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Ausschreibungen der studentischen Vertretungen in Universitätsgremien

Die Studierendenvertretung der Uni Freiburg (Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg KdöR) sucht Interessierte und motivierte Menschen für die Besetzung nachfolgender Vertretungspositionen. Die Amtszeit, eine genauere Beschreibung der jeweiligen Aufgaben, Anforderungen und sonstiger Konditionen findet sich im Folgenden. Die Bewerbungen bitte an bewerbung [at] stura.uni-freiburg.de senden. Hinweise zur Bewerbung finden sich am Ende der Ausschreibungen.

 

Allgemeine Bewerbungshinweise

Solltest Du Dich für eines oder mehrere der oben vorgestellten Ämter interessieren, fülle bitte das Bewerbungsformular aus und sende es an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de und komme nach Ende der Bewerbungsfrist in den Studierendenrat (ab 18.30 Uhr in der Wilhelmstraße 26, EG), um Dich vorzustellen. Das Bewerbungsformular findest du unter www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/bewerbung.

 

Folgende Ämter sind jährlich zu besetzen:

  • Beratendes Mitglied der Studierendenschaft im Senat (besetzt inkl. Stellvertretung)
  • Ausschuss Medienentwicklung und Praxis (besetzt)
  • Gleichstellungskommission
  • Senatskommission Studium und Lehre
  • Struktur und Entwicklungskommission
  • EPG-Qualitätskommission
  • ZfS-Qualitätskommission
  • Studienausschuss des FACE (Master of Education)
  • Gemeinsamer Prüfungsausschuss des FACE (Master of Education)
  • Interner Akkreditierungsausschuss (IAA)
  • Direktorium des Internen Akkreditierungsausschusses (IAA)
  • Buisness und Law Komission
  • HISinOne-Projektbeirat
  • Uniseumskommission
  • EUCOR Students Council
  • FRIAS Steuerungsgremium
  • Wahlausschuss der Universität
  • Wahlprüfungsausschuss der Universität
  • Universitätsrat (besetzt), nur alle 3 Jahre zu besetzen
  • Frankreichkommission
  • SLI Beirat
  • Auswahlkommission für das Deutschlandstipendium
  • Gremium zur Vergabe der zentralen student. Qualitätssicherungsmittel

 

Beratendes Mitglied der Studierendenschaft im Senat (besetzt inkl. Stellvertretung)


Nach dem Landeshochschulgesetz § 65a Absatz 6 hat die Studierendenvertretung das Recht, ein zusätzliches studentisches Mitglied in den Senat zu entsenden, das dort mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.

Der Senat ist das höchste interne beschlussfassende Gremien der Universität, und beschäftigt sich insbesondere mit der Wahl der Rektoratsmitglieder, der Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen, den Prüfungsordnungen, der Festsetzung von Zulassungszahlen, den Satzungen von Einrichtungen der Hochschule, der Neufassung oder Änderungen der Grundordnung und Berufungsverfahren. Außerdem bezieht er zu vielen Dingen Stellung. Er besteht aus den Mitgliedern des Rektorats, der Gleichstellungsbeauftragten, den Dekan*innen der elf Fakultäten, acht weiteren professoralen Vertreter*innen und je vier Vertreter*innen aus dem Wissenschaftlichen Dienst, aus Administration und Technik und von studentischer Seite.

Darüber hinaus suchen wir nun noch eine Person, die für ein Jahr zusätzlich als beratendes studentisches Mitglied von der Studierendenschaft in den Senat entsendet wird.

Die Amtszeit beträgt vom 01. Oktober bis 30. September ein Jahr. Wenn du in den Senat willst, sind Gremienerfahrungen Voraussetzung. Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.

