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Ausschreibung des Wahlausschuss gem. § 4a WahlO

Die Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (KdöR) sucht 3 interessierte und motivierte Menschen für die Besetzung des Wahlausschuss gem. § 4a WahlO (1 Vorsitzende*r + 2 Beisitzer*innen). Bewerbungsfrist ist der 29.10.2020, 12 Uhr.

 

Gemäß Wahlordnung obliegt dem Wahlausschuss die Ermittlung der über sog. Freitext-Felder abgegebenen Stimmen gem. § 14 Abs. 3 und 4 der WahlO. Diese Stimmen werden vom Wahlausschuss manuell ausgezählt und im Anschluss an die WSSK übergeben. Zudem obliegt es dem Wahlausschuss ungültige Stimmen festzustellen, § 29a WahlO.

 

Der Arbeitsaufwand ist abhängig davon, ob und in wie vielen Fachbereichen eine Wahl mit Freitext-Feldern tatsächlich erforderlich ist.

 

Die von der Studierendenvertretung als Mitglieder des Wahlausschusses gewählten Personen sollten immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg sein.

 

Bitte beachtet, dass gemäß § 4 (a) Abs. 1 Wahlordnung Wahlbewerber*innen sowie Vertreter*innen eines Wahlvorschlags und ihre Stellvertretungen nicht Mitglieder des Wahlausschusses sein können.

 

Das Bewerbungsformular findet sich auf der StuRa-Homepage unter: https://www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/formular/view

 

Bewerbungen bitte an bewerbung@stura.uni-freiburg.de senden. Außerdem solltet ihr euch in der AStA-Sitzung am 30.10.2020 um 14 Uhr vorstellen. Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne mit dem Vorstand unter vorstand@stura.org in Verbindung setzen.

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