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Antworten Wahlprüfsteine 2016 Die Grünen

Die Antworten der Partei Die Grünen zu unseren Fragen zur Landtagswahl 2016.

Die Antworten in Originalform sind auch hier als PDF erhältlich. Unsere Fragen sind auf dieser Seite jeweils fett hervorgehoben.

 

Hochschulstruktur- und finanzierung:

Was ist Ihre Bilanz zum neuen Hochschulfinanzierungsvertrag? Wie bewerten Sie die Aufteilung der zu vergebenen Mittel zwischen Universität (88,236%) und Studierenden(11,764%) in Hinblick auf die Mitbestimmung durch die Studierenden?

Der von der grün-geführten Landesregierung mit den Hochschulen und Universitäten geschlossene Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ sichert nicht nur den Stand der Finanzierung sondern garantiert Hochschulen und Universitäten auch einen Aufwuchs der Grundfinanzierung von mindestens drei Prozent jährlich. Neben der Umschichtung befristeter Projektmittel in die Grundfinanzierung wird dies durch zusätzliche Mittel erreicht. An den Universitäten sind dies etwa Mittel zur Deckung der gestiegenen Energiekosten, die seit 1997 nicht ausgeglichen wurden (der Ausgleich beträgt rd. 50 Mio. Euro p.a., jährlich um drei Prozent anwachsend).
Über die Laufzeit bis 2020 fließen damit in der Summe 1,7 Mrd. Euro zusätzlich an die Hochschulen und Universitäten (1,1 Mrd. Euro zur Finanzierung von Forschung und Lehre, 600 Mio. Euro zusätzlich für Hochschulbau und Sanierung). Im Gegenzug haben die Hochschulen und Universitäten sich u.a. verpflichtet, die Zahl der Studienplätze zu erhalten, fairere Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen (inzwischen liegen hier die Selbstverpflichtungen der Hochschulen und Universitäten, die deutlich über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hinausgehen, vor), die Qualitätssicherung zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern, die Gleichstellungs beauftragte nach einem landesweiten Standard auszustatten und Open Access weiter auszubauen. Der Vertrag wird bundesweit als vorbildlich angesehen und zeigt, dass die Priorität auf Wissenschaft und Bildung im Haushalt der grün-geführten Landesregierung – gerade auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung – ernst gemeint ist. Dieser maßgeblich von der grünen Wissenschaftsministerin ausgehandelte Vertrag kann sich – so unsere Bilanz – sehen lassen.
Ein Effekt des Hochschulfinanzierungsvertrages ist die Veränderung der studentischen Mitbestimmung. Bei der Abschaffung der Studiengebühren durch die grün-geführte Landesregierung wurde festgelegt, dass die zur Kompensation eingeführten Qualitätssicherungsmittel mit studentischem Einvernehmen zu vergeben sind. In der Praxis führte dies allerdings an vielen Standorten zu nicht verausgabten Mitteln.
Die Qualitätssicherungsmittel gehören neben anderen zu den in die Grundfinanzierung zu überführenden Programmmitteln im Hochschulfinanzierungsvertrag. Da uns studentische Mitbestimmung wichtig ist, wurde begleitend zum Hochschulfinanzierungsvertrag festgelegt, dass rd. 11,8 Prozent dieser Mittel auf bindenden Vorschlag der Verfassten Studierendenschaften durch die Hochschulleitung zu vergeben sind. Landesweit werden damit nun pro Jahr rund 20 Mio. Euro an Mitteln für die Qualität der Lehre und des Studiums studentisch bewirtschaftet – diese wichtige Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft ist bundesweit einmalig.


Wie bewerten Sie die Transparenz der Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung?

Wir gehen vom Leitbild autonomer Hochschulen in gesellschaftlicher Verantwortung aus. Hochschulen sind dem Staat gegenüber nicht weisungsgebunden, der Gesellschaft gegenüber rechenschaftspflichtig und sollen nach innen auf Beteiligung ausgerichtet sein. Zur gelebten Beteiligungskultur gehört für uns auch, die Hochschulhaushalte – und damit auch die Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung – gegenüber den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, gegenüber allen Hochschulmitgliedern, letztlich aber auch gegenüber der Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, als dies heute der Fall ist.

