Lohnabrechnungen mit Kontakten und der Kontodaten auch aller Referent*innen und Angestellten seit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft im Jahr 2013, sowie Datenarchive der Zeit vor 2013 und Bilddokumentationen von universitären Protestaktionen.

 

Nach Erklärung der VS, dass diese nichts mit der verbotenen Internetplattform zu tun habe, wurden die Datenträger zurückgegeben. Erst auf Nachfrage wurde jedoch mitgeteilt, dass Kopien angefertigt worden seien und zurückbehalten würden. Nach weiteren Nachfragen und der Androhung von rechtlichen Schritten teilte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit, dass eine Auswertung der in Rede stehenden Daten beabsichtigt, aber aufgrund deren Verschlüsselung bislang nicht erfolgen konnte. Es könne nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Daten Belege über die Zugehörigkeit zum und/oder über die Aktivitäten der Internetplatform „linksunten.indymedia.org“ enthielten. Dem mit der Entschlüsselung und Auswertung des Backup beauftragten Bundesamt für Verfassungsschutz gelang es in den seither vergangenen fast drei Jahren nicht, die Verschlüsselung des Backup zu überwinden.

 

Dieses Vorgehen wird von der VS und ihrem Anwalt Udo Kauß weiterhin als widerrechtlich angesehen, da der VS zu keinem Zeitpunkt vorgeworfen wurde, etwas mit „linksunten.indymedia.org“ zu tun gehabt zu haben. Darüber hinaus ist es außer Verhältnis, einen so riesigen Bestand persönlicher studentischer Daten durch den Geheimdienst durchsehen zu lassen, allein mit der pauschalen Begründung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort für das Verbot von "linksunten.indymedia.org" relevante Daten befinden. Sollte so eine Auffassung Bestand haben, dann gäbe es kaum mehr Grenzen für einen sicherheitsbehördlichen Zugriff sowohl auf private als auch auf staatliche Datensammlungen.

 

Deshalb geht die VS seit Ende 2017 gerichtlich gegen die polizeiliche Beschlagnahme vor: Die eingeleiteten verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht im Januar 2019 blieben erfolglos. In dort nur gegebener summarischer und vorläufiger Prüfung wollte kein Gericht die Beendigung der Maßnahmen verantworten. Deshalb erhob die VS im August 2019 eine vorbeugende Unterlassungsklage, bei der das angerufene Verwaltungsgericht nicht nur eine vorläufige, sondern eine vollständige Überprüfung des Sachverhalts vorzunehmen hat.

 

Die Überraschung erfolgte im Juli 2020: Das BMI, vom Freiburger Verwaltungsgericht aufgefordert, seine Einwände gegen die Klage darzulegen, teilte mit, dass kein Interesse mehr an der Entschlüssung des Backup bestehe und dies auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei gelte, an die man Kopien des Backup weitergegeben hatte. Auch seien alle Kopien vernichtet worden. Eine gleichlautende Erklärung gab auch das Stuttgarter Innenministerium für LKA und den Landesverfassungsschutz ab.

Dies ist ein großer Erfolg für die Verfasste Studierendenschaft!

 

Wir sind überaus erleichtert, dass die Datenträger den Dekryptierungsversuchen stand halten konnten und die Daten endlich wieder sicher sind. Das, was wir seit drei Jahren versuchen zu erreichen, wird uns endlich zugestanden.“ sagt Jonathan Hanser, Vorstand der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

 

Carlotta Rudolph, ebenfalls im Vorstand, fügt hinzu: "Die unbefangene Teilnahme an der studentischen Selbstverwaltung würde unterlaufen, wenn Studierende befürchten müssen, dass ihre Beiträge, Reden, Schriften, Gremienarbeit etc. von den Sicherheitsbehörden unseres Landes unter Beobachtung genommen werden. Daher wurde durch diese Erfahrungen der letzten Jahre das Vertrauen der Studierenden in die verantwortlichen Behörden erschüttert."

 

Und Lou Mollat vom Vorstand erklärte: „Auch wenn wir in erster Linie sehr froh sind, unsere Daten in Sicherheit zu wissen, hätten wir ein Urteil begrüßt welches die Rechtswidrigkeit der Vorgänge erklärt. Denn das Vorgehen der Behörden ist und bleibt datenschutzrechtlich ein beispielloser Übergriff und daher auch gesellschaftlich relevant. Eine übermäßige Überwachung durch den Staat kann niemals ein gutes Ziel sein – insbesondere nicht in einem Land, welches davon historisch so geprägt ist wie Deutschland.

 

Dass die Daten nicht ausgewertet werden konnten und damit vor geheimdienstlichen Zugriff geschützt, ist nicht zuletzt der hervorragenden Verschlüsselung zu verdanken. Diese war auch vom Rektor der Universität als vorbildhaft gelobt worden.

 

Weitere Informationen über den Werdegang in dieser Sache finden Sie in unseren

bisherigen Pressemitteilungen:

 

- http://www.stura.uni-freiburg.de/news/festplattebeschlagnahmt

- https://www.stura.uni-freiburg.de/news/festplatte_widerspruch/?searchterm=pressemitteilung%20festplatte

-https://www.stura.uni-freiburg.de/news/verfassungsbeschwerde-festplatte/?searchterm=pressemitteilung%20festplatte

 

Für Details zum Stand und der Entwicklungen des Rechtsstreits wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsanwalt Dr. Kauß, Freiburg, der unsere Belange anwaltlich und darüber hinaus als Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, Baden-Württemberg, vertreten hat.

 

 

Kontaktdaten

 

Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs Universität

0761 203 2033

vorstand@stura.org

 

Rechtanwalt Dr. Kauß, Freiburg:

0761 702093

ra@rechtsanwalt-kauss.de

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