Auszahlungsanordnung

Zur Abrechnung muss eine Auszahlungsanordnung ausgefüllt eingereicht werden. Es müssen alle Felder ausgefüllt werden. Wir benötigen die Daten zur Abrechnung und Auszahlung. Der*die Einreichende muss  unterschriftsberechtigt sein (Antragssteller*in, Fachbereichsvertreter*in, Referent*in, Abgeordnete*r.) Alle Ausgaben müssen mit Originalbelegen (Fahrkarten, Kassenzettel, Rechnungen) nachgewiesen werden. Bitte klebt kleine Belege auf ein DIN A4 Blatt – bitte mit einem Klebestift und nicht mit Klebeband – oder steckt sie in einen Umschlag. Beim Posteingang geraten die Belege ansonsten durcheinander und wir können sie nicht zuordnen.

 Wie rechne ich ab?

  1. Für alle Abrechnungen ist das Formular „Auszahlungsanordnung“ zu benutzen.
  2. Bei Rechnungen auf denen nicht angegeben ist, dass sie bereits gezahlt wurden muss ein Zahlungsnachweisen (z.B. Kopie des Kontoauszuges oder Überweisungsnachweis) eingereicht werden.
  3. Rechnungsadresse muss immer dann die Verfasste Studierendenschaft der Universität Freiburg, Belfortstr. 24, 79098 Freiburg sein, wenn wir die Rechnung direkt an die*den Rechnungsstellende*n auszahlen sollen. Die Lieferadresse kann davon abweichen.
  4. Bei mehreren Einzelbelegen ist es sinnvoll, diese auf ein DIN A4-Blatt zu kleben und zu nummerieren. Bitte als Kleber einen Klebestift verwenden und kein Klebeband (das zerstört die Thermobelege).
  5. Jede Quittung/Rechnung muss den genauen Rechnungsgegenstand, Betrag, Stückzahl, Kaufdatum, Firmenname und -adresse sowie den Umsatzsteuersatz oder Kleinunternehmenshinweis ausweisen.
  6. Bei Abrechnung von Verpflegung bitte die Bewirtungsrichtlinie beachten und immer die Anzahl der bewirteten Personen angeben.
  7. Bei Abrechnung von Fachschaftsausgaben bitte einen Fachbereichsbeschluss in Form eines Abstimmungsprotokolls beifügen. Bitte immer einen maximalen Förderbetrag abstimmen. Ungefähre Beträge (mit ca. oder about Angaben) gelten nicht als Beschluss.
  8. Pfand kann nicht abgerechnet werden.
  9. Bei Lieferungen und Dienstleistungen über 500€ müssen mindestens 3 Vergleichsangebote eingereicht werden. Bitte die Angebote vor Vertragsabschluss einholen, sonst kann die sachliche Richtigkeit nicht bestätigt werden und es wird nicht ausbezahlt.