Außerdem suchen wir ein*e Stellvertreter*in.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an
bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de


Ausschuss Medienentwicklung und -praxis (besetzt)


Der zum Sommersemester 2011 neu eingerichtete Ausschuss für Medienentwicklung- und -praxis hat die Aufgabe, eine Beratung in grundsätzlichen Fragen der Informationsinfrastruktur (insbesondere Bibliothekswesen, elektronische Kommunikation, Universitätsarchiv), der Informationsverarbeitung, Kommunikationstechnik und Medienentwicklung sicherzustellen. Die Aufgaben der beiden vormaligen Ausschüsse für das Bibliothekssystem und für Informations-/Kommunikationstechnik und Neue Medien wurden somit komplett in diesem neuen Ausschuss gebündelt.

Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern, unter ihnen ein*e Vertreter*in der Studierenden. Die Amtszeit des/der Studierenden beträgt 1 Jahr.
Wenn du in diesen Ausschuss willst, sind Erfahrungen und Ideen zum aktuellen Medienangebot der Universität hilfreich. Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.

Es wird auch ein*e Stellvertreter*in für diesen Ausschuss gesucht.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Gleichstellungskommission


Diese ständige Senatskommission für Gleichstellungsfragen begleitet beratend die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen an der Universität Freiburg. Sie schlägt dem Rektorat die Preisträgerinnen und -träger des jährlich zu vergebenden, mit 5.000 Euro dotierten Bertha- Ottenstein-Preises (vormals Frauenförderpreis) vor. Außerdem erarbeitet die Stabsstelle Gender and Diversity in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Ständigen Senatskommission für Gleichstellungsfragen den Gleichstellungsplan (vormals Frauenförderplan).

Von den insgesamt 13 Mitgliedern sind zwei Studierende. Die Amtszeit ist an die des Senatsgekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September. Die Mitglieder der Kommission werden vom Senat gewählt. Vorschlagsrecht haben die Mitglieder der jeweiligen Statusgruppe und die Senatskommission.

Die Treffen der Kommission finden zwei- bis dreimal im Semester statt. Wenn du in die Gleichstellungs-Kommission willst, sind Erfahrungen im Bereich von Gleichstellung sowie Gender und Diversity gefragt. Erfahrungen im hochschulpolitischen Bereich sind ebenfalls nützlich, aber nicht zwingende Voraussetzung. Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.

Außerdem werden zwei Stellvertreter*innen für diese Kommission gesucht.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Senatskommission Studium und Lehre

 
Diese ständige Senatskommission für Studium und Lehre berät die Universitätsleitung und den Senat in allen grundsätzlich bedeutsamen oder fakultätsübergreifenden Fragen des Studiums und der Lehre. Insbesondere in Fragen zu den Strukturen des Studienangebots werden hier Senatsvorlagen erarbeitet.

Von den insgesamt zwölf Mitgliedern, sind vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden, jeweils eine/r aus dem Fachbereich der Geistes- und Sozialwissenschaft, der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, der Naturwissenschaft und Technik sowie der Medizin und Zahnmedizin. Die Amtszeit der StudentInnen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.

Wenn du in die SLK willst, sind Erfahrungen im Bereich von Studiengang-Akkreditierungen gefragt. Erfahrungen im hochschulpolitischen Bereich sind ebenfalls nützlich, aber nicht zwingende Voraussetzung. Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen. Außerdem werden jeweils ein*e Stellvertreter*in aus diesen Fachbereichen gesucht.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Struktur– und Entwicklungskommission


Die Struktur- und Entwicklungskommission ist eine ständige beratende Kommission des Senats, die Entscheidungen zu Struktur- und Entwicklungsplanungen der Fakultäten und der Gesamtuniversität vorbereiten soll. Sie kümmert sich z.B. um Stellenausschreibungen und Umbenennung von Professuren. Von den insgesamt 9 Mitgliedern ist eines aus der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.

Die StruKo tagt ca. 4-5 mal pro Jahr. Wenn du in StruKo möchtest benötigst du eine gewisse Grundkenntnis der Universitätsstrukturen (Zusammenspiel von Berufungskommission, FakRat, Rektorat, Senat). Es empfiehlt sich, an zumindest einem dieser Gremien schon mal teilgenommen zu haben oder gleichzeitig teilzunehmen. Erfahrungen im hochschulpolitischen Bereich sind zwar gut aber nicht zwingende Voraussetzung. Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.

