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PM: Landesverfassungsbeschwerde zum Jahrestag der diskriminierenden Studiengebühren in Baden-Württemberg

Vor einem Jahr beschloss die grün-schwarze Landesregierung in Baden- Württemberg, trotz heftigen Widerstandes, die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU/-EWR Studierende sowie Zweitstudiengebühren. Das neue Studiengebührengesetz trat am 9. Mai 2017 in Kraft. Jetzt reichen zwei Betroffene, unterstützt durch das Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS), den StuRa der Uni Freiburg, dem Bündnis ausländischer Student*innen (ABS) und dem freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), vor dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart eine Landesverfassungsklage gegen das Studiengebührengesetz der grün-schwarzen Landesregierung ein.

Internationale Studierende, die aus einem Nicht-EU/-EWR Staat stammen, müssen seit
dem Wintersemester 2017/18 1.500 € Studiengebühren pro Semester bezahlen. Phillip
Stöcks, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg erklärt: „Ein Jahr
diskriminierende Studiengebühren für internationale Studierende sorgte für enorme soziale
Hürden beim Hochschulzugang. Zu den ohnehin schon hohen Lebenshaltungskosten und
immensen finanziellen Anforderungen aufgrund von Visabestimmungen kommen jetzt die
1.500 € pro Semester, an die sich die Betroffenen laut Wissenschaftsministerin Theresia
Bauer „gewöhnen" sollen. Die einen konnten diese Gebühren lediglich mittels einer
kurzfristigen Kreditaufnahme stemmen, andere stehen bereits nach diesem einen Jahr vor
dem finanziellen Aus.“

Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung von Gerichten sind und bleiben
Studiengebühren in jeder Form ungerecht. Bereits im August 2017 hatten Betroffene
Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart eingereicht. Die
Entscheidungen dort stehen noch aus. Wilhelm Achelpöhler, Anwalt der Betroffenen
erklärt: „Für uns ist klar, dass die Gebühren elementare Persönlichkeitsrechte verletzen.“
Insgesamt ist mit Einführung
der Studiengebühren die Zahl der internationalen
Studierenden eingebrochen. Weniger begütete Studierende haben auf ein Studium in
Baden-Württemberg verzichtet, oder sich gegen eine Bewerbung in diesem Bundesland
entschieden.

Deutlich wird nun, dass die Behauptung, die Gebühren seien sozial verträglich, von der
Landesregierung nur vorgeschoben war. Dazu meint Eva Gruse, Vorständin des freien
zusammenlusses von student*innenschaften: „Die sogenannte soziale Verträglichkeit
wurde zu keiner Zeit geprüft. Die vereinzelten Ausnahmeregelungen, die bei den
Studiengebühren für ein Zweitstudium allerdings gar nicht existieren, wirken der sozialen
Selektion keineswegs entgegen. Sozial verträglich ist nur die Abschaffung aller Gebühren."

Anlässlich des Jahrestages der Gebühreneinführung und der Einreichung der
Verfassungsbeschwerden sind in zahlreichen Städten Baden-Württembergs
Protestaktionen eines breiten Bündnisses von Studierendenvertretungen, dem freien
zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), Hochschulgruppen, Gewerkschaften
und dem Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS) geplant.

Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, das diskriminierende Gesetz endlich
zurück zu nehmen. "Ein Jahr hat gezeigt, Gebühren führen dazu, dass ein Studium in
Baden-Württemberg vielen verwehrt bleibt, die wissenschaftliche und kulturelle Vielfalt an
den Hochschulen abnimmt und der vermeindliche Beitrag zur Haushaltskonsolidierung alsSeifenblase geplatzt ist .", erklärt Maimouna Ouattara Sprecherin des Bunds
ausländischer Student*innen.

"Die Hochschulen beklagen bereits den enormen Verwaltungsaufwand, der die per Gesetz
zugewiesen 300 € pro Semester und Studierenden übertrifft.

Für die Bildung in Baden-Württemberg ist die Internationalität in der Lehre, wie in der
Forschung Grundstein für ein kritisch reflektierendes Denken", schlussfolgert Janek Heß,
Koordinator des Aktionsbündnises gegen Bildungs- und Studiengebühren.
 

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