Wie stehen Sie zu einer erneuten Exzellenzinitiative?

Forschung hat viele Facetten. Neben angewandter Forschung und neuen, problemlösungsorientierten Formaten steht für uns unverzichtbar die zweckfreie Forschung, der neugierige Aufbruch ins Unbekannte. Die Exzellenzinitiative zielt auf Spitzenforschung in diesem ambitionierten Feld. Fast alle der baden-württembergischen Landesuniversitäten konnten hier brillieren, neue Felder erschließen und ihr Konzept von Universität weiterentwickeln. Dass Baden-Württemberg in Wissenschaft und Forschung gut dasteht, ist auch der Exzellenzinitiative zu verdanken. Wir setzen uns deswegen für eine Fortsetzung ein, die so ausgestaltet sein soll, dass das ganze Spektrum der Spitzenforschung in Baden-Württemberg darin vorkommt. Den Vorschlag der Imboden-Kommission, die bestehenden Projekte zunächst zu verlängern, um ohne übereilten Zeitdruck zwischen Bund und Ländern die Formate der Fortsetzung auszuhandeln, unterstützen wir. Auch scheint es uns sinnvoll zu sein, Bürokratie und Antragslyrik zu reduzieren. Der Fokus der Exzellenzinitiative sollte weiterhin auf der universitären Spitzenforschung liegen – andere Themen wie etwa die Exzellenz in der Lehre, die Verbesserung der Hochschulstrukturen oder die Förderung der außeruniversitäre Forschung sollten über andere Instrumente abgedeckt werden.


Für wie demokratisch halten Sie die aktuelle Hochschulstruktur in Hinsicht auf die Besetzung von
Universitätsgremien?

Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes haben wir einige Auswüchse der „unternehmerischen Hochschule“ zurückgenommen und die demokratisch gewählte Hochschulgremien - zum Beispiel durch die Einführung neuer Informationsrechte - gestärkt. Wir haben die Kompetenzen zwischen Senat, Hochschulleitung und Hochschulrat klarer markiert und durch die Einführung der Verfassten Studierendenschaft und über die Promovierendenkonvente neue Beteiligungsformate etabliert. In Hochschulräten haben wir eine 40 Prozent-Frauenquote und die Verankerung von Perspektivenvielfalt bei der Besetzung durchgesetzt. Insgesamt haben wir im Sinne der Hochschulautonomie die Spielräume der Hochschulen und Universitäten auch im Hinblick auf die Hochschulstruktur ausgebaut. Wir erwarten, dass Hochschulen und Universitäten diese Freiräume nutzen, um eine Kultur der Beteiligung zu leben und werden diesen Prozess politisch unterstützen.
 

Verfasste Studierendenschaft:

 • Wie stehen Sie zu einer stärkeren Vertretung von nichtprofessoralen Mitgliedern in Universitätsgremien? Wie stehen Sie zu einer paritätischen Besetzung z.B. des Senats?

Für uns gehört es zu einer gelebten Beteiligungskultur, alle Hochschulmitglieder in Entscheidungsprozesse einzubinden, von denen Sie berührt sind. Wir begrüßen es daher, wenn Hochschulen und Universitäten ihre Spielräume nutzen, um in ihren Grundordnungen beispielsweise nichtprofessorale Senatssitze oder Fakultätsratssitze auszuweiten und so nichtprofessorale Mitglieder dort stärker zu berücksichtigen. Die Grenze setzen hier nach wie vor die in § 10 (3) abgebildeten verfassungsrechtlichen Maßstäbe.

Was halten Sie von der Idee, die Wahl der studentischen Senatsmitglieder an die
Studierendenvertretung zu binden?

