Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Hochschulpolitik Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2016 Antworten Wahlprüfsteine 2016 FDP
Informationen

Du findest uns hier
   Studierendenhaus
   Belfortstr. 24
   79098 Freiburg

 

Service/Sekretariat (Angebote)
» Vorlesungszeit:

  • Mo: 14 - 17 Uhr

  • Di: 9 - 12 Uhr

  • Mi + Do: 10 - 13 Uhr

  • Fr: 12 - 15 Uhr

     

» Semesterferien:

  •  Di & Do: 10-13 Uhr
     

» Tel: 0761 203-2032
» info[at]stura.org

 

Beratungen
» BAföG-Beratung
   nach Vereinbarung
» Studieren mit Kind
   nach Vereinbarung
» Rechts-Beratung
   Termine (Anmeldung
   bei Service erforderlich)


Gremiensitzungen
» StuRa


» AStA

  • Freitags, 14:15 Uhr
  • Zoom
  • Passwort: UU7f8x1Mp

 

Finanzen
» Mo & Do: 10-12 Uhr
» Tel: 0761 203-9648
» finanzen[at]stura.org
» Finanzantrag
» Auszahlungsanordnung
 

Vorstand 

» Vorlesungszeit:

  • Mo: 12-14 Uhr
  • Di: 16-18 Uhr
  • Fr: 15-17 Uhr

» Vorlesungsfreie Zeit:

  •  Mo: 10-12 Uhr
  • Do: 10-12 Uhr

Wir sind bevorzugt per Mail oder telefonisch erreichbar.

» Tel: 0761 203-2033
» vorstand[at]stura.org

 

Raumanträge

 

Sonstiges
» Fahrradwerkstatt

  • Dienstags
    16 - 18 Uhr

 

 

Antworten Wahlprüfsteine 2016 FDP

Die Antworten der Partei FDP zu unseren Fragen zur Landtagswahl 2016.

Die Antworten in Originalform sind auch hier als PDF erhältlich. Unsere Fragen sind auf dieser Seite jeweils fett hervorgehoben.


Hochschulstruktur- und finanzierung:

• Was ist Ihre Bilanz zum neuen Hochschulfinanzierungsvertrag? Wie bewerten Sie die Aufteilung der zu vergebenen Mittel zwischen Universität (88,236%) und Studierenden(11,764%) in Hinblick auf die Mitbestimmung durch die Studierenden?
• Wie bewerten Sie die Transparenz der Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung?


Der im Jahr 2015 mit der Landesregierung geschlossene neue Hochschulfinanzierungsvertrag hat die Finanzausstattung der Hochschulen um 1,7 Milliarden Euro verbessert. Dies hat die FDP ausdrücklich begrüßt und unterstützt, entsprach dieser Schritt doch auch im Wesentlichen unseren eigenen Vorstellungen und Forderungen. Gegenüber den Studierenden leistet sich die grüne Wissenschaftsministerin allerdings einen Wortbruch. Nachdem Grün-Rot zunächst die Studiengebühren abgeschafft und durch Kompensationsmittel ersetzt hat, entzieht die Koalition nun den Studierenden - wie in der Frage korrekt angeben - weitgehend ihre Mitspracherechte bei der Verwendung der Kompensationsmittel. Dass die Studenten bei den Qualitätssicherungsmitteln künftig nicht mehr mitentscheiden dürfen, untergräbt eine gezielte Verausgabung der Mittel für Zwecke, die dem Studium und den Studierenden unmittelbar nützen. Es geht hier um Angebote, die die Studienbedingungen verbessern. Das sind Tutorien und Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung, längere Öffnungszeiten von Bibliotheken und Weiteres, was für die Studentinnen und Studenten wichtig ist. Die FDP ist der Auffassung, dass die Studierenden selbst am besten über die Ausgabezwecke entscheiden können und sollten, da sie täglich die Bedarfe und Mängel bei den Studienbedingungen vor Augen haben. Die grüne Wissenschaftsministerin gab an, ihre Maßnahme sei nötig, um Dauerstellen schaffen zu können. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, Dauerstellen zu schaffen und die Studierendenvertretung einfach immer dann mitentscheiden zu lassen, wenn eine Neubesetzung ansteht. Wir Freien Demokraten haben diese Maßnahme als Entmündigung der Studierenden kritisiert und die FDP/DVP Fraktion hat den entsprechenden Gesetzentwurf abgelehnt. Was die zukünftige Hochschulfinanzierung angeht, beabsichtigt die FDP:

  • die Weichen bei der Hochschulfinanzierung so zu stellen, dass die Hochschulen die Lehr- und Lebensbedingungen bei ihnen auf einer sicheren Kalkulationsgrundlage weiter verbessern können. Wir streben für die Zeit nach dem Auslaufen des von der Landesregierung mit den Hochschulen bis zum Jahr 2021 geschlossenen Hochschulfinanzierungsvertrags einen neuen Vertrag an. Dieser soll die Finanzierung der Hochschulen wiederum für fünf Jahre sichern. Gleichzeitig wollen wir darin das Prinzip „Geld folgt Student“ etablieren, damit die Studienangebote sich quantitativ und qualitativ an der Nachfrage der Studierenden orientieren
  • den abgeschlossenen Hochschulfinanzierungsvertrag zu erfüllen und gleichzeitig darauf zu achten, dass den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule keine Nachteile daraus entstehen. Die Wissenschaftsministerin soll offenlegen, was jede einzelne Hochschule vom Hochschulfinanzierungsvertrag an zusätzlichen Mitteln zu erwarten hat. Wenn sich dabei Ungerechtigkeiten zeigen, wollen wir gegensteuern.


