Auszahlungsanordnung
Zur Abrechnung muss eine Auszahlungsanordnung ausgefüllt eingereicht werden. Es müssen alle Felder ausgefüllt werden. Wir benötigen die Daten zur Abrechnung und Auszahlung. Der*die Einreichende muss unterschriftsberechtigt sein (Antragssteller*in, Fachbereichsvertreter*in, Referent*in, Abgeordnete*r.) Alle Ausgaben müssen mit Originalbelegen (Fahrkarten, Kassenzettel, Rechnungen) nachgewiesen werden. Bitte klebt kleine Belege auf ein DIN A4 Blatt – bitte mit einem Klebestift und nicht mit Klebeband – oder steckt sie in einen Umschlag. Beim Posteingang geraten die Belege ansonsten durcheinander und wir können sie nicht zuordnen.
Wie rechne ich ab?
- Für alle Abrechnungen ist das Formular „Auszahlungsanordnung“ zu benutzen.
- Bei Rechnungen auf denen nicht angegeben ist, dass sie bereits gezahlt wurden muss ein Zahlungsnachweisen (z.B. Kopie des Kontoauszuges oder Überweisungsnachweis) eingereicht werden.
- Rechnungsadresse muss immer dann die Verfasste Studierendenschaft der Universität Freiburg, Belfortstr. 24, 79098 Freiburg sein, wenn wir die Rechnung direkt an die*den Rechnungsstellende*n auszahlen sollen. Die Lieferadresse kann davon abweichen.
- Bei mehreren Einzelbelegen ist es sinnvoll, diese auf ein DIN A4-Blatt zu kleben und zu nummerieren. Bitte als Kleber einen Klebestift verwenden und kein Klebeband (das zerstört die Thermobelege).
- Jede Quittung/Rechnung muss den genauen Rechnungsgegenstand, Betrag, Stückzahl, Kaufdatum, Firmenname und -adresse sowie den Umsatzsteuersatz oder Kleinunternehmenshinweis ausweisen.
- Bei Abrechnung von Verpflegung bitte die Bewirtungsrichtlinie beachten und immer die Anzahl der bewirteten Personen angeben.
- Bei Abrechnung von Fachschaftsausgaben bitte einen Fachbereichsbeschluss in Form eines Abstimmungsprotokolls beifügen. Bitte immer einen maximalen Förderbetrag abstimmen. Ungefähre Beträge (mit ca. oder about Angaben) gelten nicht als Beschluss.
- Pfand kann nicht abgerechnet werden.
- Bei Lieferungen und Dienstleistungen über 500€ müssen mindestens 3 Vergleichsangebote eingereicht werden. Bitte die Angebote vor Vertragsabschluss einholen, sonst kann die sachliche Richtigkeit nicht bestätigt werden und es wird nicht ausbezahlt.