Es wird auch ein*e Stellvertreter*in für diese Kommission gesucht.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de
 

EPG-Qualitätskommission


Die EPG-Qualitätskommission ist verantwortlich für das Lehrprogramm des ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums, welches Teil des Lehramtsstudiums an der Universität ist.

Die „Amtszeit“ des studentischen Mitglieds der Kommission beträgt in der Regel ein Jahr. Sitzungen finden meist jeweils einmal im Semester statt. Der Arbeitsaufwand besteht im Wesentlichen aus der Vorbereitung der Sitzungen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es ist jedoch hilfreich, über Erfahrungen mit EPG-Veranstaltungen zu verfügen. Auch können sich ausschließlich Lehramtsstudierende für die Kommission bewerben.

Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.

Außerdem wird auch ein*e Stellvertreter*in für diese Kommission gesucht.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

ZfS-Qualitätskommission


Die Qualitätskommission des ZfS ist verantwortlich für die Gestaltung des BOK1- und MPK2-Lehrprogramms. Sie vergibt pro Semester fast 200 Lehrauftäge und entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Lehrangebots.

Gesucht werden:

  • Bachelor of Arts (1 Vertretung + 1 Stellvertretung)
  • Bachelor of Science (1 Vertretung + 1 Stellvertretung)
  • Lehramtsstudierende des Polyvalenten Bachelor (1 Vertretung + 1 Stellvertretung)
     

Die Sitzungen finden in der Regel jeweils einmal im Semester statt. Zur Entlastung dieser beschlussfassenden Sitzung gibt es jeweils ein vertiefendes Vorgespräch, in welchem anstehende Punkte (etwa neue Lehraufträge) im Einzelnen besprochen werden. Der Arbeitsaufwand besteht im Wesentlichen aus der Vorbereitung von Vorgespräch und Sitzung, wofür das ZfS umfangreiches Material bereitstellt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es ist jedoch sinnvoll, über Erfahrungen mit BOK- oder MPK-Kursen zu verfügen. Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.

Die Amtszeit geht vom 1.Oktober bis zum 30.September.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Gemeinsamer Studienausschuss des FACE (Master of Education)

 

Zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Uni und der PH hinsichtlich der Kooperation im Lehramt, wird eine School of Education („FACE“) eingerichtet. Der Gemeinsame Studienausschuss ist ein zentrales Gremium des FACE. Zwei Studierende sind mit beratender Stimme teil des Gremiums.

Aufgaben des Gemeinsamen Studienausschuss:

  • Erarbeitung von Vorschlägen an das Direktorium zur hochschul- und fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerbildung,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der Lehrerbildung unter Einschluss struktureller, inhaltlicher und prüfungsrechtlicher Aspekte der lehramtsbezogenen Studiengänge für das Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium,
  • Erarbeitung von Vorschlägen an das Direktorium zur Sicherung der Studierbarkeit der Lehramtsfächer,
  • Beratung des Direktoriums,
  • Vorschläge an das Direktorium zur Einwerbung von gemeinsamen Projekten zur Unterstützung der Aufgaben von „FACE“,
  • Unterstützung bei der Akkreditierung des Master of Education,
  • Stellungnahme zu Anträgen des Direktoriums auf Satzungsänderung.


Die Amtszeit geht vom 1.Oktober bis zum 30.September.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Gemeinsamer Prüfungsausschuss des FACE (Master of Education)

 
Für die wissenschaftlichen Fächer des Studiengangs Master of Education für das Lehramt Gymnasium werden von den zuständigen
Fakultäten Prüfungsausschüsse eingerichtet. Die Studierenden besitzen eine beratende Stimme.
 