• Wie stehen Sie zu einer erneuten Exzellenzinitiative?

Die FDP hat die Exzellenzinitiativen des Bundes und der Länder stets unterstützt, da wir uns vom davon ausgehenden Wettbewerb eine Sicherung und Fortentwicklung der Qualität unserer Wissenschaftslandschaft versprechen. Einer weiteren Exzellenz-Runde stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. Ähnlich wie sich der Wissenschaftsminister der damaligen christlich-liberal getragenen Landesregierung, Prof. Frankenberg, erfolgreich neun zu kürende Exzellenz-Universitäten für die erste Runde aushandelte, treten wir für eine der dezentralen Struktur unseres Hochschulsystems entsprechende Ausgestaltung der nächsten Exzellenzrunde ein. Nur Berlin, München und vielleicht noch Aachen in der ersten Liga – da würden viele exzellente Unis in Deutschland ohne Not deklassiert. Die Stärke unseres Hochschulsystems liegt in seiner Dezentralität. Wenn wir im Wettbewerb mit USA und anderen angelsächsischen Hochschulsystemen Erfolg haben wollen, dürfen wir diesen Ländern nicht einfach hinterherlaufen, sondern müssen uns auf unsere eigenen Stärken besinnen und überlegen, welche Elemente aus dem angelsächsischen Raum zur Stärkung unserer Hochschulen beitragen könnten. Zum Besinnen auf die Dezentralität als Stärke würde beispielsweise gehören, dass wir die Exzellenzinitiative für Verbünde von Universitäten mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften öffnen. Wir Freien Demokraten sehen in den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein großes Potenzial vor allem im Bereich der angewandten Forschung und Innovation, das es zu heben gilt. In der ersten Exzellenzrunde kamen vier von neun Eliteuniversitäten aus Baden-Württemberg, ab 2012 immer noch drei von elf. Wenn Baden-Württembergs Universitäten auch zukünftig so exzellent abschneiden wollen, muss dafür heute bereits der Boden bereitet werden.

• Für wie demokratisch halten Sie die aktuelle Hochschulstruktur in Hinsicht auf die Besetzung von Universitätsgremien?


Im Unterschied zu anderslautenden Beteuerungen hat die grün-rote Landesregierung die Hochschulen in bevormundender Weise in ihrer Autonomie beschränkt. Bei die Besetzung der Hochschulräte ist neben einer Frauenquote von 40 Prozent, einer Dienstaltersbeschränkung und der Vorgabe der „Multiperspektivität“ vor allem der Einfluss des Wissenschaftsministeriums ausgeweitet worden. Die FDP ist dagegen der Ansicht, dass die Hochschulen selbst am besten entscheiden können, wer bei der Entwicklung der jeweiligen Hochschule mitgestalten und ihre Interessen nach außen mitvertreten soll. Die grün-rote Bevormundung lehnen wir darum entschieden ab und fordern, den Grundsätzen der Hochschulautonomie und der akademischen Selbstverwaltung wieder zur Durchsetzung zu verhelfen.
Wir treten deshalb dafür ein:

  • die Grundsätze der Hochschulautonomie und der akademischen Selbstverwaltung hochzuhalten;
  • den einzelnen Hochschulen vor Ort mehr Gestaltungsfreiheit bei den Studiengängen und der Studienorganisation zu geben. Bezweckt wird damit mehr Flexibilität für die Entwicklung passgenauer Angebote. Die Hochschulen können damit gerade auch im Zusammenhang mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge der Gefahr der Verschulung begegnen;
  • die Besetzung der Hochschulräte wieder in die Eigenverantwortung der Hochschulen zu geben und die bevormundenden Vorschriften der grün-roten Landesregierung abzuschaffen;
  • den Studierenden im Bereich von Studium und Lehre wieder mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung zu geben. Dass die grün-rote Landesregierung den Studierenden weitgehend die Möglichkeit der Mitbestimmung über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel genommen hat, lehnen wir ab.

