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Angriff auf studentische Daten - Verfassungsbeschwerde eingereicht

Seit 17 Monaten versuchen Staat und Verfassungsschutz willkürlich die Daten der Studierendenschaft der Albert- Ludwigs-Universität (VS) zu entschlüsseln. Nachdem der beantragte Rechtsschutz nun auch in zweiter Instanz abgewiesen wurde, legte die Studierendenschaft in dieser Woche Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen der Sicherheitsbehörden ein.

Am 14. Januar 2019 hat die Studierendenvertretung der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden nimmt die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von 25.000 Studierenden absolut unverhältnismäßig in Kauf. Das OVG hatte die Auswertung der gesamten Daten der VS (darunter unter anderem die Daten aller Studierender, die der Beschäftigten, sowie der komplette Mailverkehr, inklusive Anwaltskorrespondenz) durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Dem LKA Stuttgart war bei Durchsuchungen im Rahmen des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org Ende August 2017 zufällig die verschlüsselte Sicherheitskopie (Backup) aller Daten der VS in die Hände gefallen. Diese waren von einem Mitarbeiter der VS extern aufbewahrt worden, was bisheriger Praxis entsprach.

Der Verfassungsschutz ist in Amtshilfe für das LKA Baden-Württtemberg mit der Entschlüsselung der Daten beauftragt. Es sei zwar unwahrscheinlich, dass sich auf dem genannten Datenträger für das Verbotsverfahren relevante Daten befänden, so die Gerichte, es liege aber dennoch im Bereich des Möglichen.

Die Verschlüsselung des Backup hält nun schon 17 Monate den Önungsversuchen des Verfassungsschutzes stand. Mit jedem weiteren Tag steigt damit das Risiko, dass die Daten durch den Verfassungsschutz entschlüsselt werden und dieser damit uneingeschränkten Zugriff zu den Daten hat.

 

Lisa Zinnebner, Vorständin der Studierendenvertretung erklärt: "Es gilt unbedingt zu verhindern, dass unsere vertraulichen Daten entschlüsselt werden. Es ist unser größtes Anliegen, die Daten der Studierdenden zu schützen. Gegenüber uns wurde zu keiner Zeit in Verdachtsmoment geäußert, noch wurde unser Körperschaft des öffentlichen Rechts um Hilfe auf Amtswegen gebeten. Durch das anhaltende Vorgehen und die Abweisung unserer Anträge vor Gericht sehen wir die hart erkämpfte studentische Selbstverwaltung erheblich beschädigt. Wir hoffen nun, dass das Bundesverfassungsgericht den Studierenden ein Recht auf den Schutz ihrer Daten zuspricht."

 

"Aber auch gesellschaftlich hat das Verfahren hohe Relevanz. Sollte dem Staat Recht gegeben werden, sind den Behörden kaum noch Grenzen gesetzt für den Zugriff auf private und vertrauliche Daten. Dies wäre ein herber Rückschlag für den Datenschutz." ergänzt Clemens Ernst, ebenfalls Vorstand der Studierendenvertretung.

 

 

Die Verfasste Studierdenschaft wird nun für die Verfassungsbeschwerde von dem Berliner Juristen Prof. Dr. Ralf Alleweldt vertreten, welcher in der Polizeiausbildung tätig ist. Die Beschwerde, welche dem Verfassungsgericht bereits vorliegt, stützt sich im Wesentlichen auf drei Kernpunkte; einen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sowie einen Verstoß gegen den Grundsatz gesetzgebundener Verwaltung im Datenschutz.

 

Prof. Alleweldt erklärt hierzu:

 

Es ist völlig unverhältnismäßig, einen so umfangreichen Datenbestand ohne jede dargelegte Beweisbedeutung mit der pauschalen Begründung durchzusehen, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort verfahrensrelevante Daten befinden, zumal das Vereinsverbot bereits erlassen ist und sich auf eine frei zugängliche Internetplattform bezieht. (Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsprinzip).

 

Die Studierendenschaft wird in ihren Rechten auch dadurch verletzt, dass ein Nachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, mit der Auswertung beauftragt ist. Faktisch wird das Verbotsverfahren gegen die Internetplattform durch das Bundesamt gesteuert, das sich für seine Durchführung der Länderbehörden und seiner polizeien bedient (Verstoß gegen das Gebot der Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten).

 

Schließlich fehlt es im Vereinsgesetz an einer Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung der im Vereinsverbotsverfahren beteiligten Behörden. Solche 'bereichsspezifischen Regelungen' sind seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 notwendig (Verstoß gegen den Grundsatz gesetzesgebundener Verwaltung im Datenschutz)."

Zum Hintergrund:

Mehr zum Hintergrund findet sich in unserer letzten Pressemitteilung: https:// www.stura.uni-freiburg.de/news/festplattebeschlagnahmt

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