Zentral ist für uns, dass studentische Vertreter*innen in allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung von den Studierenden bestimmt werden, also nicht durch Hochschul- oder Fakultätsleitungen benannt werden. Eine Bindung der Wahl der studentischen Senatsmitglieder an die Wahl der Studierendenvertretung, wurde im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes aufgrund rechtlicher Bedenken verworfen. Allerdings ermöglicht das Landeshochschulgesetz bewusst die Einbindung studentischer Senatsmitglieder in das Legislativgremium der Verfassten Studierendenschaft und koppelt die Wahlen zeitlich aneinander. Wichtig ist es für uns, dass die unterschiedlichen Wahlvorgänge nicht zu Informationslücken führen. Insofern haben wir im Landeshochschulgesetz das Recht der Kollegialorgane der Verfassten Studierendenschaft verankert (LHG § 65a (6)), Anträge an den Senat bzw. den Fakultätsrat zu stellen und in ihrer Organisationssatzung eine Vertreterin oder einen Vertreter vorzusehen, der/die an den Sitzung des Senats bzw. des Fakultätsrats teilnimmt.


Die Verfasste Studierendenschaft wurde mit einem politischen Mandat (§65 LHG) eingeführt. Was verstehen Sie unter diesem Mandat? Streben Sie Änderungen bezüglich des politischen Mandats an?

Wir haben uns bei der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft bewusst für große Freiheiten bezüglich der Ausgestaltung der Satzung und der Beitragsgestaltung entschieden. Ebenso ist das Mandat der Verfassten Studierendenschaft im Landeshochschulgesetz bewusst weit gefasst. Studierende müssen die Möglichkeit haben, sich nicht nur zu hochschulpolitischen Angelegenheiten im engeren Sinne zu äußern, sondern auch die gesellschaftlichen Konsequenzen von Wissenschaft und Forschung ins Auge zu nehmen. Als Körperschaft, die alle Studierenden vertritt, soll die Verfasste Studierendenschaft zudem zur politischen Meinungsbildung beitragen. Dieser staatsbürgerliche Bildungsauftrag muss die Meinungsvielfalt berücksichtigen und darf seitens der Verfassten Studierendenschaft nicht einseitig ausfallen. Baden-Württemberg hat den Raum für den politischen Diskurs an den Hochschulen nach über 30 Jahren ohne verfasste Vertretung der Studierenden damit zu Recht weit geöffnet. Wir stehen dafür, dies beizubehalten und zu verteidigen.


Welche Änderungen streben Sie in Bezug auf die Verfasste Studierendenschaft an?

Anders als einige politische Mitbewerber stehen wir zur Verfassten Studierendenschaft. Sie kann nur dann eine wirkungsvolle – und manchmal unbequeme – Stimme an den Hochschulen und in der Hochschulpolitik sein, wenn ihr alle Studierenden angehören und wenn sie selbst Beiträge erheben kann. Die Entwicklung der örtlichen Satzungen und Strukturen war vielerorts ein großer Kraftakt, der jetzt zu guten Strukturen geführt hat, in die wir nicht eingreifen werden.
Verbesserungsbedarf sehen wir hinsichtlich einiger eher administrativer Fragen. Hier werden wir nachjustieren. Ebenso werden wir darauf drängen, dass die Landesstudierendenvertretung sich als landesweite starke Stimme der Studierenden offiziell konstituiert.
 

Studienstruktur:

Welche Bilanz ziehen Sie nach fünf Jahren Bachelor-Master-System in Baden-Württemberg? Welchen Einfluss hat dieses System Ihrer Meinung nach auf die Qualität der Lehre?