 

Verfasste Studierendenschaft:

• Wie stehen Sie zu einer stärkeren Vertretung von nichtprofessoralen Mitgliedern in Universitätsgremien? Wie stehen Sie zu einer paritätischen Besetzung z.B. des Senats?
• Was halten Sie von der Idee, die Wahl der studentischen Senatsmitglieder an die Studierendenvertretung zu binden?
• Die Verfasste Studierendenschaft wurde mit einem politischen Mandat (§65 LHG) eingeführt. Was verstehen Sie unter diesem Mandat? Streben Sie Änderungen bezüglich des politischen Mandats an?
• Welche Änderungen streben Sie in Bezug auf die Verfasste Studierendenschaft an?


Zur Verbesserung der studentischen Mitbestimmung hat die FDP/DVP Fraktion noch vor der grün-roten Koalition im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf für ein Studentenparlament vorgelegt. Ziel dieses Gesetzesentwurfs war, die Studentinnen und Studenten stärker an Entscheidungen in den Hochschulen zu beteiligen und sie vor allem über die sie betreffenden Angelegenheiten selbst mitentscheiden zu lassen. Damit hätte das Studentenparlament einen klaren Auftrag gehabt. Es hätte wie ein echtes Parlament nach den allgemein gültigen Wahlgrundsätzen gewählt werden sollen, nämlich allgemein, frei, geheim, unmittelbar und gleich.
Die grün-rote Landesregierung bevorzugte jedoch die Verfasste Studierendenschaft, bei der wir insbesondere die Verbindung von Zwangsmitgliedschaft, Beitragshoheit und einem unklar abgegrenzten politischen Mandat kritisch gesehen haben. Die FDP/DVP Fraktion beantragte, die Studentinnen und Studenten in einer Urabstimmung über die Organisationssatzung zur studentischen Mitbestimmung selbst entscheiden zu lassen. Demnach wäre die Satzung gültig gewesen, die die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und eine Zustimmung von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten erhalten hätte. Leider konnte sich die grün-rote Landesregierung zu diesem Vorschlag nicht durchringen und setzte die Verfasste Studierendenschaft einseitig mit ihrer Regierungsmehrheit durch.
Grün-Rot führte die Verfasste Studierendenschaft ein mit dem erklärten Ziel, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Tatsächlich wurden die Kompensationsmittel für die Studiengebühren den Hochschulen mit der Maßgabe zugewiesen, diese im Einvernehmen mit den Studierenden auszugeben. Doch schon bald darauf kippte Grün-Rot diese Mitbestimmung wieder und überführte, wie oben bereits beschrieben, die Kompensationsmittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen. Nach Auffassung der FDP muss sich Grün-Rot hierfür den Vorwurf des Wortbruchs gegenüber den Studierenden gefallen lassen. Der leitende Grundsatz bei der Mitbestimmung lässt sich für uns Freie Demokraten mit dem Leitspruch der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung umschreiben: „Keine Besteuerung ohne Mitsprache!“. Diesem Grundsatz wollen wir im Zusammenhang mit einer Eigenbeteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums, wofür wir wie unten dargestellt das australische Modell favorisieren, wieder zur Durchsetzung verhelfen. Dies würde der Studierendenvertretung eine klare und echte Zuständigkeit geben. Diesen Weg ziehen wir einer stärkeren Repräsentanz der Studierenden in den zentralen Gremien vor. Es sollte nach unserer Auffassung nach wie vor möglich sein, dass die Wahl der studentischen Senatsmitglieder mit der Wahl der Vertreter in der Studierendenvertretung verknüpft wird. Um das Problem von Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag zu lösen, wollen wir jedem Studierenden das Recht einräumen, den Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft zu erklären.
 

Studienstruktur:

• Welche Bilanz ziehen Sie nach fünf Jahren Bachelor-Master-System in Baden-Württemberg? Welchen Einfluss hat dieses System Ihrer Meinung nach auf die Qualität der Lehre?

