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Die Studierendenvertretung im SWFR

Hier findet ihr alle Informationen rund um die Gremien des SWFR, in denen ihr durch studentische Vertreter*innen vertreten werdet.

Überblick


Wenn ihr euch an der Albert-Ludwigs-Universität als Student*in eingeschrieben habt, seid ihr automatisch auch Mitglieder im Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald (SWFR), das einen Teil eures Semesterbeitrags erhält. Das Studierendenwerk soll laut Studierendenwerksgesetz die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden wahrnehmen. Dazu gehören insbesondere Verpflegungsbetriebe, Studentisches Wohnen, die Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, die Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender und die Vermittlung finanzieller Studienhilfen.

Neben Mensa, Wohnheim und BAFöG-Beratung bietet das Studierendenwerk aber noch einiges mehr. Einen Überblick über das komplette Angebot des SWFR bekommt ihr auf seiner Homepage: https://www.swfr.de/.

Da ihr durch das StWG gesetzlich festgelegt Teil des SWFR seid, steht euch auch ein bestimmtes Maß an demokratischer Partizipation zu. Das bedeutet, dass ihr von einer oder mehreren Kommilitoninnen* oder Kommilitonen* in den Gremien des SWFR vertreten werdet.

Das sind insbesondere:

Einen Überblick über die Aufgaben und Zusammensetzung der Gremien, aber auch über alles, was momentan so auf der Agenda der Vertreter*innen steht, bekommt ihr auf dieser Seite.

Kontakt


Bevor wir zu den trockenen Details kommen: Wenn ihr Fragen oder Anregungen für eure Vertreter*innen im SWFR habt, dann schreibt sie gerne per Mail an swfr[at]stura.org. Wir nehmen eure Anliegen gerne auf und tragen sie ins Studierendenwerk!

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Aktuelles: Was wird da eigentlich gerade so gemacht?


Im Rahmen der Gremien haben sich die derzeitigen studentischen Vertreter*innen in den letzen Amtsperioden in folgender Weise eingebracht:

  • Einsatz für bessere Schutzmaßnahmen in den Mensen während der Corona-Pandemie
  • Vernetzung mit Engagierten und Interessierten zum Thema nachhaltigere Mensa. In diesem Rahmen entstand es eine Messengerdienstgruppe, deren Einladungslink gerne über swfr[at]stura.org erfragt werden kann.
  • Einsatz für Unterstützung von vom Ukrainekrieg betroffenen Studierenden
  • Teilnahme im Auswahlgremium des Stipendienverfahrens des SWFR
  • Vernetzung mit studentischen Vertreter*innen anderer Studierendenwerke innerhalb Baden-Württembergs
  • Einsatz und Vermittlung für Belange von Studierenden eines Wohnheims in einer Renovierungsphase

Auf unserer Agenda stehen aber auch grundlegendere Angelegenheiten, wie die Frage, wo der Anzeigefernseher in der Mensa Rempartstraße abgeblieben ist. 

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Der Verwaltungsrat


Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks hat laut Studierendenwerksgesetz die Aufgabe, die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer, zu bestellt, überwachen und beraten. Außerdem bedarf es der Zustimmung des Verwaltungsrats für außergewöhnliche Rechtsgeschäfte, Maßnahmen und Regelungen. Damit kommt dem Verwaltungsrat eine wichtige und entscheidende Stellung zu.

Nicht zuletzt entscheidet der Verwaltungsrat im Detail über den Wirtschaftsplan, die Entlastung des*der Geschäftsführer*in, die Inhalte der Zielvereinbarungen für die Geschäftsführung sowie alle relevanten Grundstücks- und Kreditvorhaben.

Deshalb steht den Verwaltungsrät*innen auch das Recht zu, sich über einzelne Angelegenheiten der Studierendenwerke, im Falle der Aufgabenerfüllung durch Dritte, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensgründungen auch hierüber, zu unterrichten. Damit hat der*die studentische Vertreter*in die Möglichkeit, sich im Interesse der Studierenden zu informieren und ggf. Punkte auf die Tagesordnung des Verwaltungsrates zu setzen.