Mit wenigen Ausnahmen, wie etwa dem Staatsexamensstudium Jura, ist die Ende der 1990er Jahre begonnene Umstellung der Studienstruktur in Baden-Württemberg auf Bachelor und Master inzwischen erfolgreich abgeschlossen. In vielen Fächern hat sich der Bachelor als auch auf dem Arbeitsmarkt anerkannter Abschluss durchgesetzt. In einigen wenigen Fächern ist nach wie vor erst der Master der de facto berufsqualifizierende Abschluss.
Insgesamt betrachtet hat die Umstellung auf Bachelor und Master eher zu einem stärkeren Fokus auf die Lehre an den Hochschulen und Universitäten geführt. Das Akkreditierungssystem und kompetenzorientierte Modulbeschreibungen tragen dazu bei, dass der Qualität der Lehre mehr Gewicht zukommt, als dies bei Diplom- bzw. Magisterstudiengängen oft der Fall war.
Verbesserungsbedarf sehen wir in einer flexibleren Gestaltung des Studiums, die Studierenden mehr Freiräume bietet, und in der Ermöglichung von individueller Teilzeit. Wir werden deswegen in der kommenden Legislaturperiode einen Schwerpunkt darauf legen, Hochschulen und Universitäten zu ermuntern, die bereits vorhandenen Freiräume des Bologna-Systems verstärkt in ihren Studienordnungen abzubilden und innovative Lehr- und Studienformate zu erproben. Dabei kann es um den verstärkten Einsatz interaktiver digitaler Medien gehen, aber auch darum, beispielsweise über ein verbindliches Studium Generale in den ersten Semestern Raum für Interdisziplinarität und den Blick über den Tellerrand zu schaffen.
Hingewiesen sei hier auch auf den in der Novelle des Landeshochschulgesetzes erweiterten Bildungsauftrag des Studiums in § 29 (1) LHG, der festhält, dass das Studium zu verantwortungsvollem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen soll.


Würden Sie sich für einen generellen Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für
Bachelorabsolvent*innen einsetzen?

Die grün-geführte Landesregierung hat mit dem Programm „Master 2016“ als bundesweit erste Landesregierung ein Ausbauprogramm speziell für den Masterbereich auf den Weg gebracht, das inzwischen über 6000 neue Masterstudienplätze an Hochschulen und Universitäten ermöglicht hat. Wir werden das Verhältnis von Bachelor-Absolvent*innen und verfügbaren Masterplätzen weiter genau beobachten und das Angebot an Masterplätzen weiter ausbauen. Ein genereller Rechtsanspruch würde dagegen dem Prinzip widersprechen, den Bachelor als den in der Regel berufsqualifizierenden Abschluss zu verstehen.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes werden wir uns dafür einsetzen, Zugangshürden für Bachelor-Absolvent*innen abzubauen.


Wie bewerten Sie die Lehramtsreform? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie hier?

Die Umstellung des Lehramts auf Bachelor und Master und damit verbunden die Anpassung des Lehramtsstudiums an neue Aufgaben wie Integration, Inklusion und Digitalisierung war in Baden-Württemberg überfällig. Deswegen war es richtig, dass die grün-geführte Landesregierung das Lehramtsstudium reformiert hat. Die Umstellung des Studiums, die ja nicht nur auf Bachelor und Master abzielt, sondern beispielsweise auch mehr Raum für bildungswissenschaftliche Inhalte an den Universitäten und eine bessere Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ermöglicht, war für die beteiligten Hochschulen und Universitäten, für Lehrende und Studierende eine große Herausforderung, die erfolgreich bewältigt wurde. Wichtig war uns, den Hochschulen und Universitäten hier große Freiräume bei der konkreten Ausgestaltung der Reform zu geben, die Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durch gemeinsame Institutionen der Masterausbildung zu fördern und die Polyvalenz des Lehramtsstudiums zu erhöhen. Wir werden die Hochschulen und Universitäten bei der weiteren Umsetzung der Reform unterstützen, denn mehr denn je ist Baden-Württemberg auf starke Orte der Lehrerbildung angewiesen. Für alle Lehramtsstudierenden, die ihr Studium vor der Reform begonnen haben, ist sichergestellt, dass sie es entsprechend auch beenden können.


Wie stehen Sie zur generellen Auflösung von Staatsexamensstudiengängen in Bachelor-Master-
Studiengänge (z.B. Jura)?

Wir werden prüfen, ob die Fortführung der noch vorhandenen Staatsexamensstudiengänge noch zeitgemäß und angemessen ist.


• Welche Position vertreten Sie zum Anwesenheitszwang bei Lehrveranstaltungen?