Die FDP hält das Modell eines zweistufigen Studienabschlusses mit einem berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss und einem stärker akademisch geprägten Master-Abschluss grundsätzlich für richtig. Es schafft eine größere Vielfalt der Studienangebote und gibt den Hochschulen die Möglichkeit, auf das Wachstum des Wissens und den raschen Fortschritt von Wissenschaft und Technik durch neue Studienangebote zu reagieren. Durch die Einführung der Bachelor und Masterabschlüsse haben sich die Mobilität und die Flexibilität der Studierenden spürbar erhöht.
Verbesserungen des Bachelor- und Mastersystems sind allerdings erforderlich. An vielen Hochschulen wird die neue Studienstruktur seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt. Andere Hochschulen haben in der Einführungsphase Fehler gemacht und beispielsweise übervolle Stundenpläne oder eine unnötig hohe Prüfungsdichte erzeugt. Diese Fehler sind von den Hochschulen in eigener Verantwortung zu korrigieren, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Kleinteilige Module sowie starre Prüfungs- und Studienordnungen führen in der Praxis oftmals zu unflexibel ausgestalteten Studiengängen. Die FDP Baden-Württemberg spricht sich für mehr Eigenverantwortung der Studierenden statt planwirtschaftlicher Bevormundung aus und fordert deshalb die Hochschulen dazu auf, Bachelor- und Master-Studiengänge freiheitlicher zu gestalten. Wir wollen deshalb den einzelnen Hochschulen vor Ort mehr Gestaltungsfreiheit bei den Studiengängen und der Studienorganisation geben. Bezweckt wird damit mehr Flexibilität für die Entwicklung passgenauer Angebote. Die Hochschulen können damit gerade auch im Zusammenhang mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge der Gefahr der Verschulung begegnen.
Auch führen starre Quotenregelungen beim Übergang in den Masterstudiengang zu einer nicht gerechtfertigten Verknappung qualifizierter Studienangebote und verhindern Qualität, anstatt sie zu ermöglichen. Deshalb sollten auch Masterstudienplätze nachfragegerecht angeboten werden. Die 10-Semester-Obergrenze der Regelstudienzeit für eine Bachelor- und Master-Laufbahn ist abzuschaffen und durch flexible Regelstudienzeiten zu ersetzen, deren Länge im Sinne der Hochschulautonomie von der jeweiligen Hochschule festgelegt wird.
Die Ausdifferenzierung der Hochschulprofile und der Hochschularten darf nicht dazu führen, dass ein Übergang zwischen den Hochschulen unnötig erschwert wird. Ein Ziel unserer Hochschulpolitik ist die hohe Durchlässigkeit der Hochschularten für die Studierenden und die Absolventen anderer Studiengänge. Auch ein Wechsel von und an ausländische Hochschulen darf durch eine unflexible Ausgestaltung der Studienpläne nicht behindert werden.
 
• Würden Sie sich für einen generellen Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für Bachelorabsolvent*innen einsetzen?  

Wir werden dafür sorgen, dass die Universitäten und Hochschulen eine nachfragegerechte Zahl von Masterstudienplätzen anbieten können. Einen Rechtsanspruch lehnen wir ab, da er die Autonomie der Hochschulen stark beeinträchtigt. Die Hochschulen sollen möglichst selbstverantwortlich entscheiden können, nach welchem Verfahren, nach welchen Kriterien und mit welcher Schwerpunktsetzung sie ihre Masterstudienplätze vergeben.

• Wie bewerten Sie die Lehramtsreform? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie hier?


Um auch in Zukunft die beste Bildung an unseren Schulen vermitteln zu können, brauchen wir die besten Lehrerinnen und Lehrer. Mit der Persönlichkeit, dem Fachwissen und dem pädagogischen Geschick einer Lehrerin oder eines Lehrers steht und fällt die Qualität des Unterrichts - und damit stehen und fallen Bildungschancen. Damit die Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg ihre anspruchsvolle und wichtige Aufgabe bewältigen können, benötigen auch sie die bestmögliche Ausbildung.
Nach unserer Überzeugung ist an erster Stelle darauf zu achten, dass die angehenden Lehrkräfte an Freie Demokratische Partei/Demokratische Volkspartei Baden-Württemberg den Hochschulen auch nach der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge eine fachwissenschaftlich, pädagogisch-didaktisch und berufspraktisch fundierte Ausbildung erhalten. Ein vielfältiges und differenziertes Bildungswesen braucht eine möglichst vielfältige und differenzierte Lehrerausbildung, die neben den fachwissenschaftlichen und pädagogisch-didaktischen Grundlagen auch das notwendige praktische Rüstzeug für den anspruchsvollen Beruf vermittelt. Wir halten deshalb eine nach Schularten differenzierte Lehrerausbildung für die beste Form der Qualitätssicherung. Der von einer Kommission der grün-roten Landesregierung zeitweise angedachte „Einheitslehrer auf Gymnasialniveau“ würde den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen der Schularten und den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler nicht gerecht werden.
Die praktische Ausbildung und die Entscheidung über die Eignung als Lehrerin oder Lehrer wollen wir in den Händen der Praktiker belassen, das heißt in der Verantwortung der Seminare und der Schulen. Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung leisten eine hervorragende Arbeit, indem erfahrene Lehrerinnen und Lehrer den Referendaren bei ihrem Weg in den Lehrerberuf zur Seite stehen. Vor dem Hintergrund der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge gilt es auch, das in der Verantwortung der Seminare liegende Schulpraxissemester sinnvoll in die zukünftige Lehrerausbildung zu integrieren. Die Landesregierung plant, das bisherige Schulpraxissemester in die Masterphase des Lehramtsstudiums zu integrieren. Zu diesem späten Zeitpunkt kann das Schulpraxissemester nach unserer Auffassung aber nicht mehr die Orientierungshilfe hinsichtlich des Lehrerberufs geben, die der ursprüngliche Zweck seiner Einrichtung war.
Klare Verantwortlichkeiten, der Hochschulen einerseits und der Seminare andererseits, sind nach unserer Auffassung in der Lehrerbildung das Gebot der Stunde. Da die Hochschulen ein großes Interesse daran haben, dass möglichst viele der Absolventen ihrer Lehramtsstudiengänge erfolgreich ins Referendariat und den Lehrerberuf übergehen, werden sie neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung auch Wert auf einen starken Bezug zur Berufspraxis legen. Gerade vor diesem Hintergrund unterstützen wir vertiefte Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Lehrerausbildung bis hin zur Einrichtung einer „School of Education“.
Wir schlagen vor:

