Ausschreibung des Wahlprüfungsausschuss der Universität für die Uniwahlen 2021
Die Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (KdöR) sucht zwei interessierte und motivierte Menschen für die Besetzung des Wahlprüfungsausschuss der Universität. Bewerbungsschluss ist der 22.06.2021 um 12 Uhr.
- Gemäß Wahlordnung obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Aufgabe der Wahlprüfung, worüber er der Rektorin einen Bericht vorlegt.
- Der Wahlprüfungsausschuss tagt innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse (Zeitaufwand ca. 2 Stunden).
- Die von der Studierendenvertretung als Mitglieder des Wahlprüfungsaausschusses vorgeschlagenen Personen sollten immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg sein und Ihnen gegenüber ihre Bereitschaft, als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses bei den diesjährigen Universitätswahlen zu wirken, erklärt sowie ihr grundsätzliches Einverständnis für die Bestellung zur*zum Beisitzer*in des Wahlprüfungsausschusses durch die Rektorin erteilt haben.
- Bitte beachtet, dass gemäß § 35 Abs. 4 Wahlordnung Wahlbewerber*innen Mitglieder eines anderen Wahlorgans, sowie Vertreter*innen eines Wahlvorschlagsund ihre Stellvertretungen nicht Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sein können.
- Die Ausschreibung findet ihr hier.
- Die Bewerbungen bitte an bewerbung(at)stura.uni-freiburg.de senden. Das Bewerbungsformular findet ihr hier.
- Außerdem solltet ihr euch in der nächsten anstehenden AStA-Sitzung vorstellen. Bei Fragen können sich Interessierte gerne mit dem Vorstand unter vorstand@stura.org in Verbindung setzen