Das Landeshochschulgesetz enthält außer im Bereich der Dualen Hochschule bewusst keine allgemeinen Regelungen zu Anwesenheitspflichten, sondern überlässt diesen Regelungsbereich im Sinne der Hochschulautonomie den Hochschulen und Universitäten. Diese können eine Verpflichtung zur Teilnahme an Lehrveranstaltung durch Studien- und Prüfungsordnungen festlegen, sofern dies nach der Natur der Sache – etwa bei diskussionsorientierten Seminarveranstaltungen, Übungen oder Laborpraktika – erforderlich ist. Wir sehen hier derzeit keinen Änderungsbedarf.
 

Chancengerechtigkeit: Gender

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um den Anteil an Professorinnen* zu erhöhen?

Neben einer Reihe von dezidiert auf die Frauenförderung zugeschnittenen Programmen – etwa dem von der grün-geführten Landesregierung fortgeführten Margarete-von-Wrangell-Programm oder dem Brigitte-Schlieben-Lange-Programm für Frauen mit Kind in der Post-doc-Phase – sind hier insbesondere drei Maßnahmen zu nennen, die wir in der ablaufenden Legislaturperiode umgesetzt haben: 1. die Verbindlichkeit der Gleichstellungspläne der Hochschulen und Universitäten wurde erhöht, das DFG-Kaskadenmodell ist als Zielmarke im Landeshochschulgesetz festgeschrieben, und die Umsetzung der Gleichstellungspläne wurde zur Aufgabe der Hochschulleitung gemacht; 2. wir haben die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt – dies betrifft sowohl deren Ausstattung als auch deren Rechte, beispielsweise hat die Gleichstellungsbeauftragte jetzt das Recht, selbst oder durch eine Vertretung stimmberechtigt an Berufungskommissionen teilzunehmen; 3. Die Juniorprofessur, die einen höheren Frauenanteil aufweist als die übrigen Professuren, wurde mit einem echten Tenure Track im LHG verankert. Auch Verbesserungen der Planungssicherheit (Entfristungen, Selbstverpflichtungen zu fairer Beschäftigung) im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen dürften zu einer Steigerung der Zahl der in der Wissenschaft verbleibenden Frauen beitragen.
Baden-Württemberg hat einen deutlichen Nachholbedarf bei der Gleichstellung an Hochschulen und Universitäten. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahmen auf mittlere Frist die Zahl der Professorinnen an den Hochschulen und Universitäten deutlich erhöhen werden. Nichtsdestotrotz werden wir die weitere Entwicklung des Frauenanteils an den Professor*innen genau beobachten und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.


Streben Sie eine Promotionsförderung für Frauen* an?

Faire Arbeitsbedingungen (bspw.  keine kurzzeitigen Befristungen), Familienfreundlichkeit und eine höhere Verlässlichkeit in der Karriereplanung sind aus unserer Sicht die zentralen Elemente, um die Promotionsphase für Frauen attraktiver zu gestalten. Das sind prioritäre Themen für unsere Arbeit in der kommenden Legislaturperiode. Zudem gilt es auch hier, die weitere Entwicklung der Geschlechterverhältnisse im Sinne eines Monitorings genau im Auge zu behalten. Promotionsförderprogramme für Frauen sehen wir dagegen eher als Maßnahmen, die in bestimmten Themenfeldern mit Unterrepräsentanz von Frauen (z.B. MINT-Bereich) oder in Situationen wie dem Wiedereinstieg nach einer Kinder- oder Pflegephase sinnvoll sein können.


Worin sehen Sie den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten?

Wie im Landeshochschulgesetz verankert, sehen wir die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in der Mitwirkung bei der Durchsetzung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern – d.h. insbesondere in der Beseitigung von Diskriminierungen und in der aktiven Frauenförderung – für wissenschaftlich tätige Frauen und für Studierende. Um diese Aufgabe gut erfüllen zu können, ist eine gute materielle Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten wichtig, wie wir sie im Landeshochschulgesetz und im Hochschulfinanzierungsvertrag festgeschrieben haben. Dazu kommen Rechte wie die stimmberechtigte Teilnahme an Senatssitzungen und Berufungskommissionen, die Möglichkeit, an den Sitzungen aller Gremien teilzunehmen, ein unmittelbares Vortragsrecht im Rektorat sowie die Möglichkeit, ggf. an Stellenbesetzungsverfahren mitzuwirken.
 