Aufgaben des Gemeinsamen Prüfungsausschuss:
  • Zuständig für die Organisation der Prüfungen und der ihm durch Studien- und Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben
  • Überprüft die Einhaltung der Bestimmungen aus Studien- und Prüfungsordnungen
  • Er wird durch die Prüfungsämter unterstützt
  • Der Prüfungsausschuss berichtet in den Fakultäten und Prüfungsausschüssen für die wissenschaftlichen Fächer über die Entwicklungen der Prüfungen und Studienzeiten
  • Er gibt Anregungen zur Reform, bzw. zweckdienlichen Fortschreibung von Studien- und Prüfungsordnungen


Die Amtszeit geht vom 1.Oktober bis zum 30.September.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Interner Akkreditierungsausschuss (IAA)

 

Die Universität Freiburg hat im Laufe des Jahres 2017 von der externen Programmakkreditierung auf ein internes Systemakkreditierungsverfahren umgestellt und dafür im September 2017 eine Zulassung erhalten. Das zentrale Organ für das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre unserer Universität wird der Interne Akkreditierungsausschuss (IAA) sein.

Jede Fakultät schlägt je zwei Personen aus den Mitgliedergruppen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Administration und Technik sowie Studierende vor. Die Verfasste Studierendenschaft kann darüber hinaus zwei weitere Mitglieder für die Gruppe der Studierenden benennen. Die Bestellung der insgesamt 90 Mitglieder des IAA soll durch den Senat für vier Jahre erfolgen, die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt nur ein Jahr.

Der IAA bearbeitet die folgenden Aufgabenfelder:

  •  Beratung, Weiterentwicklung und Berichterstattung rund um das interne Qualitätsmanagement der Uni Freiburg
  • Begutachtung von Studiengängen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren

 

 Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

 

Direktorium des Internen Akkreditierungsausschusses (IAA)

Das Direktorium überprüft unter Anderem die Arbeit des IAA. Aufgaben:

  • Beratung, Weiterentwicklung und Berichterstattung zum Qualitätsmanagementsystem (QMS) an der Uni
  • Gutachendenauswahl für die externe Begutachtung
  • Mitwirkungsrecht bei Akkreditierungsentscheidungen

 

Im Direktorium des IAA sollen alle Statusgruppen der Universität beteiligt sein. Das Direktorium wird daher
künftig aus neun Mitgliedern bestehen.

Das Direktoriumsmitglied aus der Gruppe der Studierenden wird für ein Jahr als ständige*r Direktor*in benannt. Das Mitglied hat eine Stellvertretung aus der gleichen Statusgruppe. Die*der Stellvertreter*in muss einer anderen Fakultät als das ständige Mitglied angehören. Dem ständigen Mitglied steht es frei, sich in der Wahrnehmung der Direktoriumsaufgaben von der/dem Stellvertreter/in vertreten zu lassen.
 

Das Direktorium tagt einmal im Semester, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Das Direktorium wählt aus der Gruppe der ständigen Mitglieder eine*n Sprecher*in. Geschäftsstelle des IAA ist das QM-Team der Abteilung Lehrentwicklung.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.org

Buisness and Law Komission

Das Zentrum für "Buisness and Law" ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Uni. Sie dient fakultätsübergreifend und interdisziplinär Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in den Grenzbereichen von Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften. Im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen führt das Zentrum die Lehre, das Studium und die Weiterbildung insbesondere im Rahmen von Aufbaustudiengängen durch.

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.org

HISinOne Projektbeirat

 

 Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.uni-freiburg.de

Uniseumskommission

 

Der Kommission kommt grundlegend die Aufgabe der beratenden Funktion zu und sie begleitet die Arbeit des Uniseums. Sie berät und unterstützt das Direktorium mit dem Ziel der Steigerung des Uniseums. Sie gibt insbesondere Anregungen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Ausstellungen und dient dem allgemeinen universitätsinternen Austausch zur Arbeit des Uniseums. Die Studierendenschaft kann 3 Studierende entsenden.

Das Uniseum Freiburg hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Dauerhafte Präsentation der Universität, ihrer Geschichte und Leistungen,
  • Bewahrung von historischen, kunsthistorischen und wissenschaftshistorischen Sammlungen und Objekten,
  • Dienstleistungen für die Universität in ihrer Außenwirkung, einschließlich Führungen, Koordination und Planung von interdisziplinären und fakultätsübergreifenden Lehrangeboten
  • und sonstiger Studium und Lehre dienenden Veranstaltungen im Uniseum.

