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PM: Klage gegen Studiengebühren - Veröffentlichung der Klagebegründung

Veröffentlichung der Klagebegründung / Die Freiburger Klage gegen Studiengebühren wird mit der Verletzung fundamentaler Persönlichkeitsrechte begründet.

Am 09. Mai beschloss die grün-schwarze Mehrheit im Landtag Baden-Württembergs ein Gesetz, wonach Nicht-EU-Ausländer*innen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1.500€ pro Semester zu entrichten haben.

 

Am 14. Juli erhob ein Student, unterstützt durch den StuRa der Uni Freiburg, Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Dabei vertritt ihn der Jurist Wilhelm Achelpöhler aus Münster, welcher nun eine umfassenden Begründung der Klageschrift vorlegt.

 

Die Landesverfassung besagt in Artikel 11 Absatz 1 „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“ Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 30.05.2016, Az.1 VB 15/15, ausgesprochen, dass Art. 11 Abs. 1 der Landesverfassung den Zugang zur Hochschulausbildung gewährleistet. Phillip Stöcks, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg erklärt: „Der Anspruch auf Hochschulausbildung ist in Baden-Württemberg ein Menschenrecht, auf das sich auch ausländische Studierende berufen können."

 

Studiengebühren sind nur zulässig, wenn der Gesetzgeber für einkommensschwache Studierende, die die Studiengebühren nicht zahlen könnten, Regelungen vorsieht, die grundsätzlich gewährleisten, dass kein*e Studierwillige*r wegen unzureichender finanzieller Mittel von der Aufnahme eines Studiums abgehalten wird. So hat es bereits der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.

 

An diesem Maßstab gemessen erweist sich die Einführung der Ausländer*innenStudiengebühren als mit Art. 11 Abs. 1 Landesverfassung unvereinbar, weil es an jeder Regelung fehlt, die dafür Sorge trägt, dass die Entscheidung für ein Studium in Baden-Württemberg nicht zu einer Frage des Geldbeutels wird.", so Wilhelm Achelpöhler.

Das Grundgesetz verankert in Artikel 3 Absatz 1 den Gleichheitsgrundsatz. Dieser wird durch die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen klar verletzt. Soweit damit argumentiert wird, dass ausländische Studierende keinen Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen geleistet haben, unterscheidet sie das - während der Dauer des Studiums - nicht von anderen Studierenden. "Außerdem zeigen Erhebungen wie jene des BMBF von 2014 [1], dass ausländische Studierende auch einen wirtschaftlichen Gewinn für die Bundesrepublik darstellen", so Sina Elbers, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Viele bleiben nach Abschluss des Studiums in Deutschland und zahlen, wie allen anderen auch, Steuern mit denen die Hochschulen finanziert werden.

 

 

Schließlich verstößt die Erhebung der Studiengebühren gegen Art. 2 Abs. 2 des Internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Auch dieser Pakt, der in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Bundesgesetz gilt, gewährleistet die Gleichheit und Freiheit des Zugangs zur Hochschulausbildung. "Diskriminierungen beim Hochschulzugang, wie sie für ausländische Studienbewerber*innen vorgesehen sind, sind mit dem Pakt nicht vereinbar.", so Leon Grünig, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Zudem stellt sich die Einführung der Studiengebühren nach der bisherigen Gebührenfreiheit als mit dem Sozialpakt nicht vereinbarer Rückschritt gegenüber dem Ziel der Gebührenfreiheit des Studiums dar.

 

Wir gehen davon aus, dass am Ende der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg über die Studiengebühr entscheidet.", erklärt Maleen Steding, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg.

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg telefonisch unter 0761 203-2033 oder 0151 5211 2078 (Phillip Stöcks) sowie per Mail über vorstand@stura.org gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sina Elbers, Leon Grünig, Maleen Steding, Phillip Stöcks

Wilhelm Achelpöhler, Anwalt des Klägers

 

Die PM als pdf findet ihr hier.

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