Würden Sie die Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden anstreben?

Sofern landesrechtliche Hürden darin bestehen, Unisextoiletten einzuführen, setzen wir uns dafür ein, diese Hürden abzubauen. Die konkrete Entscheidung darüber, wie eine Hochschule oder Universität ihre Sanitärbereiche gestaltet, und ob dabei – etwa auch im Hinblick auf eine Vermeidung der Diskriminierung von Intersexuellen und Trans*personen – Unisextoiletten vorgehalten werden sollen, sollte aus unserer Sicht vor Ort fallen.
 

Barrierefreiheit

Welche Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit streben Sie an?

Inklusion und Barrierefreiheit sehen wir als wichtige Aufgabe der Hochschulen und Universitäten. Das Ziel einer barrierefreien Hochschule, wie es im Landeshochschulgesetz verankert ist, ist leider noch lange nicht erreicht. Wir werden uns für eine Unterstützung baulicher Maßnahmen, für die Möglichkeit des individuellen Teilzeitstudiums auch im Hinblick auf die Belange von Studierenden mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie für die Umsetzung der Barrierefreiheit bei Lehr- und Lernmaterialien stark machen.


Minderjährige Studierende stehen durch ihre rechtliche Unmündigkeit an der Universität einer Vielzahl von Problemen gegenüber, z.B. im Labor, bei der Bewerbung. Wie planen Sie durch bildungspolitische Maßnahmen damit umzugehen?

Durch die Einführung des achtjährigen Gymnasiums und den Wegfall der Wehrpflicht kommt es in der Tat häufiger als früher vor, dass Studierende – zumindest in den ersten Semestern – noch minderjährig sind, auch wenn der Anteil bezogen auf alle Studierende nach wie vor klein ist. Bezogen auf die Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums haben wir im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes in § 63 (3) Regelungen getroffen, um minderjährige Studierende rechtlich handlungsfähig zu machen. Abgesehen davon gehen wir davon aus, dass Hochschulen und Universitäten vorhandene Freiräume nutzen, um hier zu individuellen Lösungen zu kommen.  Generell betrachtet sind minderjährige Studierende ein Aspekt zukünftig heterogener werdender Studierendenschaften – dies betrifft ebenso die zunehmende Zahl internationaler Studierender und beruflich qualifizierter Studierender. Insofern wird dem Umgang mit Heterogenität in Zukunft ein stärkeres Gewicht in der Hochschuldidaktik zukommen.
 

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um finanzielle und soziale Hürden für Studierende aus
Nicht-Akademiker*innenfamilien abzubauen?

Wir halten an einer Öffnung der Hochschulen fest und wollen allen, die die Fähigkeiten dazu mitbringen, das Studium an einer Hochschule ermöglichen – unabhängig von Herkunft und Elternhaus. Die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren und der Aufbau verstärkter Beratungs- und Betreuungsangebote in und vor der Studieneingangsphase sind zwei wichtige Maßnahmen, mit denen die grün-geführte Landesregierung dieses Thema in der letzten Legislaturperiode angegangen ist. Genauso wichtig sind uns die Aktivitäten im vorschulischen und schulischen Bereich, um allen Kindern beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu geben. Dazu gehören der Ausbau der Kindertagesstätten, die Einführung der Gemeinschaftsschule als einer Schule für alle und nicht zuletzt die Weiterentwicklung des Gymnasiums.
Zudem sei auf die Ausführungen zum BaföG unten hingewiesen.
 

Was halten Sie von den aktuellen Zugangsbedingungen an Hochschulen (z.B. Eignungstests)? Welche alternativen Verfahren zum Hochschulzugang können Sie sich vorstellen?

