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AllGender-Toiletten – Studierendenvertretung trifft Abgeordnete im Landtag in Stuttgart

Am Mittwoch, den 30. November, hat eine vierköpfige Delegation der Studierendenvertretung, bestehend aus Vertreter*innen der Autonomen Referate sowie des Vorstands, Termine mit Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags wahrgenommen. Thema war die Frage nach Möglichkeiten zur Umsetzung von AllGender-Toiletten an der Universität Freiburg und darüber hinaus – aber auch über die Pläne der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen und für ein Zweitstudium wurde diskutiert.

AllGender-Toiletten – Studierendenvertretung trifft Abgeordnete im Landtag in Stuttgart

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Die derzeitige Situation – die Aufteilung von Toiletten nach dem binären Geschlechtermodell – macht es Menschen, die nicht in dieses Schema passen, schwer, ihren Alltag zu bestreiten. Erfahrungen zeigen, dass von schiefen Blicken bis hin zu Anfeindungen bereits ein weites Spektrum an negativen Erfahrungen gemacht werden musste. Dabei handelt es sich um eine gesellschaftlich geschaffene Struktur, die – wenn gleich bei Um- oder Neubauten mitbedacht, recht einfach gelöst werden können, da der Nutzer*innenkreis einer AllGender-Toilette sich auf alle Menschen bezieht; denn hier geht es letztlich um die Notwendigkeit des Toilettengangs. Eine bauliche Struktur, die z.B. in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit darstellt.

In zwei Terminen – zum einen mit den SPD-Abgeordneten Daniel Born und Gabi Rolland, zum andern mit der grünen Abgeordneten Brigitte Loesch sowie dem Parlamentarischen Berater der grünen Fraktion, Till Westermayer – wurde über die missliche Lage von betroffenen Studierenden gesprochen und über Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Denn von Seiten der Universitätsleitung wird betont, dass mangels gesetzlicher Grundlage keine Möglichkeit bestehe, bei Neu- oder Umbauten entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Die Oppositionsabgeordneten der SPD haben sich bereit erklärt, eine Kleine Anfrage1 im Landtag zu stellen, während die Grünen-Abgeordnete einen Abgeordnetenbrief2 an das zuständige Finanzministerium richten möchte. Wir hoffen, dass beides mehr Klarheit über aktuell bestehende Möglichkeiten schafft und zugleich aufzeigt, wo noch Desiderate und politischer Handlungsbedarf bestehen, sodass dieses Thema auch innerhalb des Landespolitik Gehör findet. Dies kann aber nur ein erster Schritt im Sinne der betroffenen Menschen gewesen sein. Wir werden weiter am Thema arbeiten und nun zeitnah gegenüber der Universität unsere Vorstellungen in Bezug auf eine bedarfsgerechte Umsetzung artikulieren.

(Mehr Informationen zur Beschlusslage der Studierendenvertretung zum Thema finden sich im Protokoll der Vollversammlung im Mai 2015.)

 

Aktuelle Diskussion zur Einführung von Studiengebühren

Darüber hinaus wurden am Rande beider Termine die geplanten Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen sowie für das Zweitstudium diskutiert, deren geplante Ausgestaltung nun voraussichtlich am 02.12 im Gesetzesentwurf veröffentlicht werden wird. Hinzu geholt wurde hierzu auch Alexander Salomon, Sprecher für Wissenschaft und Hochschule der Fraktion der Grünen. Er machte zwar auf die Möglichkeit zur Rückmeldung bis Mitte Januar über das Online-Beteiligungsportal der Landesregierung3 aufmerksam, aber auch verdeutlichte er, dass der Antrag nicht eingebracht worden wäre, würde man ihn nicht grundsätzlich befürworten – folglich müssen Wähler*innen sich merken: Wer gegen Studiengebühren ist, ist bei der Grünen Partei sicherlich nicht gut aufgehoben...

 

Sollten Nachfragen zum Thema AllGender-Toiletten bestehen, so antworten die beteiligten autonomen Referate Gender (referat-gender@stura.org), Regenbogen (referat-regenbogen@stura.org) und Studierenden ohne Hürden (SoH) (referat-soh@stura.org) gerne!
Beim Thema Studiengebühren antwortet wiederum gerne der Vorstand (vorstand@stura.org).

 

__________

1 Geregelt sind Kleine Anfragen in § 61 der Geschäftsordnung des Landtags. Jede*r Abgeordnete kann schriftlich eine sog. Kleine Anfrage einbringen. Diese wird durch die Landtagspräsidentin der Landesregierung zugeleitet und muss binnen drei Wochen schriftlich beantwortet und allen Abgeordneten bekannt gemacht werden.

2 Abgeordnetenbriefe sind in §61a der Geschäftsordnung des Landtags geregelt. Wie Kleine Anfragen müssen sie binnen drei Wochen beantwortet werden, die Antwort ergeht jedoch nur an den oder die fragende Abgeordnete.

3 Der Gesetzesentwurf "Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium" auf dem Online-Beteiligungsportal der Landesregierung - "Die Politik des Gehörtwerdens heißt nicht, dass man erhört wird." (Ministerpräsident Winfried Kretschmann). Mehr zur Bürgerbeteiligung (sic!) der Landesregierung in der Pressemitteilung "Politik des Gehörtwerdens ist der richtige Weg" der Landesregierung vom 20.08.2015.

 

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