Ausschreibung: Studentisches Mitglied des Universitätsrats
Für die am 01.10.2015 beginnende dreijährige Amtszeit des Universitätsrats wird ein studentisches Mitglied gesucht. Bewerbungsschluss ist am 09.06.2015 um 17 Uhr.
Der Universitätsrat besteht aus sechs externen und fünf internen Mitgliedern, wovon ein Mitglied der Statusgruppe der Studierenden angehört. Er ist neben Rektorat und Senat eines der zentralen Organe der Universität, seine Zuständigkeiten sind in §20 des Landeshochschulgesetzes geregelt. Er ist u.a. zuständig für Profilbildung der Universität zuständig, beschließt über die Struktur- und Entwicklungsplanung, den Haushalt und wählt zusammen mit dem Senat die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder. Darüber hinaus kontrolliert er die Arbeit des Rektorats.
Der Universitätsrat tagt i.d.R. zweimal im Semester, hinzu kommt z.Z. eine Klausursitzung im Jahr. Für die Sitzungen sollten ca. fünf Stunden veranschlagt werden. Hinzu kommt noch ein Vorbereitungsaufwand (Lektüre der Sitzungsunterlagen, Absprache mit den anderen Mitgliedern der Studierendenvertretung etc.) von ca. vier Stunden. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen, zu denen man eingeladen wird, ist fakultativ.
Wir suchen eine Person, die die Interessen der Studierenden und die Positionen der Verfassten Studierendenschaft im Universitätsrat vertritt. Entscheidungen müssen, wo möglich, in Absprache mit den studentischen Senator*innen und auf Beschluss des Studierendenrats (StuRa) gefällt werden. Vom StuRa erhältst du ein imperatives Mandat. Gegebenenfalls ist in Einzelfragen ein Votum des StuRa einzuholen. Da es keine Stellvertretung gibt, wird die Bereitschaft zur Anwesenheit bei allen Sitzungen vorausgesetzt; die Termine stehen i.d.R. bereits im Vorjahr fest. Die Amtszeit kann vor Ablauf durch Rücktritt (z.B. beim Ende des Studiums) beendet werden, Du solltest Dich aber zu mind. drei Semestern verpflichtet fühlen, um Dich in die Arbeit des Gremiums einzufinden und die Interessen der Studierenden effektiv vertreten zu können.
Darüber hinaus solltest Du Erfahrung mit der Arbeit in universitären Gremien, Kenntnisse über die universitäre Selbstverwaltung, Interesse am Austausch mit Rektorat und verschiedenen anderen Gremienmitglieder sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in aktuelle hochschulpolitische Fragestellungen mitbringen.
Solltest Du Dich für diese Aufgabe interessieren, schicke bitte ein ausgefülltes Bewerbungsformular, einen Lebenslauf sowie eine Beschreibung deiner bisherigen hochschulpolitischen Tätigkeiten an bewerbungen[at]stura.org und komme persönlich im Studierendenrat am 09.06.15 ab 18:00 Uhr vorbei, um Dich vorzustellen.
Deine Unterlagen werden im Falle der Wahl durch den StuRa an die universitäre Findungskommission zur Besetzung des Universitätsrats sowie an das Wissenschaftsministerium weitergeleitet, die abschließend über die Benennung zu befinden haben.
Bei offenen Fragen kannst Du Dich gerne an den Vorstand (vorstand[at]stura.org) oder das amtierende student. Mitglied im Universitätsrat (andreas.hanka[at]stura.org) wenden.