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Informationen zu StuRa-Wahl 2020

Aufgrund der COVID-19-Krise konnte die StuRa-Wahl nicht wie üblich im Sommersemester stattfinden. Sie findet nun als elektronische Wahl im Zeitraum 08.12.2020, 10 Uhr bis 14.12.2020, 10 Uhr statt. Auf dieser Seite finden sich alle wichtigen Infos dazu.

Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Update (20.12.2020): Die WSSK hat ein amtliches Wahlergebnis festgestellt. Dieses ist hier zu finden.
  • Ergebnis der Uni-Wahlen
  • Hochschulöffentliche Auszählung und vorläufige Bekanntgabe der Wahlergebnisse im Livestream, ab Montag 14.12., 13 Uhr: https://ilias.uni-freiburg.de/goto.php?target=crs_1887779&client_id=unifreiburg
  • Die Wahl findet als elektronische Wahl statt (vgl. § 1a Wahl- und Urabstimmungsordnung (WahlO)).
  • Zugang zum Wahlportal: https://wahl.uni-freiburg.de
  • Wahlzeitraum: 08.12.2020, 10 Uhr bis 14.12.2020, 10 Uhr
  • Die amtliche Wahlbekanntmachung: findet sich hier zum Download
  • Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge: findet sich hier zum Download
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    Weitere Informationen zur Wahl

    • Allgemeine Informationen zur Wahl gibt es hier und hier
    • WICHTIG: Stichtag für die Erstellung des Wähler*innenverzeichnis war der 27.10.2020. Danach immatrikulierte Erstsemester sind für die Wahlen leider noch nicht wahlberechtigt. Hierzu folgende Erläuterung: Bei den StuRa-Wahlen 2020 sind gem. § 2 WahlO iVm § 65 Abs. 1 LHG alle immatrikulierten Studierenden wahlberechtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die individuelle Wahlberechtigung ist gemäß § 2 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 6 WahlO der der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wähler*innenverzeichnisses. Dies war der 27.10.2020. Das heißt, dass nur die Personen, die bis zu diesem Datum immatrikuliert waren, wahlberechtigt sind. Der im Vergleich zu den vergangenen Wahlen späte Wahlstichtag hängt mit der corona-bedingten Verschiebung der Wahlen in das Spätjahr zusammen (die Wahlen finden gewöhnlich bereits im Sommer statt). Anders als sonst sind dadurch viele Erstsemester, die zum Wintersemester ihr Studium aufgenommen haben, bereits wahlberechtigt. Wer allerdings nach dem 27.10.2020 immatrikuliert wurde, kann nicht wählen.

       

     

    Information in English:

    The University of Freiburg will hold university elections and elections for the Student Council of the legally constituted student government (“Verfasste Studierendenschaft”) from Tuesday, 8 December 2020, 10 a.m., to Monday, 14 December 2020, 10 a.m. This year the elections will be held online for the first time. To vote, all you need to do is log into the election portal (https://wahl.uni-freiburg.de) with your university account. Votes may be cast until 14 December 2020, 10 a.m.

     In the university elections, students and matriculated doctoral candidates elect their representatives in the University Senate and in the Faculty Councils. More information on the university elections and the submitted nominations is available at https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/wahlplattform/universitaetswahlen.

     In the student government elections, students and matriculated doctoral candidates elect their representatives for initiatives and their departmental representatives in the Student Council (StuRa). More information on the Student Council election and the submitted nominations is available at https://www.stura.uni-freiburg.de/gremien/wahlen/sturawahlen/Wahlen_2020.

     wtFreiburg wrote an explanation about the elections in greater detail. Thanks!

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Weitere Informationen zur Wahl

Zu wählen: Fachbereichsvertretungen

Jeder Fachbereich wählt in geheimen, gleichen und freien Wahlen eine*n Fachbereichsvertreter*in. Für diese Wahl sind nur Angehörige des Fachbereichs wählbar und wahlberechtigt (§ 17 Abs. 1 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).

 

Zu wählen: Initiativabgeordnete

Die Abgeordneten werden von allen Wahlberechtigten über eine freie, geheime und gleiche personalisierte Listenwahl gewählt (§ 8 Abs. 2  Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).

 

Zeitplan und Fristen

Alle Fristen ergeben sich aus der gültigen Fassung der WahlO.

 

Auslage, Korrektur und Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses

Das Wähler*innenverzeichnis wird vom 3. November 2020 bis zum 17. November 2020, 14.00 Uhr ausgelegt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Tatsache, dass die Universität Freiburg zum 02.11.2020 die Pandemiestufe 5 mit Beschränkungen hinsichtlich der Zugänglichkeit von Universitätsgebäuden ausgerufen hat, erfolgt die Auslage NICHT wie üblich im Sekretariat der Studierendenschaft, sondern per schriftlicher Abfrage. Infos hierzu finden sich in der entsprechenden Amtlichen Bekanntmachung vom 02.11.20.

