Finanzantrag

Du willst eure Uni gestalten mit einer Theateraufführung, einer Vortragsreihe, einer Podiumsdiskussion oder ähnlichem? Dir fehlt aber noch das nötige Kleingeld? Hier erfährst du, wie man einen Finanzantrag stellt und was dabei besonders beachtet werden muss.

Einen Finanzantrag stellen

 Wie kann ich Gelder beantragen?

  1. Finanzantrag stellen.
  2. Finanzantrag bei der Finanzstelle unterschrieben und per Mail einreichen.
  3. Über den Finanzantrag wird im zuständigen Gremium beschlossen, wobei der Beschluss vom Antrag abweichen kann.
  4. Nach Beschlussfassung könnt ihr auf dieser Grundlage die Ausgaben tätigen.
  5. Abrechnung: Ihr sammelt alle Belege, füllt eine Auszahlungsanordnung aus und legt alles der Finanzstelle vor.
  6. Sind alle Unterlagen in Ordnung, wird ausbezahlt.

Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir euch gern zur Verfügung. Manchmal lohnt es sich, lieber einmal nachzufragen, damit auch alles richtig klappt.

FAQs zum Thema Finanzantrag

Wer kann Finanzanträge stellen?

Grundsätzlich kann jede*r Studierende der Universität Freiburg einen Antrag auf finanzielle Förderung studentischer Projekte stellen. Es ist jedoch für uns und für euch hilfreich, wenn ihr so früh wie möglich die Finanzstelle kontaktiert, bevor ihr den Finanzantrag stellt. Referate, Initiativen und Fachbereiche, die frei über ihre Finanzbudgets verfügen können, müssen keine Finanzanträge stellen, um Geld von der Studierendenvertretung ausgeben zu können. Für sie genügt es eine Kassenanordnung auszufüllen, und diese an die Finanzstelle zu übermitteln (bei den Fachbereichen zusammen mit dem Protokoll der Sitzung in der sie die Ausgabe beschlossen haben).

Finanzanträge sollen per Mail an die Finanzstelle gestellt werden, es ist aber auch möglich den Finanzantrag schriftlich zu stellen. Dafür ist das hier zur Verfügung gestellt Formular der Studierendenvertretung zu verwenden. Auf dem Formular sind auf der zweiten Seite unter „Wichtige Informationen“ alle Felder kurz erläutert. Für die Entscheidungsfindung in den Gremien ist es ebenso hilfreich, wenn auch die wichtigsten Unterlagen (Finanzplan, angefragte Sponsoren, Tagungsprogramm/Spielplan/ähnliches, kurze Beschreibung der Veranstalter etc.) schriftlich vorliegen.

Generell gilt, dass der Finanzantrag gestellt werden sollte, bevor die Veranstaltung stattgefunden hat. Nur so kannst du dir sicher sein, dass du das ausgegebene Geld auch wiedersiehst. Zum Zeitpunkt, an dem du den Finanzantrag stellst, solltest du allerspätestens einen Finanzplan gemacht haben. Du solltest sich auch schon um andere Sponsoren bemüht haben und (schriftlich) darlegen können, warum du keine Sponsoren findest bzw. deren Mittel nicht ausreichen. Denn die Studierendenvertretung ist grundsätzlich Letztspenderin (lender of last resort), daher ist dieser Schritt wichtig.

Finanzanträge an den StuRa sind spätestens drei Werktage (id.R. donnerstags) vor der Sitzung bis um 10 Uhr zu stellen. Finanzanträge an den AStA sind spätestens am Werktag vor der Sitzung (immer freitags) bis zum 10 Uhr zu stellen. Wir versuchen alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Ihr erhaltet auf jeden Fall am Tag der Einreichungsfrist eine Rückmeldung. Bei Anträgen für den Studierendenrat gibt es auch noch die Möglichkeit fehlende Angaben zu ergänzen. Wenn ihr bis dahin keine Rückmeldung bekommen habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Ob euer Finanzantrag an den StuRa oder aber den AStA geht, kann euch die Finanzstelle sagen. Ein Finanzantrag soll in der entsprechenden Sitzung des zuständigen Gremiums (StuRa oder AStA) persönlich begründet werden, um Rückfragen zu eurem Finanzplan und ähnlichem direkt klären zu können. Seid also unbedingt bei der entsprechenden Sitzung dabei. Wir versuchen stets, euch über die Genehmigung eures Antrag zu informieren. Wir bitten euch aber auch selbst zu schauen, wie das entsprechende Gremium über den Antrag entschieden hat. Das könnt ihr im entsprechenden Protokoll nachlesen. Seid euch bitte auch bewusst, dass die erste Seite des Finanzantrags (der öffentliche Teil), im Protokoll der jeweiligen Sitzungen auf dieser Homepage öffentlich einsehbar online gestellt wird.

Bitte beachtet: Finanzanträge, die vom StuRa beschlossen werden, benötigen mindestens eine Woche, da diese erst in der darauffolgenden Sitzung (nachdem sie in den Fachbereichen und Initiativen besprochen wurden) genehmigt werden können.

Genehmigte Beträge können nur bei Vorlage entsprechender Originalbelege ausgezahlt werden. Dafür ist eine Auszahlungsanordnung nötig. Die Auszahlung muss innerhalb von Drei Monaten nach der Fälligkeit der Mittel erfolgt sein, ansonsten wird der Antrag geschlossen und die Mittel wieder frei gegeben. Sollte das nicht möglich sein wendet euch noch innerhalb der Frist an die Finanzstelle. Nachträgliche Finanzanträge werden nur in gut begründeten Ausnahmefällen angenommen und müssen mit einer absoluten Mehrheit im StuRa beschlossen werden!