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Pressemitteilung: Senatswahl an der Uni Freiburg: RCDS erwirkt Wahlkampfverbot für die Studierendenvertretung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auf Antrag eines RCDS-Vertreters entschieden: Die Studierendenvertretung Uni Freiburg darf bei der Wahl der studentischen Senator*innen an der Universität keine einseitige Wahlwerbung machen oder eine Wahlempfehlung aussprechen.

Am 18. Juni stellte ein Kandidat der Senatsliste des RCDS beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Unterlassungsantrag, welchem am 23. Juni vom Verwaltungsgericht vorerst recht gegeben wurde. Ziel des Manövers: Zu verbieten, dass die Studierendenvertretung Freiburg eine Wahlempfehlung für die Listen des "Bündnis Verfasste Studierendenschaft" (BVS) ausspricht oder diese in irgendeiner Form unterstützt. Die Listen des BVS treten jedes Jahr bei den Senatswahlen an und stellen dafür Kandidat*innen auf, welche sich an die Beschlüsse des Studierendenrates (Legislativorgan der Studierendenvertretung) auch im Senat halten wollen. 

Der Studierendenvertretung wird etwas verboten, was sie gar nicht tun wollte

Die Studierendenvertretung hat bisher keine Wahlempfehlung ausgesprochen und hatte dies auch nie beschlossen. Genau so wenig gab es einseitige Wahlwerbung vom Studierendenrat. Die Studierendenvertretung bietet allen antretenden Listen generell die Infrastruktur, um sich zu organisieren und politsch zu agieren. Dazu zählt auch, dass über den AStA Wahlplakate gedruckt werden können, auf der Homepage Inhalte gepostet werden können und in den Gremien der Studierendenvertretung von ihren Tätigkeiten berichtet werden kann.

Tatsächlich hat dieses Jahr BVS die "ideelle Unterstützung" im Studierendenrat beantragt. Ideell unterstützte Gruppen bekommen Nutzungsrechte bezüglich der Infrastruktur der Studierendenvertretung wie z.B., dass sie Räume im Studierendenhaus bekommen. Dies verstand der RCDS offensichtlich als "einseitig in den Senatswahlkampf" eingreifen und verkannte dabei vollkommen, dass er als gewählte Initiative im Studierendenrat diese Nutzungsrechte schon besitzt. Aus etwas, was eine Gleichberechtigung schaffen sollte, wurde also plötzlich eine angebliche Parteinahme.

Zusätzlich wurde von der Juso-HSG im Studierendenrat ein Antrag eingebracht, der die Wahlwerbung von Listen auf der Homepage regeln sollte. Bisher gab es dort keine Regelung, der AStA hatte Gruppen auf Anfrage einen Platz auf der Homepage eingerichtet. Seit der Sitzung des Studierendenrats von diesem Dienstag (23.06.2015) ist dies nun geregelt: Alle antretenden Listen werden auf der Homepage gleich behandelt. Hiermit hat der Studierendenrat sich selbst genau das auferlegt, was der RCDS per Gericht durchsetzen lies.

Alles verändert sich, der RCDS klagt trotzdem

Zwar hat der RCDS nicht mit uns direkt kommuniziert, jedoch gehen wir davon aus, dass ihr Unterlassungsantrag der Versuch war, ein Vorgehen der Studierendenvertretung wie bei der Wahl 2014 zu verhindern. Damals hatte die Studierendenvertretung die Senatswahlen noch wie zu u-asta* Zeiten, also bevor sie eine legale Körperschaft geworden ist, organisiert. Für die unabhängige Studierendenvertretung war es normal, dass sie eigene Listen aufstellte, schließlich war damals die Struktur noch grundlegend anders und nicht offiziell. Seither mussten viele Prozesse und Vorgehensweisen geändert werden, genauso auch das eigene Verhältnis zur Senatswahl.

Es stimmt, dass die Trennung zwischen den offiziellen Organen der Studierendenschaft und den BVS-Listen im ersten Jahr der Verfassten Studierendenschaft durch Anfangsschwierigkeiten an manchen Stellen noch fehlte. Allerdings wurden diese Probleme in diesem Jahr schon im Februar erkannt, gezielt geändert und auch nach außen hin deutlich kommuniziert. Der AStA hat dieses Jahr jeder Liste die gleichen Möglichkeiten eingeräumt, auch wenn die Listen die Möglichkeiten unterschiedlich wahrgenommen haben. 

Wir bedauern sehr, dass das Verwaltungsgericht Freiburg die Unterstellung des RCDS-Vertreters für berechtigt erklärt, anstatt die stattgefundendenen Entwicklungen in der Studierendenvertretung zu berücksichtigen. Für uns ändert sich in diesem Wahlkampf also durch den Gerichtsbeschluss nichts - schade sind nur die Gerichtskosten, die jetzt auf die Studierendenschaft zukommen.

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