Die Studentische Vollversammlung (VV)
Die Vollversammlung muss einmal im Jahr stattfinden und kann über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft beschließen (§ 5 OrgaSatzung) In der Vollversammlung sind alle Studis rede-, antrags- und stimmberechtigt.
Am Dienstag, den 09.06.2026 um 18:15 Uhr wird im Paulussaal die diesjährige studentische Vollversammlung stattfinden.
An dieser kann jede*r Studierende aktiv teilnehmen, sich äußern und abstimmen. Die Beschlüsse der Vollversammlung sind bindend, sofern 1% der Mitglieder der Studierendenschaft (aktuell 245 von 24.507 Studierenden) anwesend ist und der entsprechende Antrag rechtzeitig eingegangen ist.
Bis Montag, den 25.05.2026, 12 Uhr können per Mail an praesidium@stura.uni-freiburg.de Anträge eingereicht werden. (Korrektur Präsidium: Am 25.05. ist Feiertag, bitte schickt mind. vorläufige Anträge bis zum Freitag 22.05., 12 Uhr).
Anträge, die danach eingehen, können für die Tagesordnung, die kurz darauf veröffentlicht wird, nicht berücksichtigt werden, können jedoch auf der Vollversammlung als Initiativantrag gestellt werden. Diese sind zwar nicht bindend, doch auch in diesem Falle bitten wir darum, uns wenn möglich vorab zu informieren und die Anträge zu schicken.
Bitte macht fleißig Werbung und kommt zahlreich, sodass die Beschlüsse, die wir fassen, auch bindend sind! Bitte bringt euren Uniausweis mit.
Sitzungsunterlagen/Antragsformular
Das Antragsformular als PDF-Formular oder Word-Vorlage sind hier.
Hier nun auch die vorläufigen Sitzungsunterlagen einschließlich Tagesordnung.
Protokolle der letzten Vollversammlungen
Protokolle und andere Unterlagen landen im Archiv (ganz unten auf der Website).
Die Urabstimmung
Die Urabstimmung ist eine Art kleine Vollversammlung. Jede*r Studierende kann an dieser Abstimmung teilnehmen.
Es handelt sich um eine Urnenabstimmung, bei der Beschlüsse zu mehreren Abstimmungsfragen gefasst werden können. Grundsätzlich betrifft das Fragen, die mit Ja oder Nein beantwortet werden können.
Für die Durchführung eienr Urabstimmung ist die WSSK verantwortlich. Diese prüft auch die Anträge für eine Urabstimmung auf ihre Zulässigkeit. Eine Urabstimmung kann durchgeführt werden, wenn sie
1. von einer Vollversammlung beschlossen wird
2. von einem Drittel der Stimmen des StuRas beschlossen wird oder
3. von einem Prozent der Studierendenschaft beantragt und von der WSSK als zulässig erklärt wird.