Ausschreibung: Studentische Vertretung im Universitätsrat
Die Verfasste Studierendenschaft sucht kurzfristig eine interessierte und motivierte Person für die Vertretung der Studierendenschaft im Universitätsrat. Die Amtszeit beginnt am 01.10.2018. Bewerbungsschluss ist der 23. April 2018 um 12 Uhr!
Nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2014 begleitet der Universitätsrat die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat kann jederzeit zu strategischen Angelegenheiten der Hochschule gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen; das Wissenschaftsministerium kann Stellungnahmen des Universitätsrats einholen.
Sechs seiner Mitglieder, darunter der*die Vorsitzende, sind externe Persönlichkeiten. Fünf Mitglieder, darunter jeweils ein*e Repräsentant*in der Studierenden und der Mitarbeiter*innen, gehören der Universität an. Alle Mitglieder werden vom Wissenschaftsministerium bestellt. Die Amtszeit des Universitätsrats dauert jeweils drei Jahre. Er tagt mindestens zweimal pro Semester.
Folgende Punkte sind für diese Ausschreibung zu beachten:
Interessierte Personen dürfen nicht Mitglied des Senats der Universität sein.
Hochschulpolitische Erfahrung ist von Vorteil aber keine Bedingung für eine Bewerbung.
Solltest Du Dich für diese Aufgabe interessieren, schicke bitte ein ausgefülltes Bewerbungsformular an bewerbungen(at)stura.org und komme am 24. April ab 18 Uhr im Studierendenrat vorbei, um dich vorzustellen. Bewerbungsschluss ist der 23. April 2018 um 12 Uhr!
Das Bewerbungsformular findest du unter
www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/bewerbung.