Ausschreibung der studentischen Vertretung im Universitätsrat
Die Verfasste Studierendenschaft sucht auf Grund eines Rücktritts bis zum 17.07.2017 eine interessierte und motivierte Person für die Vertretung der Studierendenschaft im Universitätsrat. Die Amtszeit beginnt am 01.10.2017 und endet am 30.09.2018.
Nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2014 begleitet der Universitätsrat die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat kann jederzeit zu strategischen Angelegenheiten der
Hochschule gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen; das Wissenschaftsministerium kann Stellungnahmen des Universitätsrats einholen.
Sechs seiner Mitglieder, darunter der*die Vorsitzende, sind externe Persönlichkeiten. Fünf Mitglieder, darunter jeweils ein*e Repräsentant*in der Studierenden und der Mitarbeiter*innen, gehören der Universität an. Alle Mitglieder werden vom Wissenschaftsministerium bestellt. Die Amtszeit des Universitätsrats dauert jeweils drei Jahre. Er tagt mindestens zweimal pro Semester.
Folgende Punkte sind für diese Ausschreibung zu beachten:
• Die eigentlich dreijährige Amtszeit geht noch bis September 2018.
• Interessierte Personen dürfen nicht Mitglied des Senats der Universität sein.
• Die Sitzungen bis zum Ende der Amtszeit werden voraussichtlich wie folgt terminiert: Oktober und Dezember 2017, Mai und Juni 2018 sowie eine Klausurtagung im Februar 2018.
• Hochschulpolitische Erfahrung ist von Vorteil aber keine Bedingung für eine Bewerbung.
Die gesamte Ausschreibung findet ihr hier.