 

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.org
 

EUCOR Students Council

 
EUCOR ist ein 1989 gegründeter Verband und umfasst heute die Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace, Karlsruhe und Strasbourg. Seit 2015 stellt der Verband den ersten, allein von Universitäten getragenen, Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) dar und nennt sich nun „EUCOR – The European Campus“. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Universitäten soll sukzessive vertieft werden.
 
Der EUCOR-Students-Council entspricht in seiner Funktion einem AStA und tagt etwa zweimal pro Semester. Neben der Teilnahme an diesen Sitzungen wird weitergehendes Engagement rund um den EUCOR-Campus erwartet.
 
Ihr solltet ein gewisses Interesse an EUCOR zeigen und auch bereit sein, unter Umständen zu Treffen zu reisen, die außerhalb von Freiburg stattfinden. Fahrtkosten können von EUCOR übernommen werden.
 
Mehr Informationen dahingehend, was EUCOR tut, findet ihr hier
 
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FRIAS Steuerungsgremium

 

Das Steuerungsgremium ist ein beratendes Gremium und in dieser Eigenschaft zuständig für übergeordnete Fragen der Arbeit des Instituts. Es gibt Empfehlungen zu Grundsatzfragen der langfristigen Entwicklung des FRIAS (Freiburg Institute for Advanced Studies), zur Besetzung der Position der Sprecherin/des Sprechers des Direktoriums, zur Benennung der Mitglieder des Scientific Advisory Boards.

 

Es richtet seine Empfehlungen an das Rektorat und das FRIAS-Direktorium. Das Steuerungsgremium tagt einmal jährlich. Gesucht werden ein Mitglied und eine Stellvertretung.


Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.org
 

Wahlausschuss der Universität

 

Gemäß Wahlordnung obliegt dem Wahlausschuss die Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Er führt zusammen mit der Wahlleiterin die Gesamtaufsicht über die Wahlen. Der Wahlausschuss hat die von den Abstimmungsausschüssen getroffenen Entscheidungen über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen nachzuprüfen, gegebenenfalls das Ergebnis der Zählung zu berichtigen, die Entscheidungen in der Wahlniederschrift zu vermerken und die Ergebnisse zusammenzustellen. Hierbei wird der Wahlausschuss am Wahlabend von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern unterstützt.

Die von der Studierendenvertretung als Mitglieder des Wahlausschusses vorgeschlagenen Personen sollten immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg sein und Ihnen gegenüber ihre Bereitschaft, als Mitglied des Wahlausschusses bei den diesjährigen Universitätswahlen zu wirken, erklärt sowie ihr grundsätzliches Einverständnis für die Bestellung zur Beisitzerin/zum Beisitzer des Wahlausschusses durch den Rektor erteilt haben.

Bitte beachtet, dass gemäß § 4 Abs. 1 Wahlordnung Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber sowie Vertreterinnen/Vertreter eines Wahlvorschlags und ihre Stellvertretungen nicht Mitglieder des Wahlausschusses sein können.

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Wahlprüfungsausschuss der Universität

 

Gemäß Wahlordnung obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Aufgabe der Wahlprüfung, worüber er dem*der Rektor*in einen Bericht vorlegt.

Der Wahlprüfungsausschuss tagt innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse (Zeitaufwand vermutlich ca. 2Stunden). Die von der Studierendenvertretung als Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses vorgeschlagenen Personen sollten immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg sein und Ihnen gegenüber ihre Bereitschaft, als Mitglied des Wahlausschusses bei den diesjährigen Universitätswahlen zu wirken, erklärt sowie ihr grundsätzliches Einverständnis für die Bestellung zur*zum Beisitzer*in des Wahlausschusses durch den Rektor erteilt haben.