  • die hohe Qualität im Bereich der Lehrerbildung durch eine fundierte fachwissenschaftliche, pädagogisch-didaktische und berufspraktische Lehrerausbildung zu sichern und an einer nach Schularten differenzierten Lehrerausbildung festzuhalten. Einen Einheitslehrer lehnen wir entschieden ab;
  • dass die Hochschulen für die fachwissenschaftliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung im Rahmen der Lehramtsstudiengänge und die Seminare für Lehrerbildung für die berufspraktische Ausbildung im Rahmen des Referendariats verantwortlich sein sollen. Die berufspraktische Ausbildung und Entscheidung über die Eignung als Lehrerin oder Lehrer wollen wir in den Händen der Praktiker belassen, das heißt bei den Ausbildern an den Seminaren und den Fachberatern an den Schulen. Wir scheuen uns nicht, wieder ein zweijähriges Referendariat einzuführen, wenn das von den Verantwortlichen an Seminaren und Schulen gewünscht wird;
  • die Ausbildung der Gymnasiallehrer wie bisher in der Verantwortung der Universitäten und der Seminare für Lehrerbildung belassen. Zugleich unterstützen wir vertiefte Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen und wollen an einzelnen Standorten das Modell der „School of Education“ als selbständige, für die Lehramtsstudiengänge verantwortliche Einheit erproben;
  • die Hochschulen beim Ausbau von schulpraktischen Elementen in den Lehramtsstudiengängen unterstützen. Zu diesem Zweck soll der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen gefördert werden;
  • die erzwungene sechswöchige Arbeitslosigkeit bei angehenden Lehrerinnen und Lehrern beenden, indem das Referendariat um die Dauer der Sommerferien am Ende ergänzt wird.


• Wie stehen Sie zur generellen Auflösung von Staatsexamensstudiengängen in Bachelor-Master-Studiengänge (z.B. Jura)?

Neben dem kirchlichen Examensstudiengang Theologie hat die damalige christlich-liberal getragene Landesregierung die juristischen und medizinischen Staatsexamensstudiengänge sowie die Lehramtsstudiengänge nicht auf die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen umgestellt. Die FDP sah und sieht im Staatsexamen ein wesentliches Instrument zur Sicherung von Qualität und Vergleichbarkeit, das wir auch in Zukunft beibehalten wollen. Im Bereich der Lehramtsstudiengänge haben wir bereits im Jahr 2009 ein integriertes Modell vorgeschlagen, bei dem die Studienleistungen sowohl für den Staatsexamensstudiengang als auch für den Bachelor-/Masterstudiengang angerechnet werden. Leider ließ sich davon weder unser damaliger Koalitionspartner noch die jetzige grün-rote Regierungsmehrheit überzeugen.

• Welche Position vertreten Sie zum Anwesenheitszwang bei Lehrveranstaltungen?

Die Entscheidung über eine Anwesenheitspflicht liegt in der Autonomie der Hochschulen. Dies soll nach unserer Auffassung auch so bleiben.
 

Gender/Chancengleichheit:

• Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um den Anteil an Professorinnen* zu erhöhen?
• Streben Sie eine Promotionsförderung für Frauen* an?


Der FDP ist die Gleichstellung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiges Anliegen. Wir treten für die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie von Pflege und Familie ein. Wir wollen über angemessene Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Frauen auch in der Wissenschaft Karriere machen können. Wir lehnen starre Quoten und Zielvorgaben ab und favorisieren Modelle wie das Kaskadenmodell, von der Universität Tübingen seit mehreren Jahren angewandt. Es verfolgt das Ziel, dass zu Beginn einer Phase der akademischen Qualifizierung, beispielsweise der Promotion, der Geschlechteranteil dem beim Abschluss der vorangegangenen Phase – im Beispiel wäre dies die Masterphase – entspricht. Die hohe Zahl der Akademikerinnen ohne Kind ist ein Hinweis darauf, dass eine wissenschaftliche Karriere mit einer Familiengründung noch immer schwer vereinbar ist beziehungsweise als schwer vereinbar angesehen wird. Um künftig zu verhindern, dass hoch qualifizierte und hervorragend geeignete Frauen der Wissenschaft verloren gehen, müssen nach Ansicht der FDP vor allem Angebote zur Kinderbetreuung für wissenschaftliches Personal sowie für Studierende und Promovenden weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden. Hierauf wollen wir Freien Demokraten uns konzentrieren, da dies nach unserer Auffassung der Schlüssel zur Lösung des Problems ist. Darüber hinaus wollen wir Programme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, insbesondere das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm, das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm und das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm, das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder, Habilitationsstipendien sowie Mentoring- und Trainingsprogramme weiter unterstützen; Gleiches gilt für die Möglichkeit, Juniorprofessorinnen und -professoren eine Beschäftigungsperspektive nach bestandener Leistungsüberprüfung zu geben (Tenure Track). Auch über die Leistungsorientierte Mittelvergabe hat das Land Möglichkeiten, Bemühungen um eine Steigerung des Frauenanteils an den Hochschulen zu honorieren, ohne in die Hochschulautonomie einzugreifen. Eine nicht zu unterschätzende Aufgabe erfüllen schließlich die Gleichstellungsbeauftragten, die diesen Bemühungen Gesicht und Stimme verleihen. Dank der erfolgreichen Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, aber auch dank des Ausbaus von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und dank der erwähnten Programme konnte der Anteil der Frauen in der Professorenschaft an allen Hochschularten seit dem Jahr 2009 von damals durchschnittlich 15,6 Prozent immerhin auf 18,7 Prozent im Jahr 2013 gesteigert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.

