Kassenschluss zum 28.02.2018 - verkürztes Wirtschaftsjahr!
Abrechnungen für bewilligte Förderanträge, AKs und Fachschaften für das I. Quartal 2018 können noch bis spätestens 28.02.2018 bei unserer Finanzstelle abgegeben werden. Falls ihr noch nicht alle Unterlagen zur Abrechnung habt, könnt ihr wie bisher mit einer formlosen Mail (finanzen@stura.org) eine Rückstellung beantragen. Die Rückstellung sollte möglichst genau kalkuliert sein.
Bitte werft die ausgefüllten und unterschriebenen Abrechnungen samt Original-Belegen bei unserer Finanzstelle (AStA, 1. OG) ein oder bringt diese zu den Sprechzeiten (Di & Do 10-12 Uhr) vorbei.
Zu spät abgegebene Abrechnungen können von uns leider nicht erstattet werden!
Zudem möchten wir Euch darauf hinweisen, dass es immer wieder vorkommt, dass der StuRa in der vorlesungsfreien Zeit nicht beschlussfähig ist. Finanzanträge besonders für März sollten deswegen noch im Januar gestellt werden.