Bitte beachtet, dass gemäß § 35 Abs. 4 Wahlordnung Wahlbewerber*innen Mitglieder eines anderen Wahlorgans, sowie Vertreter*innen eines Wahlvorschlags und ihre Stellvertretungen nicht Mitglieder des Wahlausschusses sein können.

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Universitätsrat (besetzt)

 

Nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2014 begleitet der Universitätsrat die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat kann jederzeit zu strategischen Angelegenheiten der Hochschule gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen; das Wissenschaftsministerium kann Stellungnahmen des Universitätsrats einholen.

Sechs seiner Mitglieder, darunter der*die Vorsitzende, sind externe Persönlichkeiten. Fünf Mitglieder, darunter jeweils ein*e Repräsentant*in der Studierenden und der Mitarbeiter*innen, gehören der Universität an. Alle Mitglieder werden vom Wissenschaftsministerium bestellt. Die Amtszeit des Universitätsrats dauert jeweils drei Jahre. Er tagt mindestens zweimal pro Semester.

Folgende Punkte sind für diese Ausschreibung zu beachten:

  • Interessierte Personen dürfen nicht Mitglied des Senats der Universität sein.
  • Hochschulpolitische Erfahrung ist von Vorteil aber keine Bedingung für eine Bewerbung.

 

Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.org

 

Frankreichkommission

 

Die Gemeinsame Frankreichkommission beschäftigt sich mit den Studienpläne und Vorschlag für Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge des Frankreich Zentrums.

Die Gemeinsame Frankreichkommission soll aus je einem/einer Professor/in jeder beteiligten Fakultät sowie aus einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter/in und einem/einer Studierenden bestehen. Für die Professoren/Professorinnen besitzt der jeweilige Fakultätsrat ein Vorschlagsrecht.

Ziele des Frankreich-Zentrums

  • die Intensivierung der interdisziplinären frankreichbezogenen Forschung und vergleichender deutsch-französischer Untersuchungen in Zusammenarbeit mit französischen Wissenschaftlern und Praktikern
  • die interdisziplinäre wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung für Studierende im Hinblick auf eine berufliche Orientierung im deutsch-französischen Bereich die Vermittlung von aktuellen Frankreich-Informationen

Hintergrund zum Frankreich-Zentrum:

Das Frankreich-Zentrum wurde 1989 vom Land Baden-Württemberg als Zentrale Einrichtung der Universität gegründet. Das Zentrum bündelt die vielfältige Frankreichforschung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und fördert die deutsch-französischen Beziehungen im kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich.

 

SLI-Beirat

 

Auswahlkommission für das Deutschlandstipendium


Wir schreiben zwei studentischen Plätze und drei Stellvertreter*innen der Vergabekommissionder Deutschland Stipendien aus. Wir suchen daher jeweils ein*e Vertreter*in so wie ein*e Stellvertreter*in aus den Fachbereichen:

  • a) Philologische und Philosophische Fakultät (Nur Stellvertreter*in gesucht),
  • b) Rechtswissenschaftliche, Theologische, Technische sowie Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät und
  • c) Fakultät für Biologie, Fakultät für Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften, Fakultät für Mathematik und Physik,
        Fakultät für Umwelt und natürliche Ressourcen und Medizinische Fakultät.


Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Weitere Mitglieder der Kommission sind: Der Prorektor*in für Lehre als Vorsitzender, die Gleichstellungsbeauftragte (mit einer beratenden Stimme), die drei Studierenden sowie drei HochschullehrerInnen. Die Kommission bearbeitet Anträge der Deutschland Stipendien und vergibt diese an Studierende.Es geht um die Vergabe von rund 50 Stipendien.
Du solltest dich im Studierendenrat vorstellen und ihm regelmäßig über wichtige Vorkommnisse aus dem Gremium berichten. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat, gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen.


