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Ausschreibung der Mittel aus dem Innovationsfond

Hintergrund:


Aus Studiengebühren wurde ein Fonds eingerichtet, mit dem studentisch bestimmte universitätsweite Anreize zur Innovation und Verbesserung von Studium und Lehre geschaffen werden sollen. Nach der Abschaffung der Studiengebühren wird dieser aus den Qualitätssicherungsmitteln fortgeführt. Projekte, die einen Beitrag leisten können, die Studienbedingungen zu verbessern, haben die Möglichkeit, sich um Mittel aus diesem Fonds zu bewerben.

Insgesamt stehen dieses Jahr 200.000 € für Projektförderungen zur Verfügung. Die Projekte sind zunächst auf bis zu ein Jahr ausgerichtet und sind gegebenenfalls um ein weiteres Jahr verlängerbar.

 

Bewerbungsfähige Projekte:


Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität Freiburg, die direkt oder indirekt in die Lehre eingebunden sind. Die Projekte sollen sich an möglichst vielen der folgenden Gesichtspunkte orientieren:

  • Eine neue und innovative Erweiterung des bestehenden Lehrangebots oder
  • Eine Verbesserung der allgemeinen Studienbedingungen
  • Erkennbarer Nutzen für möglichst viele Studierende
  • Interdisziplinäre oder gesamtuniversitäre Inhalte bzw.
  • Institutionelle Verknüpfungen oder konzeptionelle Übertragbarkeit

 

Auch studentisches Engagement ist möglich und willkommen. Kleinere
Projekte sind ebenfalls förderungswürdig.

 


Bewerbungsvoraussetzungen:

 

  • Genaue Beschreibung und Begründung (Inhalte, Ziele und Perspektiven) des Projektes.
  • Detaillierter Antrag zur erwünschten Höhe der Förderung und eine Darstellung der geplanten Verwendung der Fördergelder. Sollten weitere Fördermittel genehmigt oder beantragt sein, ist dies in der Bewerbung anzugeben.
  • Mit Ende der Maßnahme muss eine angemessene Reflexion oder Evaluation zum Erfolg der Maßnahme stattfinden. Ein Bericht wird auf der Webseite der Studierendenvertretung (http://www.stura.org/) und dem Studierendenportal online veröffentlicht.
  • Sollten weitere universitäre Stellen (Gesamtuniversitäre Einrichtungen, Fakultäts- und/oder Fachbereichsleitungen) an dem Projekt beteiligt sein, ist deren Stellungnahme und Zustimmung einzuholen und nachzuweisen.
  • Projekte von Studierenden müssen über universitäre Einrichtungen (Institute/Fakultäten) haushaltsrechtlich abgewickelt werden. Diese Anträge müssen vorab mit der vorgesehenen abwickelnden Einrichtung und dem zuständigen Dekanat abgestimmt werden.
  • Das Projekt sollte innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden, kann jedoch gegebenenfalls um bis zu ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

 

Bewerbungsprozedur:


Die Bewerbungen (max. 3 Seiten) sollen in elektronischer Form bis zum 31.12.2014 an das Vergabegremium für die QS-Mittel geschickt werden. Die Anträge sind an qs-mittel(ät)stura.uni-freiburg.de und cc an martin.chrobok(ät)zv.uni-freiburg.de zu senden. Rückfragen sind telefonisch (0761/ 203-2033) oder über die genannten E-Mail-Adressen möglich.
Die Projekte, die eine Finanzierung aus dem diesjährigen Innovationfonds erhalten, werden zeitnah bekannt gegeben.

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