• Worin sehen Sie den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten?

Der Aufgabenbeschreibung aus dem Chancengleichheitsgesetz haben wir nichts hinzuzufügen. Die Gleichstellungsbeauftragten haben eine wichtige und vielfältige Aufgabe an der jeweiligen Hochschule zu erfüllen. Sie wachen über die Einhaltung der Gleichstellungsgrundsätze bei Personalentscheidungen und im Zusammenleben an der Hochschule insgesamt, sie wirken auf die Realisierung der Gleichstellung in der Praxis hin und fungieren als zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Frauen. Damit tragen die Gleichstellungsbeauftragten viel Verantwortung.
 
• Würden Sie die Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden anstreben?

Getrennte Toiletten für Männer und Frauen haben sich als zweckmäßig erwiesen. Wir sind uns der Problematik bewusst, die einige Menschen mit der Findung ihrer geschlechtlichen Identität haben können. Wir treten als Liberale für gesellschaftliche Offenheit, Akzeptanz und Unverkrampftheit auch bei diesem Thema ein. Angesichts der Kosten, die durch die baulichen, einrichtungstechnischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen bei zusätzlicher Errichtung von Unisex-Toiletten in öffentlichen Gebäuden entstehen, kann es nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, die Kosten bei der Definition der jeweiligen individuellen geschlechtlichen Identität zu tragen.
 

Barrierefreiheit:

• Welche Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit streben Sie an?

Die in der Landesbauordnung für neue Gebäude und große Umbaumaßnahmen bereits seit zehn Jahren geltenden Bestimmungen gilt es im Rahmen der Möglichkeiten auf den Gebäudebestand zu übertragen. Unser Leitbild ist die inklusive Gesellschaft. Dies setzt Barrierefreiheit voraus. Wir wollen uns deshalb weiter für eine umfassende Barrierefreiheit im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und somit auch an den Hochschulen einsetzen.

• Minderjährige Studierende stehen durch ihre rechtliche Unmündigkeit an der Universität einer Vielzahl von Problemen gegenüber, z.B. im Labor, bei der Bewerbung. Wie planen Sie durch bildungspolitische Maßnahmen damit umzugehen?

Es ist gut nachzuvollziehen, dass die Hochschulen und minderjährige Studienbewerber beziehungsweise Studierende durch deren rechtliche Unmündigkeit vor zahlreichen Problemstellungen stehen. Die FDP sieht das Wissenschaftsministerium als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde in der Pflicht, gemeinsam mit den Hochschulen geeignete Lösungsvorschläge insbesondere für die rechtlichen Problemstellungen in diesem Zusammenhang zu erarbeiten. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass die Hochschulen selbst ein Interesse daran haben, für geeignete Bedingungen für minderjährige Studierende zu sorgen.

• Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um finanzielle und soziale Hürden für Studierende aus Nicht-Akademiker*innenfamilien abzubauen?

Wir Freien Demokraten treten seit jeher dafür ein, dass die Leistung und nicht finanzielle Voraussetzungen oder die soziale Herkunft über Chancen und Erfolg in Bildung und Beruf eines Menschen entscheiden. Hierfür müssen Bildungsangebote von höchster Qualität allen Menschen von klein auf offen stehen. Ein wichtiges Prinzip ist für uns deshalb die Durchlässigkeit unseres Bildungswesens. Dem Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wollen wir zur Durchsetzung verhelfen. Beispielsweise hat die FDP in der damaligen christlich-liberalen Landesregierung erreicht, dass der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geöffnet wird. Wir legen Wert darauf, dass diese Möglichkeit auch mit Leben erfüllt wird und beruflich Qualifizierte an den Hochschulen Angebote vorfinden, die ihnen ein Studium ermöglichen, zum Beispiel Mathematik-Vorkurse. Auf die Durchlässigkeit wollen wir auch beim weiteren Ausbau von Studienplätzen achten. Beispielsweise darf es bei der Zulassung von Bachelor-Absolventen zu Masterstudiengängen keine die unterschiedlichen Hochschularten diskriminierenden Hemmnisse geben. Was die Studienfinanzierung angeht, setzen wir uns auf Bundesebene für einen Ausbau der Begabtenstipendien und ein elternunabhängiges BAföG ein und schlagen ein Studienfinanzierungskonzept aus einem Guss vor. Nähere Ausführungen hierzu finden sich unten bei den entsprechenden Fragen.

