Ausschreibung von Positionen in der Studierendenvertretung für das Jahr 2017 / 2018
Für das akademische Jahr 2017 / 2018 schreibt die Studierendenvertretung das Sudierendenratspräsidium, die autonomen Referate, die Referate und die Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommission (WSSK) aus. Bewerbungsschluss für alle Posten ist Montag, der 09.10.2017 um 12 Uhr.
Studierendenratspräsidium
Der Studierendenrat (StuRa) ist das zentrale legislative Gremium der Studierendenvertretung. Die Präsidiumsmitglieder haben die Aufgabe, die wöchentlichen StuRa-Sitzungen zu leiten und sie vor- und nachzubereiten. Dazu gehört die Umsetzung der Geschäftsordnung, die Verwaltung eingehender Anträge und Bewerbungen, die fristgerechte Versendung der Sitzungsunterlagen, die Rückmeldung der erfolgten Beschlüsse und vor allem die Wahrung der Kontrollpflicht des StuRas gegenüber den restlichen Gremien der Studierendenschaft.
In diesem Zuge nimmt das StuRa-Präsidium beratend an den AStA-Sitzungen (Sitzungen finden einmal wöchentlich statt) teil und besitzt dort ein Vetorecht. Das StuRa-Präsidium muss als Vertreter*in des StuRa im AstA darauf achten, dass sich die vom StuRa gewählten Referent*innen und der Vorstand an das imperative Mandat halten.
Die ausführliche Ausschreibung mit allen Infos zur Bewerbung findet sich hier.
Autonome Referate & Referate
Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommission (WSSK)
Die WSSK ist eine Art Judikative der Studierendenvertretung. Sie richtet die Wahlen zum Studierendenrat aus und kann bei Streitigkeiten zwischen Organenen der Studierendenschaft angerufen werden. Zudem berät und schlichtet sie in Satzungsfragen. Der WSSK gehören drei bis fünf Personen an, welche vom Studierendenrat mit 2/3-Mehrheit gewählt werden. Sie tagt öffentlich und in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Wochen.
Die ausführliche Ausschreibung mit allen Infos zur Bewerbung findet sich hier.