Die Studentische Vollversammlung (VV)

Die Vollversammlung muss einmal im Jahr stattfinden und kann über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft beschließen (§ 5 OrgaSatzung) In der Vollversammlung sind alle Studis rede-, antrags- und stimmberechtigt.



Am Dienstag, den 09.07.2024 um 18:15 Uhr wird im Paulussaal die diesjährige studentische Vollversammlung stattfinden.


 

An dieser kann jede*r Studierende aktiv teilnehmen, sich äußern und abstimmen. Die Beschlüsse der Vollversammlung sind bindend, sofern 1% der Mitglieder der Studierendenschaft anwesend ist und der entsprechende Antrag rechtzeitig eingegangen ist.

Bis Montag, den 24.06.2024, 12 Uhr konnten per Mail an praesidium@stura.org Anträge eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen, konnten für die Tagesordnung, die am 25. Juni veröffentlicht wurde, nicht berücksichtigt, können jedoch auf der Vollversammlung als Initiativantrag gestellt werden. Diese sind zwar nicht bindend, doch auch in diesem Falle bitten wir darum, uns wenn möglich vorab zu informieren und die Anträge zu schicken.

Bitte macht fleißig Werbung und kommt zahlreich, sodass die Beschlüsse, die wir fassen, auch bindend sind! Hierzu müssen mindestens 227 Studierende anwesend sein. Bitte bringt euren Uniausweis mit.

Sitzungsunterlagen

Hier kannst du dir die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung, der Geschäftsordnung und allen Anträgen für die Studentische Vollversammlung am 9. Juli 2024 herunterladen.

Protokolle der letzten Vollversammlungen

Hier findest du die Protokolle der vergangenen Vollversammlungen. Ältere Protokolle, Sitzungsunterlagen und weitere Dokumente findest du im Archiv.

Die Urabstimmung

Die Urabstimmung ist eine Art kleine Vollversammlung. Jede*r Studierende kann an dieser Abstimmung teilnehmen.

Es handelt sich um eine Urnenabstimmung, bei der Beschlüsse zu mehreren Abstimmungsfragen gefasst werden können. Grundsätzlich betrifft das Fragen, die mit Ja oder Nein beantwortet werden können.

Für die Durchführung eienr Urabstimmung ist die WSSK verantwortlich. Diese prüft auch die Anträge für eine Urabstimmung auf ihre Zulässigkeit. Eine Urabstimmung kann durchgeführt werden, wenn sie

1. von einer Vollversammlung beschlossen wird

2. von einem Drittel der Stimmen des StuRas beschlossen wird oder

3. von einem Prozent der Studierendenschaft beantragt und von der WSSK als zulässig erklärt wird.