Dem Verwaltungsrat gehören an:
drei Vertreter*innen der Leitungen von Hochschulen, staatlichen Studienakademien und der Film- und der Popakademie, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben von Studierenden wahrnimmt,
vier Vertreter*innen der Studierenden der Hochschulen, staatlichen Studienakademien und der Film- und der Popakademie, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben von Studierenden wahrnimmt,
drei externe Sachverständige, insbesondere aus der Wirtschaft und aus der Stadtverwaltung,
ein*e Vertreter*in des Wissenschaftsministeriums sowie der oder die Vorsitzende des Personalrats mit beratender Stimme.
Der*die Geschäftsführer*in nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. Über Ausnahmen seiner Sitzungsteilnahme entscheidet der Verwaltungsrat.

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt durch die Vertretungsversammlung; die Wahl der studentischen Mitglieder erfolgt dabei auf Vorschlag der studentischen Mitglieder der Vertretungsversammlung. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Semester. Die Amtszeit beginnt jeweils zum 15. Oktober eines Jahres. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, tritt ein Ersatzmitglied an dessen Stelle; das Nähere regelt die Satzung des Studierendenwerks.

Der Verwaltungsrat tagt ungefähr ein Mal im Semester nicht-öffentlich, das bedeutet über die besprochenen Tagesordnungspunkte muss stillschweigen bewahrt werden und niemand, der nicht Mitglied des Gremiums ist, darf anwesend sein. 

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Die Vertretungsversammlung


Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung des Studierendenwerks. Sie wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. Sie nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers und den Jahresabschluss entgegen und erörtert diese. Damit stellt die Vertretungsversammlung eine Art Vollversammlung aller beteiligten dar, ihre wichtigste Aufgabe ist aber die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates.

Die Vertretungsversammlung setzt sich zusammen aus Mitgliedern kraft Amtes und Wahlmitgliedern. Das sind kraft Amtes: die hauptberuflichen Rektorats- oder Vorstandsmitglieder der Hochschulen, die Verwaltungsdirektorinnen und Verwaltungsdirektoren der Hochschulen sowie die Rektorinnen und Rektoren und Leiterinnen und Leiter der örtlichen Verwaltung der Studienakademien und die Direktorin als Geschäftsführerin oder der Direktor als Geschäftsführer der Film- oder der Popakademie Baden-Württemberg. Und auf Grund von Wahlen: hauptberufliche Lehrkräfte und Studierende der Hochschulen, der Studienakademien sowie der Film- und der Popakademie Baden-Württemberg, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben von Studierenden wahrnimmt. Lehrkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind an den Hochschulen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und an den übrigen genannten Einrichtungen die dort tätigen Professorinnen und Professoren.

Von einer Veröffentlichung der Namen wird an dieser Stelle abgesehen. Sollten Fragen aufkommen gelten dieselben Kontaktadressen wie für Fragen zum Verwaltungsrat.

Die Vertretungsversammlung tagt circa ein Mal pro Jahr öffentlich. Teilnehmen dürfen alle Interessierten.

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Sonstige Beteiligungsmöglichkeiten


Auch auf Landes- und Bundesebene besteht die Möglichkeit, sich in die Studierendenwerke einzubringen. So gibt es auf Landesebene regelmäßige Vernetzungstreffen von studentischen Verwaltungsrät*innen. Auf Bundesebene sind die Studierenden im Dachverband "Deutsches Studentenwerk" organisiert. Die Studierenden kommen dort im Studierendenrat zusammen. 

Darüber hinaus sind die Studierendenvertreter*innen immer offen für Fragen und Anregungen, ihr müsst sie nur ansprechen. Etwas Ähnliches gilt für die Mitarbeiter* und Mitarbeiterinnen* des SWFR. Die meisten - sogar die Leiter*innen der Mensen - haben eigene Mailadressen und können über diese angesprochen werden.  Wenn ihr größere politische Ziele oder Fragen in und um das SWFR herum habt, ist eine Absprache mit den studentischen Vertreter*innen aber sehr hilfreich.

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