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Positionspapier zum neuen Landeshochschulgesetz

Wir als Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg möchten uns hiermit kritisch zur aktuellen Landeshochschul Novellierung aussprechen. Die LHG Novellierung enthält zwar Unterstützenzwertes aber auch einige kritische Punkte. Als Hauptkritikpunkte möchten wir vier Änderungen hervorheben.

1. Die Wiedereinführung des Ordnungsrecht

Wir sprechen uns gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrechts aus.

Die Einführung einer Rechtsverständnis, da derartigen das Paralleljustiz vorliegende widerspricht Strafrecht zur unserem Ahndung von Gesetzesübertretungen greift. Sollte dies nicht überall ausreichen, muss im Strafgesetzbuch nachgebessert werden. Eine zusätzliche Hochschulrechtsprechung ist unserer Auffassung nach nicht zu rechtfertigen.
Studierende können mit diesem Gesetz bei Verstößen gegen das Ordnungsrecht von einzelnen Veranstaltungen ausgeschlossen, und sogar exmatrikuliert  werden. Dies gefährdet die politische Meinungsäußerung an Hochschulen.
Besonders problematisch ist, dass die Universität als geschädigte Instanz so gleichzeitig als Klägerin und Richterin fungiert und über das Strafmaß entscheidet. Generell sprechen wir uns gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an der Universität aus.

2. Das Verhüllungsverbot

Wir positionieren uns gegen das Verhüllungsverbot.

Religiöse Gruppen tragen Verhüllungen aus kulturell gewachsener Überzeugung. Der Schutz der religiösen Freiheit ist ein Kernthema der Deutschen Verfassung. Die dort verankerte Rechte sollten in keinem Fall durch niedere Verordnungen der Länder beschnitten werden dürfen.Das Verhüllungsverbot scheint sinnvoll, da es auch zur Identifizierung von Studierenden vor einer Prüfung angewendet werden soll. Zur Identifikation verschleierter Studierender gibt es jedoch bereits Regelungen. Das im LHG eingeräumte Recht lässt Dozierenden den Spielraum, allein mit der Begründung des Lernerfolges Verschleierung in ihren Veranstaltungen zu untersagen. Das ist nicht hinnehmbar, denn Dozierende sollten nicht das Recht erhalten in die Religionsfreiheit der Einzelnen in diesem Maße einzugreifen. Zudem gibt es bisher keinerlei Fälle, in denen es Probleme mit der Identitätsfeststellung vor Prüfungen gab. Das Verhüllungsverbot ist symbolpolitisch und schränkt die Grundrechte von Studierenden ein.


3. Die Zementierung der Zweitstudiengebühren

Studiengebühren werden generell von der Studierendenschaft abgelehnt.

Der Verwaltungsaufwand für die Studiengebühren steht nicht im Verhältnis zum Nutzen. Studiengebühren widersprechen der freien Berufswahl. Wir lehnen die genannten Zweitstudiengebühren sowie jede andere Form von Studiengebühren grundsätzlich ab. (Weiter-)Bildung darf keine Frage der sozialen oder kulturellen  Herkunft sein!
Außerdem erfordert die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung das lebenslange Lernen und Flexibilität von Arbeitnehmer*innen. Zweitstudiengebühren behindern die berufliche Umorientierung und Weiterbildung im Arbeitsleben und benachteiligen Menschen mit weniger Geld.

4. Die Versteifung auf Studierendenparlamente

Wir sprechen uns grundsätzlich für die Systemoffenheit bei der demokratischen Selbstverwaltung der Studierendenschaften aus.

Studierendenräte werden nicht explizit im Gesetz erwähnt und damit zum Sonderfall abgestuft.
Dieser Umstand kann dazu führen, dass Entscheidungen vonStudierendenräten nachträglich die Rechtsgültigkeit abgesprochen wird, wenn Instanzen der  Universität mit diesen Entscheidungen nicht zufrieden sind. Damit kann vom Studierendenrat Freiburg eine Umorganisation hin zu einem Studierendenparlament gefordert werden. Wir Studierende, wollen selbst entscheiden, wie wir vertreten werden.

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