Erst Anfang Mai beschloss die grün-schwarze Landesregierung, dass Nicht-EU-Ausländer*innen ab dem kommenden Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1.500 € pro Semester bezahlen müssen. Schon vor der Einführung wurden die Gebühren als diskriminierend bezeichnet; Juristische Einschätzungen stellten ihre Verfassungsmäßigkeit infrage.
Am Freitag wird die Studierendenvertretung an der Uni Freiburg daher stellvertretend für einen betroffenen Studenten vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen den Gebührenbescheid erheben. Wir laden Sie herzlich ein, dieses Ereignis zu begleiten.
Freitag, 14.07.2017 11.00 Uhr, Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburger Straße 103, 79104 Freiburg im Breisgau
Wir werden am Freitag in diesem Rahmen weitere Details bekannt geben und stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.