In der Novelle des Landeshochschulgesetzes haben wir den Zugang zum Studium geöffnet, etwa durch die Möglichkeit für beruflich Qualifizierte, mit einer Eignungsprüfung zum Studium zugelassen zu werden. Gleichzeitig haben wir den Freiraum für die Hochschulen und Universitäten vergrößert, in Studiengängen, die eine fachliche Studierfähigkeitsprüfung voraussetzen, unterschiedliche Formate dafür zu wählen, etwa fachspezifische Tests oder Auswahlgespräche.
Änderungsbedarf sehen wir hier nicht.
 

Geflüchtete an Hochschulen:

Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?

Wir gehen davon aus, dass unter den nach Baden-Württemberg kommenden Geflüchteten viele sind, die das Interesse und die Befähigung für ein Studium mitbringen. Gleichzeitig stellen Sprachkenntnisse, Aufenthaltsstatus und damit verbundene rechtliche Fragen sowie das Fehlen von Dokumenten oft Hürden für den Zugang zur Hochschule dar. Die grün-geführte Landesregierung hat deswegen die Hochschulen und Universitäten ermuntert, sich für geflüchtete Studieninteressierte zu öffnen. Sie hat dazu eine Fachtagung veranstaltet, Handreichungen zur rechtlichen Bewertung verfasst (etwa zum Erlass von Gasthörergebühren in Einzelfällen) und Ansprechpartner*innen für geflüchtete Studieninteressierte und Studierende in den Regierungspräsidien und in den Hochschulen etabliert. In der Kultusministerkonferenz hat die grün-geführte Landesregierung die Entwicklung gemeinsamer Regelungen angestoßen, um Nachteile auszugleichen, die durch fluchtbedingt fehlende Dokumente entstehen.  Wichtige Aspekte, die wir in der kommenden Legislaturperiode aufgreifen möchten, sind die Regelung der BAföG-Berechtigung – gerade auch im Hinblick auf Kurse vor dem eigentlichen Studienbeginn sowie das Angebot von Sprachkursen und Studierfähigkeitstests. Leitlinie ist dabei der Gedanke des Nachteilsausgleichs. Neben dem Land steht hier auch der Bund in der Verantwortung.
 

Planen Sie, die eingerichteten Stipendien für Geflüchtete weiterzuführen und/oder auszuweiten?

Das von der grün-geführten Landesregierung gestartete Stipendienprogramm für Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg hat sich als erfolgreich erwiesen. Wir werden es fortführen und eine Ausweitung prüfen.


Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?

Mit dem von der grün-geführten Landesregierung entwickelten Landesanerkennungsgesetz sind wir hier schon ein großes Stück weiter gekommen. Auch bei der Anerkennung von Abschlüssen stellt sich – wie beim Hochschulzugang – die Frage des Umgangs mit fluchtbedingt verlorenen Dokumenten sowie die Frage, wie mit teilweise erheblichen Gebühren umzugehen ist. Auch im Interesse der baden-württembergischen Wirtschaft halten wir hier pragmatische Lösungen für sinnvoll.
 

Befürworten Sie ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete?

Ja. Sowohl Geflüchtete in der beruflichen Ausbildung als auch studierende Geflüchtete sollen während der Ausbildung bleiben können.


Wie stehen Sie zu der Forderung, allen Geflüchteten unabhängig von der Fluchtursache den Zugang zu Hochschulen zu ermöglichen?

Wir wollen einen Hochschulzugang unabhängig vom Aufenthaltstitel ermöglichen (und haben hierzu im Rahmen der Novelle des Landeshochschulgesetzes bisher bestehende Immatrikulationshindernisse landesseitig abgeschafft), allerdings sind hierbei auch bundesseitig z.T. noch rechtliche Fragen zu klären, etwa zum Zusammenspiel von Asylbewerberleistungsgesetz und BAföG.
 

Bildungsgebühren:

Wie stehen Sie generell zur Einführung von direkten und indirekten Bildungsgebühren?

