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28.02.22 Kassenschluss für das Wirtschaftsjahr 21/22

Am 28.02.22 ist der Kassenschluss für das Wirtschaftsjahr 2021/22 (also 01.04.2021-31.03.2022). Alle ausgaben für diesen Zeitraum müssen bis zu diesem Datum vollständig eingereicht sein.

Am 28.02.22 ist der Kassenschluss für das Wirtschaftsjahr 2021/22 (also 01.04.2021-31.03.2022).

Alle ausgaben für diesen Zeitraum müssen bis zu diesem Datum vollständig eingereicht sein.

Sollte das nicht möglich sein, müssen die Ausgaben per Mail an finanzen@stura.uni-freiburg.de angekündigt werden. In der Mail müssen folgende Punkte angegeben werden:

  • Von wem ist die Ausgabe (Fachbereich, Initiative oder Referat)
  • Betrag der noch eingereicht wird
  • Was wird abgerechnet (z.B. Verpflegung, Miete für eine Hütte oder Honorar für einen Vortrag ...).
  • Die Angekündigten Ausgaben müssen möglichst Zeitnah eingereicht werden.

Für genehmigte Finanzanträge gilt die allgemeine Abrechnungsfrist von drei Monaten nach der Fälligkeit (Finanzanträge deren Fälligkeit nach dem Kassenschluss liegt werden automatisch zurückgestellt).

 

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