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PM: „Uni für alle“ und das Antidiskriminierungsreferat kritisieren die Ungleichbehandlung von Asylbewerber*innen in Deutschland

Im Jahr 2015 kam es in Deutschland zu mehreren Änderungen des Asylrechts. All diese Veränderungen haben die Ungleichbehandlung von Asylsuchenden im deutschen Gesetz manifestiert. Angefangen mit der Einstufung von Ländern als sogenannte „Sichere Herkunftsstaaten“ wurden immer mehr Maßnahmen ergriffen, um die Aufteilung in „gute“ und „schlechte“ Geflüchtete zu realisieren.

Hier gehts zur PDF

 

„Es ist eine Schande, dass die deutsche Politik Ungleichheit nicht nur ignoriert, sondern diese
selbst schafft!“
, bekräftigt Ruth Billen von Uni für alle.

 

Mit dem neuen Gesetzespaket der Bundesregierung wird dieses System der Ungleichbehandlung
von Asylbewerber*innen noch einmal verschärft. So soll Asylbewerber*innen, also Menschen über
deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, zwar der Zugang zu Integrationskursen ermöglicht
werden, jedoch nur wenn ihnen die Ausländerbehörde eine so genannte „gute
Bleiberechtsperspektive“ zuspricht!
Diese „gute Bleiberechtsperspektive“ definiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wie
folgt: „Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen,
haben eine gute Bleibeperspektive.“ Dies widerspricht jedoch dem Grundgesetz. Jede*r hat nach
diesem ein Recht auf Prüfung seines*ihres Asylantrages. Jeder Asylantrag muss in einer
Einzelfallprüfung entschieden werden, unabhängig von Herkunft, Quoten oder anderen
Vorannahmen.

 

„Mit diesem neuen Schritt führt die Bundesregierung das Asylrecht vollkommen ad
absurdum. Hier wird Menschen der Zugang zu Integrationsleistungen auf Grund von
Vorurteilen und Vorverurteilungen verwehrt. Das ist schlicht und ergreifend
Diskriminierung!“,
so Marisa Raiser von Uni für alle.

 

Auch in unserer Arbeit mit Geflüchteten ist diese Ungleichbehandlung zu spüren. Im
Buddyprogramm von "Uni für Alle", in dem studieninteressierten Geflüchteten der Einstieg in die
Universität erleichtert werden soll, nehmen so mittlerweile immer weniger Menschen aus „sicheren
Herkunftsstaaten“ oder andere strukturell benachteiligte Gruppen teil. So gibt es gewisse
Angebote für Syrer*innen, die Geflüchteten aus anderen Ländern verwehrt bleiben. Besonders
schwierig ist es für Menschen aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Sie erhalten keine
Arbeitserlaubnis, dürfen ihre Erstaufnahmecamps nicht verlassen und ihnen werden keinerlei
Förderungsmöglichkeiten zugestanden. Die Regierung versucht, durch das Konzept der Sicheren
Herkunftsstaaten einen Großteil der Geflüchteten schon im Vorfeld zu diskreditieren.

 

„Wir dürfen uns nicht auf diese Logik einlassen!“ ergänzt die Referentin des
Antidiskriminierungsreferates des AStA, Franziska Pfab. „Ganz egal weshalb jemand zu uns
kommt, es darf keinen Grund geben Menschen in Deutschland, einem der reichsten Länder
der Erde, die Mindeststandards eines menschenwürdigen Lebens zu verwehren. Dazu gehört
selbstverständlich auch Chancengleichheit in der Bildung.“

 

Durch das aktuelle Asylgesetz werden viele Asylsuchende zur Untätigkeit gezwungen. Dies
begünstigt ein gesellschaftliches Klima, in welchem strukturellen Probleme auf die Asylsuchenden
projiziert werden. Asylberwerber*innen werden durch sogenannte schlechte Bleiberechtsperspektiven
von Integrationsleistungen ferngehalten, was wiederum häufig als "integrationsunwilliges" Verhalten
ausgelegt wird, wodurch fremdenfeindliche Neigungen gegen bestimmte Gruppen weiter geschürt werden!

 

Doch für all diese Menschen, die mit der Erwartung auf eine faire Behandlung zu uns kommen,
muss gelten: Es darf keine Chancenungleichheit in den Asylverfahren geben! Es darf keine
Ungleichheit in der Behandlung während ihres Aufenthalts in Deutschland geben! Und es
dürfen keine Chancen zur Integration verwehrt werden!
Wer studieren will soll studieren, wer bleiben will soll bleiben!

 
Uni für Alle - Freiburg
E-mail: unifueralle.freiburg@gmx.de
Blog: http://unifueralle.jimdo.com
Facebook: www.facebook.com/unifallefrbg
Tel: 015788898847

Antidiskriminierungsreferat des StuRa Uni Freiburg
E-mail: referat-antidiskriminierung@stura.org
c/o AStA Belfortstraße 24, 79089 Freiburg
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