Als eine der ersten Amtshandlungen hat die grün-geführte Landesregierung die allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg abgeschafft, denn wir sind überzeugt davon, dass der Zugang zum Studium nicht vom Geldbeutel oder von der sozialen Herkunft der Eltern abhängen darf. Diesen Kurs der Öffnung der Hochschule wollen wir fortsetzen. Für zumutbar halten wir Gebühren im Weiterbildungsbereich und dann, wenn Hochschulen Gebühren für besondere Leistungen – wie etwa Externenprüfungen – verlangen. Aber auch dabei ist die Gesamtgebührenlast zu berücksichtigen.
Bezogen auf andere Bereiche, etwa Kindergartengebühren, halten wir die in vielen Kommunen ja bereits umgesetzte soziale Staffelung der Gebührenhöhe sowie die Unterstützung der Bildungsinfrastruktur durch das Land für wichtiger als die Forderung nach einem gebührenfreien Kindergartenjahr.
 

Würden Sie Bildungsgebühren für internationale Studierende, unabhängig von Herkunftsland und Organisation des Auslandstudiums, in Baden-Württemberg abschaffen?

Wir wollen die Internationalisierung des Studiums weiter fördern. Dabei ist festzuhalten, dass die Gebührenfreiheit des grundständigen Studiums heute für internationale Studierende ebenso gilt wie für Bildungsinländerinnen und -inländer. Insofern stellt sich die Frage einer Abschaffung von Bildungsgebühren derzeit nicht.
 

Wie sehen Ihre Zukunftspläne zur Umstrukturierung des BaföGProgramms auf Bundesebene aus?

Die Ausgestaltung des BAföG steht in der Kompetenz des Bundes. Auf Landesebene liegt uns insbesondere eine möglichst schnelle und unbürokratische Abwicklung der BAföG-Anträge durch die Studierendenwerke am Herzen. Auf Bundesebene stehen wir Grüne für eine Reform des BAföGs. Dazu gehört mindestens eine automatische Anpassung der Höhe und der Freibeträge an die allgemeine Preisentwicklung.  Besser im Sinne einer umfassenden Chancengerechtigkeit in der Bildung wäre eine Umgestaltung im Sinne eines Zwei-Säulen-Modells, bei der alle Studierenden Anspruch auf einen Sockelzuschuss haben würden, auf die dann eine bedarfsorientierte Förderung – ebenfalls als Zuschuss ausgeformt – aufbauen würde. Damit würden die derzeitigen Probleme der BAföG - Abhängigkeit vom Elternhaus, Verschuldungsgefahr, „Mittelschichtsloch“ – angegangen.

Wie stehen Sie zur finanziellen Förderung von Verbrauchsmaterialien der Lehre (z.B.
Praktikamaterialien in Studiengängen mit Laborpraktika)?

Während wir eine derartige Förderung nicht generell für sinnvoll halten, wäre zu prüfen, wie weit hier im Einzelfall hochschuleigene Notfallfonds etc. einspringen können.
 

Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Deutschlandstipendium?

Zwar hat das Deutschlandstipendium in einzelnen Fällen dazu geführt, dass sich beispielsweise die lokale Wirtschaft an der Studienförderung beteiligt, insgesamt bleibt es allerdings weit hinter den Erwartungen zurück, so dass sinnvollere Verwendungen der vom Bund in dieses Vorhaben gesteckten Mittel vorstellbar wären. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt allerdings auf Bundesebene.


Was halten Sie von der Einführung eines landesweiten Semestertickets? Wären Sie im Falle eines hohen Preises für ein landesweites Semesterticket bereit, dieses aus Landesgeldern zu subventionieren?

Wir begrüßen die Einführung eines landesweiten Semestertickets. Die grün- geführte Landesregierung hat diesbezüglich Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden und den Studierendenschaften angestoßen, die sich auf einem guten Weg befinden. Bereits jetzt fließen über die Förderung des Ausbildungsverkehrs öffentliche Zuschüsse in die örtlichen Semestertickets. Eine zusätzliche Landesfinanzierung für ein landesweites Semesterticket erscheint daher problematisch.

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