• Was halten Sie von den aktuellen Zugangsbedingungen an Hochschulen (z.B. Eignungstests)? Welche alternativen Verfahren zum Hochschulzugang können Sie sich vorstellen?

Für die FDP gilt: Aufgabe des Staates ist es, durch geeignete Anreize dafür zu sorgen, dass jeder Studienbewerber, der einen Studienplatz in Baden-Württemberg anstrebt, ein für ihn passendes Angebot vorfindet. Auf dieser Grundlage soll jeder Studierende seine Hochschule und jede Hochschule ihre Studierenden auswählen können. Über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens muss die die Hochschule in eigener Verantwortung entscheiden können. Wir sind der Überzeugung, dass ein hohes Maß an Autonomie gerade bei der Auswahl der Studierenden für die im Wettbewerb stehenden Hochschulen von großer Bedeutung ist und das Auswahlrecht umgekehrt sicherstellt, dass die Hochschulen auf attraktive Bedingungen in Studium und Lehre großen Wert legen.  
 

Geflüchtete an Hochschulen:

• Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?
 
Erforderlich ist ein differenziertes Instrumentarium, das allen gerecht wird – dem Arzt aus dem syrischen Krankenhaus, der auf den deutschen Stand gebracht werden muss, genauso wie dem Flüchtling ohne jede akademische Vorbildung. Dazu muss auch gehören, geeigneten Flüchtlingen proaktiv Studienplätze zu vermitteln, um sie gezielt für Mangelberufe zu qualifizieren. In den größeren Unterkünften müssen für diese Aufgaben Bildungsberatungsstellen eingerichtet werden, die unter Mitwirkung der Akademischen Auslandsämter und Studienkollegs an den Hochschulen mögliche Bildungswege aufzeigen. Ergänzend ist hierfür ein mehrsprachiges Internet-Angebot zu schaffen.
 
• Planen Sie, die eingerichteten Stipendien für Geflüchtete weiterzuführen und/oder auszuweiten?

Wir wollen uns auf Bundesebene für einen Ausbau der Begabtenstipendien und ein elternunabhängiges BAföG einsetzen. Landesweite Stipendienprogramme, wie etwa das jüngste Angebot der Landesregierung, finden großen Widerhall – fördern aber auch den Unmut derjenigen, die trotz formaler Eignung aufgrund der beschränkten Anzahl geförderter Studienplätze leer ausgehen. Hier müssen Möglichkeiten für einen möglichst unbürokratischer Hochschulzugang für all diejenigen Qualifizierten mit Bleiberecht geschaffen werden.  

• Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?


Die beschleunigte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Voraussetzung für eine schnelle Arbeitsmarktintegration. Dazu gehört die Erfassung vorhandener Qualifikationen bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Flüchtlinge müssen frühzeitig Informationen erhalten, welche Schritte zur förmlichen Anerkennung des Bildungsstands bei welchen Behörden unternommen werden müssen. Zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme gehört auch die Feststellung, dass der Qualifizierungs- und Nachqualifizierungsbedarf erheblich ist und entsprechende Angebote auch auf Ebene der Hochschule geschaffen werden müssen.  

• Befürworten Sie ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete?
 
Junge Asylsuchende und Geduldete in Berufsausbildung und Studium brauchen endlich bundesweit eine Bleibeperspektive. Aber noch immer liegt die Duldung im Ermessen der Ausländerbehörden – und die Ausbildung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahrs aufgenommen worden sein. Motivierten und integrationswilligen jungen Menschen dürfen nicht länger Chancen verbaut werden: Während ihrer gesamten Erstausbildung sowie zwei Jahre nach deren erfolgreichen Abschluss und der Arbeitsaufnahme dürfen sie nicht von Abschiebung bedroht sein.
 
• Wie stehen Sie zu der Forderung, allen Geflüchteten unabhängig von der Fluchtursache den Zugang zu Hochschulen zu ermöglichen?