Wenn du dich hierfür bewerben möchtest, dann schicke uns deine Bewerbung an bewerbung[at]stura.org

 

Gremium zur Vergabe der zentralen student. Qualitätssicherungsmittel (SVB-Gremium)

 

Hintergrund:

Im Januar 2015 haben Landesrektorenkonferenz (sic!) und Landesregierung mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag die Leitlinien für die Finanzierung der Landeshochschulen in den kommenden Jahren vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist, dass die bisherigen Qualitätssicherungsmittel (QSM) zum Großteil in die regulären Haushaltsmittel der Hochschulen übergehen; 11,764 % wurden den Verfassten Studierendenschaften zugesprochen. Diese Mittel können zukünftig auf Vorschlag der Studierenden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden.
400.000 € dieser Mittel werden zentral für Innovation und Investition anhand festgelegter Kriterien ausgeschrieben und antragsbasiert und kompetitiv vergeben (vgl. Ausschreibung "Projektwettbewerb Innovatives Studium 2016").
 

Aufgaben:

  • Verteilen der zentralen Mittel anhand der Antragslage und der aufgestellten Kriterien, ggf. in Rücksprache mit dem StuRa
  • Beantwortung von Rückfragen
  • Auswahl von erfolgreichen zentralen Anträgen, die im Rahmen des Dies Universitatis geehrt werden
  • in Absprache mit der Haushaltsabteilung der Universität Erinnerung, dass die Mittel verausgabt werden müssen; Übertrag der bis zum 31.01. des Folgejahres nicht verausgabten Mittel an die Universitätsbibliothek
  • Kontrolle der Einholung und Veröffentlichung der vorgeschriebenen Reflexion und/oder Evaluation zum Erfolg der Maßnahme
  • Ausschreibung der Mittel (zentral sowie dezentral) für das Folgejahr im Sommersemester
  • einmalig im Rahmen der Einführung der Studentischen QSM - Studierendenvorschlagsbudget:
    • Gespräche mit der Zentralverwaltung über die zeitnahe transparente Darstellung der Höhe, Verteilungskriterien/-verfahren sowie der jew. beschlossenen Mittelverteilung auf der Homepage der Universität
    • Dauerhafter Modus zur Berechnung der zustehenden Mittel im Spannungsfeld zwischen Lehreinheiten der Universität und Fachbereichen innerhalb der Struktur der Verfassten Studierendenschaft
       

Erwartungen:

  • Entscheidungsfindung anhand der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift und der Ausschreibungskriterien
  • Interessenvertretung über Fächer- und Disziplinengrenzen hinweg
  • Erfahrung mit Gremienarbeit und der Willen, das angesammelte Wissen den Nachfolger*innen weiterzugeben
  • v.a. Zeit in den Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist (26.10.-13.11.), um möglichst schnell erfolgreiche Anträge zu beschließen und deren Einrichtung/Vollzug zu ermöglichen
  • Einhaltung des durch den Studierendenrat gefassten imperativen Mandates
  • transparentes Arbeiten und Berichte ggb. dem Studierendenrat
     

Zusammensetzung / Wahl:

Nach Beschluss des Studierendenrates setzt sich das Gremium aus mindestens vier und maximal zwölf Personen zusammen, wobei diese zu gleichen Teilen geistes- und naturwissenschaftlichen Fachbereichen angehören müssen (entscheidend ist die Fachbereichszuordnung im Wähler*innenverzeichnis der VS).

Bei der Wahl der Mitglieder gilt eine Soll-Quotierung nach Geschlecht, d.h. die Wahl wird nicht nur getrennt nach Wissenschaftsdisziplinen, sondern auch zusätzlich getrennt nach Geschlecht ausgewertet; solange dies möglich ist (Kandidat*innen vorhanden sind und vor der Option "Nein" gereiht wurden, vgl. Wie stimmt der StuRa ab?), werden die Plätze den Kandidat*innen mit den meisten Stimmen abwechselnd nach Geschlecht vergeben.
 

Bewerbung:

Bei Interesse schicke bitte ein ausgefülltes Bewerbungsformular an bewerbungen[at]stura.org

Das Bewerbungsformular sowie allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren findest Du unter www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/bewerbung

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