Sina Elbers, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg, erklärt dazu: „Die Landesregierung hat im Beschlussprozess des Gesetzes leider gekonnt alle kritischen Bedenken überhört. Durch die Unterstützung dieser Klage, werden wir unseren internationalen Kommiliton*innen dabei zur Seite stehen, ihre Teilhabe- und Gleichheitsrechte wieder zu erlangen, die ihnen die Landesregierung fälschlicherweise abgesprochen hat."
Trotz massiven Widerstands und diverser Argumente von Seiten der Studierenden, Gewerkschaften, Migrations- und Entwicklungsverbänden und anderen Landtagsfraktionen, beschloss die grün-schwarze Landesregierung am 09. Mai 2017 die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen und Studierende im Zweitstudium. 1500€ müssen internationale Studierende pro Semester zahlen. Dies betrifft auch den von uns unterstützten Kläger. Phillip Stöcks, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg erklärt dazu: "Genau wie der von uns vertretene Kläger, halten wir das für diskriminierend. Daher reichen wir stellvertretend für diesen betroffenen Studenten Klage gegen den Gebührenbescheid ein. Wir hoffen die Gebühren auf juristischem Weg nachträglich zu verhindern."
Laut einem 2014 erstellten Rechtsgutachten des Juristen Wilhelm Achelpöhler verstoßen die Gebühren gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG, das Recht auf Bildung in Art. 11 Abs. 1 der Baden-Württembergischen Landesverfassung und verschiedenen Teilhabe- und Gleichheitsrechten des UN-Sozialpakts.
Auch Jakob Lohmann und David Werdermann, zwei Autoren des Verfassungsblogs, teilen diese Auffassung. Sie schreiben: Die Argumentation des Wissenschaftsministeriums deute nicht nur auf ein vormodernes Zugehörigkeitsverständnis hin, sondern ignoriere auch die Maßstabsverschärfung, die das Bundesverfassungsgericht seit 2004 für die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit vorgenommen hat. Rein fiskalische Erwägungen könnten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von vornherein keine Ungleichbehandlungen rechtfertigen. Auch das Recht auf Bildung sehen die beiden Autoren des Blogs bedroht: "Um das Recht auf Bildung nicht zu gefährden, dürfen Studiengebühren nicht prohibitiv wirken und müssen sozial verträglich ausgestaltet sein. Beides trifft auf diese Gebühren nicht zu."
"Bei den Gebühren kann nicht von sozialer Verträglichkeit gesprochen werden, da diese in keinem Fall geprüft wird. Die 1500€ kommen zu den ohnehin schon hohen Lebenshaltungskosten hinzu und das ohne einen Anspruch auf unterstützende Kredite.", so Maleen Steding, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Wilhelm Achelpöhler, Anwalt des Klägers erklärt: „Die Studiengebühren in Baden-Württemberg verletzen das Recht auf Gleichbehandlung. Dagegen werden wir nun gemeinsam vor Gericht kämpfen.“