Zunächst wollen wir uns für mutige Änderungen im Asylverfahren und wirksame Integrationsmaßnahmen, damit aus der Flüchtlingskrise keine Integrationskrise wird. Wir wollen Bürgerkriegsflüchtlingen zukünftig ein Bleiberecht für die Dauer des Krieges gewähren. Mit dem sogenannten vorübergehenden humanitären Schutz steht hierfür ein Rechtsinstitut zur Verfügung. Auf diese Weise erhielten Kriegsflüchtlinge schnell und unbürokratisch einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik – mit Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt und auch zu den Hochschulen. Gerade der aktuelle Flüchtlingsstrom erinnert zudem daran, dass Deutschland dringend ein modernes Einwanderungsgesetz benötigt, das klar benennt, wer unter welchen Voraussetzungen bei uns eine dauerhafte Bleibeperspektive erhält, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. Kriegsflüchtlinge, die nicht in ihre Heimat zurückkehren wollen und die Kriterien des Einwanderungsgesetzes erfüllen, können auf dieser Grundlage in Deutschland bleiben. So erhalten auch diejenigen eine dauerhafte Bleibechance, die zunächst nur vorübergehenden humanitären Schutz erhalten haben, aber inzwischen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert sind.  
 

Bildungsgebühren:

• Wie stehen Sie generell zur Einführung von direkten und indirekten Bildungsgebühren?
• Würden Sie Bildungsgebühren für internationale Studierende, unabhängig von Herkunftsland und Organisation des Auslandstudiums, in Baden-Württemberg abschaffen?
• Wie sehen Ihre Zukunftspläne zur Umstrukturierung des BaföGProgramms auf Bundesebene aus?


Für uns gilt grundsätzlich: Niemand darf aufgrund seiner finanziellen Situation von einem Studium abgehalten werden. Die FDP schlägt im Bereich der Studienfinanzierung einen Rahmen für ein Studienfinanzierungskonzept für jeden einzelnen Studierenden vor. Hierbei werden BAföG-Ansprüche, Stipendien und eine eigene Beteiligung einberechnet. Die Eigenbeteiligung darf erst erhoben werden, wenn das Einkommen des ehemaligen Studierenden eine festgelegte Untergrenze überschritten hat. Beispielgebend könnte das australische Studienfinanzierungskonzept sein, bei dem die Eigenbeteiligung an der Einkommenssituation nach dem Studium bemisst und entsprechend vom Finanzamt mit der Einkommensteuer eingezogen wird; gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung sofort zu begleichen. Studierende aus dem Inland und aus dem Ausland sind bei dem Eigenbeitrag gleich zu behandeln; wie bisher sollten die Hochschulen auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit Partnerhochschulen im Ausland entweder bilateral oder im Rahmen von Austauschprogrammen wechselseitige Gebührenfreiheit zu vereinbaren. Wie oben ausgeführt, wollen wir, dass die Studierenden über die Ausgabe der Mittel maßgeblich entscheiden, die ihrer Hochschule über ihre Eigenbeteiligungen an den Studienkosten zugeflossen sind. Dies halten wir für ein entscheidendes Instrument zur Qualitätssicherung der Bedingungen von Studium und Lehre. Darüber hinaus setzt sich die FDP auf Bundesebene für einen Ausbau der Begabtenstipendien und für ein elternunabhängiges BAföG ein.

• Wie stehen Sie zur finanziellen Förderung von Verbrauchsmaterialien der Lehre (z.B.) Praktikamaterialien in Studiengängen mit Laborpraktika)?

Wie ganz oben ausgeführt, treten wir Freien Demokraten dafür ein, dass eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen in Baden-Württemberg gesichert ist. Wofür die Mittel eingesetzt werden, wollen wir der Eigenverantwortung der Hochschulen so weit wie möglich überlassen. Wir befürworten deshalb Globalbudgets für die anfallenden Ausgaben und eigenen Schwerpunktsetzungen der Hochschulen.

• Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Deutschlandstipendium?

Die Einführung des Deutschlandstipendiums ging auf eine Initiative der FDP in der damaligen christlich-liberalen Bundesregierung zurück. Wir Freien Demokraten bekennen uns ausdrücklich zur Begabtenförderung und streben eine breit angelegte Förderkultur für Talente an. Mit dem Deutschlandstipendium wurde auch in Baden-Württemberg ein Aufbruch in eine breitere Stipendienkultur bewirkt, indem die bewährten Stipendiensysteme der Begabungsförderungswerke und der Wirtschaft durch von den Hochschulen vergebene Stipendien ergänzt werden. Das Deutschlandstipendium hat sich nach unserer Auffassung bewährt und sollte weiter ausgebaut werden.

• Was halten Sie von der Einführung eines landesweiten Semestertickets? Wären Sie im Falle eines hohen Preises für ein landesweites Semesterticket bereit, dieses aus Landesgeldern zu subventionieren?

 
Die FDP Baden-Württemberg hat in ihrem Regierungsprogramm 2011-2016 erklärt, die Zusammenarbeit und Kooperation der Verkehrsverbünde im Land positiv zu begleiten. Demnach sind neue Tarifangebote und elektronische Abrechnungssysteme (E-Ticketing) landesweit kompatibel einzuführen, um Insellösungen zu vermeiden. Dies gilt auch für ein attraktives landesweites Semesterticket, das von jedem Studenten optional erworben werden kann.

Artikelaktionen