Ausschreibung: Gremium zur Vergabe der studentischen Qualitätssicherungsmittel
Bewerbungsfrist ist Montag, der 29.05.2017, 12 Uhr. Hintergrund: Ein Teil der ehemaligen Qualitässicherungsmittel (QSM) wird auf Vorschlag der Verfassten Studierendenschaft vergeben. Der StuRa der Uni Freiburg hat beschlossen zur Koordination und Vergabe ein Gremium einzusetzen, das hiermit ausgeschrieben wird. Die Höhe der zu vergebenden Mittel liegt bei 11,764% der ehemaligen QSM, derzeit rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr. 400.000 € dieser Mittel werden zentral für Innovation und Investition anhand festgelegter Kriterien ausgeschrieben und antragsbasiert und kompetitiv vergeben. Die restlichen Mittel werden dezentral auf Vorschlag der Fachbereiche vergeben.
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Aufgaben:
Die Aufgaben des Gremiums strukturieren sich in zwei Aufgabenblöcke. Den ersten Block bildet die Vergaberunde der Gelder für das Haushaltsjahr 2018. Zum einen bedeutet das die Kontrolle der dezentralen Anträge auf ihre Form und Vollständigkeit und zum anderen die Auswahl der Anträge für den zentralen SVB Projektwettbewerb. Die Aufgaben des zweiten Blocks verteilen sich über die gesamte Amtsperiode (vgl. Aufgaben ab dem dritten Punkt). Die Arbeit des Gremiums startet hier, wenn die Vergabe der Anträge vollständig vollzogen wurde. Es handelt sich gewissermaßen um die Verwaltung der vergebenen Gelder.
Verteilen der zentralen Mittel anhand der Antragslage und der aufgestellten Kriterien
Prüfung der dezentralen Anträge auf formale und inhaltliche Korrektheit
Beantwortung von Rückfragen
Kontrolle der Einholung und Veröffentlichung der vorgeschriebenen Reflexion und Evaluation zum Erfolg der Maßnahme in Absprache mit der Haushaltsabteilung der Universität Erinnerung, dass die Mittel verausgabt werden müssen; Übertrag der bis zum 31.03. des Folgejahres nicht
verausgabten Mittel an die vereinbarten Einrichtungen
Ausschreibung der Mittel (zentral sowie dezentral) für das Folgejahr im Sommersemester Werbung für die Vergaberunde
Kontakt mit Vertreter*innen des Rektorats und den Fachbereichsvertreter*innen
Evaluation und Weiterentwicklung des Vergabeverfahrens
Pflege der Homepage des Gremiums und Öffentlichkeitsarbeit
Erwartungen:
Entscheidungsfindung anhand der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift und der Ausschreibungskriterien
Interessenvertretung über Fächer- und Disziplingrenzen hinweg
Erfahrung mit Gremienarbeit und der Willen, das angesammelte Wissen den
Nachfolger*innen weiterzugeben
Zeit in den Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist (dezentrale Anträge: Mitte Juli; zentrale Anträge: Mitte August), um möglichst schnell erfolgreiche Anträge zu beschließen und deren Einrichtung/Vollzug zu ermöglichen
Einhaltung des durch den Studierendenrat gefassten imperativen Mandates
transparentes Arbeiten und Berichte gegenüber dem Studierendenrat
Zusammensetzung/Wahl:
Nach Beschluss des Studierendenrates setzt sich das Gremium aus mindestens vier und maximal zwölf Personen zusammen, wobei diese zu gleichen Teilen geistes- und naturwissenschaftlichen Fachbereichen angehören müssen (entscheidend ist die Fachbereichszuordnung im Wähler*innenverzeichnis der VS).
Bei der Wahl der Mitglieder gilt eine Soll-Quotierung nach Geschlecht, d.h. die Wahl wird nicht nur getrennt nach Wissenschaftsdisziplinen, sondern auch zusätzlich getrennt nach Geschlecht ausgewertet; solange dies möglich ist (Kandidat*innen vorhanden sind und vor der Option "Nein" gereiht wurden, vgl. Wie stimmt der StuRa ab?), werden die Plätze den Kandidat*innen in der jeweiligen Fächergruppe mit den meisten Stimmen abwechselnd nach Geschlecht
vergeben.
Bewerbung:
Bei Interesse schicke bitte ein ausgefülltes Bewerbungsformular an bewerbungen[at]stura.org
Das Bewerbungsformular sowie allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren findest Du unter www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/bewerbung
Bewerbungsfrist ist Montag, der 29.05.2017, 12 Uhr.
Bitte komme am Dienstag, den 30.05.2017 oder 06.06.2017 zur StuRa-Sitzung, um Dich vorzustellen.