Für Anträge auf Fachbereichswechsel sowie Berichtigung/Korrektur des Wähler*innenverzeichnisses gibt es Vordrucke, die durch Klicken heruntergeladen werden können.

  

Aufstellung der Wahlvorschläge

(Update 13.11.20: Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 10.11.20 um 14.00 Uhr abgelaufen; die folgenden Informationen verbleiben nichtsdestotrotz zur Information auf dieser Seite.)

!!! Beachte unbedingt untenstehenden Hinweis zur Einreichung von Wahlvorschlägen während Pandemie-Zeiten !!!

Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Fachbereichsvertreter*in:
Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§ 14 Abs. 1 WahlO). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben.
Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird (§ 14 Abs. 3, 4 WahlO)
Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme (§ 14 Abs. 2 S. 1 WahlO).

Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für die Fachbereiche.

Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:
Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§ 16 Abs. 1 WahlO). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten (§ 11 Abs. 2 S. 1 WahlO).
Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu zehn Stimmen geben (kumulieren). Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen (panaschieren).

Ein Wahlvorschlag ist durch ein Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist der oben verlinkten Amtlichen Bekanntmachung als Anlage I beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl.  Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) sind beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), und auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich (s.o.).

Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für die Initiativen.

Weitere Einzelheiten sind Anlage I der Amtlichen Wahlbekanntmachung zu entnehmen (Link oben).

 

Einreichung der Wahlvorschläge während Corona-Pandemie

Wahlvorschläge können gem. der Amtlichen Bekanntmachung zwischen dem 3.11.20 9 Uhr und dem 10.11.20 14 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung läuft über das Sekretariat in der Belfortstraße 24, Freiburg. Wichtig: Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist das Studierendenhaus in der Belfortstraße 24 für die Öffentlichkeit geschlossen. Aufgrund dessen und zur Vermeidung von Stoßzeiten muss zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein Termin mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Terminvereinbarung kann per Mail über info@stura.org durchgeführt werden. //Achtung, Update 02.11.2020: Die Universität hat mit Wirkung zum 02.11.2020 die Pandemiestufe 5 ausgerufen. Die Einreichung von Wahlvorschlägen sollte daher per Post erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Terminvereinbarung wie oben beschrieben erfolgen. Bei Rückfragen sind Wahlkoordination sowie WSSK jederzeit erreichbar.

 

Weitere Fragen:

Bei Fragen rund um die Wahl stehen WSSK (wssk@stura.org) und Wahlkoordination (wahlkoordination@mail.stura.uni-freiburg.de) zur Verfügung.

 

Begründungen für ungegenderte Listen gem. § 11 Abs. 4 WahlO:

Die Begründungen der betreffenden Listen hat die WSSK entsprechend den Regelungen der Wahlordnung (§ 11 Abs. 4 WahlO) veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet sich in der Amtlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge vom 24.11.2020, siehe oben. Von einigen Listen lag die Begründung nicht zum Redaktionsschluss der Amtlichen Bekanntmachung vor. Die Veröffentlichung erfolgt daher ersatzweise an dieser Stelle.

Campus Grün: 

Wir haben alle Menschen mit dem Wunsch zu kandidieren auf dem von ihnem gewünschten Listenplatz aufgestellt. Wegen der Zusammensetzung der Gruppe der Interessent*innen für eine Kandidatur war eine durchgehende und abschließende Quotierung nicht möglich, ohne Kandidierende auszuschließen.

Skandinavistik: 

Der Wahlvorschalg der Skandinavistik enthält nicht abwechselnd einen männlichen und eine weibliche Kandidat*in, da wir ein sehr kleiner FAchbereich mit einem sehr geringen Anteil an Männern sind. Daher war es uns nicht möglich, einen männlichen Kandidaten für den Wahlvorschlag zu finden.

Mathematik:

Im Fachbereich Mathematik war es auch dieses Jahr wieder schwer mehr Frauen* für unseren Wahlvorschlag im StuRa zu motivieren. Dies ist hauptsächlich einem unausgeglichenen Geschlechterverhältnis im Fachbereich Mathematik verschuldet. Selbst nach aktiver Suche konnten wir leider nicht genügend Frauen* finden, welche sich auf die Liste stellen lassen wollten, sodass der Wahlvorschlag nicht durchgehend quotiert ist. Der Wahlvorschlag wurde folglich soweit wie möglich quotiert und anschließend mit männlichen* Kandidat*en aufgefüllt.

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