Die Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommussion (WSSK)

Das Judikativ-Organ – Oder: Wir schauen, dass alles rechtens ist.

Die WSSK richtet die Wahlen zum Studierendenrat aus und kann bei Streitigkeiten zwischen Organen der Studierendenschaft angerufen werden. Zudem berät und schlichtet sie in Fragen der Satzungsauslegung.
Mit der Behauptung, dass die Organe der Studierendenschaft oder von ihnen Gewählte in einem konkreten Einzelfall ihre Kompetenzen überschritten haben oder ihre Aufgaben nicht satzungsgemäß wahrgenommen haben, kann die WSSK von jedem Mitglied der Studierendenschaft angerufen werden.
Der WSSK gehören drei bis fünf Personen an, welche vom Studierendenrat mit 2/3-Mehrheit gewählt werden. Sie tagt öffentlich und in regelmäßigen Abständen.

 

Die Wahlkoordination

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Die StuRa-Wahl 2024

Die StuRa-Wahl 2024 findet wieder als Online-Wahl im Zeitraum vom 11. Juli um 10 Uhr bis 17. Juli um 10 Uhr statt.

Und so läuft's

Vom 11.07. ab 10 Uhr bis zum 17.07. 10 Uhr konnten Studierende unter wahl.uni-freiburg.de ihre Stimme bei den StuRa- und Universitätswahlen abgeben. Das funktionierte ganz einfach wie folgt: 

  • Ihr loggt euch mit eurem Uni-Account ein. Danach müsst ihr über eine Schaltfläche einen Link generieren. Über diesen kommt ihr schließlich zur Übersicht eurer Stimmzettel. 
  • Für euch gibt es in der Regel vier Stimmzettel: ganz oben für den Senat, darunter für den Fakultätsrat, darunter für die Initiativen im StuRa und zuletzt für euren Fachbereich. Was genau das jeweils ist haben wir euch weiter unten kurz erklärt. Das System erkennt, für welche Fakultät und welchen Fachbereich ihr wahlberechtigt seid und zeigt euch die entsprechenden Stimmzettel an.
  • Wählt jetzt einen Stimmzettel aus. Auf jedem Stimmzettel steht auch noch mal genau drauf, wie viele Stimmen wie vergeben werden können. Anschließend könnt ihr den Stimmzettel über eine Schaltfläche abgeben. 
  • Wiederholt dies für alle vier Stimmzettel et voilà: ihr habt gewählt! 

 

Aber was wird eigentlich bei der StuRa-Wahl gewählt?

Gewählt werden Menschen, die ihren Fachbereich oder ihre Initiative im Studierendenrat vertreten.

Der Studierendenrat ist das Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft. Er ist größtenteils basisdemokratisch organisiert und stützt sich auf die Studierendenschaft, die in 34 Fachbereichen organisiert ist. Alle Studierende eines Fachbereichs wählen bei den StuRa-Wahlen eine oder einen Vertreter*in, die oder der einmal in der Woche in den StuRa geht. Zu diesen 34 Sitzen hinzu kommen 10 direktgewählten Abgeordnete, die aus allen zur Wahl angetretenen Intitiativgruppen ebenfalls bei der Uniwahl uniweit gewählt werden. Diese 10 Plätze werden nach dem Adamsverfahren verteilt, was eine möglichst große Meinungsvielfalt gewährleisten soll.

Das Stimmgewicht eines Fachbereichs im StuRa ist abhängig von seiner jeweiligen Größe. Bis 300 Studierende hat der Fachbereich 2, ab 1200 4 Stimmen, dazwischen 3. Jede*r Abgeordnete hat eine Stimme.

Jeder Fachbereich muss einmal die Woche tagen. Die dort gefällten Entscheidungen werden von der oder dem jeweiligen Vertereter*in in die StuRasitzung getragen. Wegen des imperativen Mandats ist sie oder er dazu gezwungen so abzustimmen, wie in der Fachsbereichssitzung beschlossen wurde.

Der Studierendenrat wiederrum wählt das Exekutivorgan, den AStA, der sich aus den auf ein Jahr gewählten Vorständinnen und Vorständen, sowie den Referaten.

Ihr habt also eine Stimme für eine Liste von Leuten aus eurem Fachbereich, die die Interessen eures Fachs im StuRa vertreten. Außerdem habt ihr 10 Stimmen, die ihr auf die Listen von Hochschulgruppen, sog. Initiativen, verteilen könnt (kumulieren & panaschieren).

 

Wer darf wählen?

Bei den StuRa-Wahlen 2024 sind gem. § 2 WahlO iVm § 65 Abs. 1 LHG alle immatrikulierten Studierenden wahlberechtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die individuelle Wahlberechtigung ist gemäß § 2 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 6 WahlO der der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wähler*innenverzeichnisses. Dies ist der 02.05.2024. Das heißt, dass nur die Personen, die bis zu diesem Datum immatrikuliert waren, wahlberechtigt sind. Erasmusstudierende sind davon ausgeschlossen.

Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem Fachbereich aktiv und passiv wahlberechtigt. Aktives Wahlrecht ist die Wahlberechtigung, d.h. die Person hat das Recht an der Wahl teilzunehmen (Das Recht zu Wählen). Passives Wahlrecht ist die Wählbarkeit, d.h. die Person hat das Recht als Kandidat aufgestellt zu werden und gewählt zu werden (Das Recht gewählt zu werden).

 

Welcher ist mein Fachbereich?

Die Studienfächer sind einem Fachbereich gemäß des 1. Anhangs der Satzung zugeordnet. Bei mehreren gleichberechtigten Hauptfächern wird die Fachbereichszugehörigkeit nach dem alphabetisch zuvorkommenden Hauptfach bestimmt. Darin nicht aufgelistete Studienfächer werden nach ihrer inhaltlichen Nähe einem Fachbereich zugeordnet.

Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist von Montag, 13. Mai, bis Montag, 27. Mai 2024, um 13 Uhr berichtigt, geändert und ergänzt werden.

Das heißt, dass während der Auslage des Wähler*innenverzeichnis nachgeprüft werden kann in welchem Fachbereich man registriert ist (eines der Fächer die ihr studiert, in der Regel das 1. Hauptfach). Die zugeordneten Fachbereiche werden über das 1. Hauptfach automatisch generiert. Das ist somit der Fachbereich, in dem man wählen, kandidieren und unterstützen kann.

 

Kann ich meinen Fachbereich wechseln?

Sollte man in einem anderen Fachbereich wählen, kandidieren oder unterstützen wollen, kann im Zeitraum der Auslage des Verzeichnisses einen Antrag auf Fachbereichswechsel gestellt werden.

Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Wenn wir bei der Prüfung der Wahlvorschläge feststellen, dass der Student in einem anderen Fachbereich wahlberechtigt ist, können wir ihn leider nicht als Kandidierende/Unterstützer*innen zulassen.

Nach Schluss der Auslage des Wähler*innenverzeichnisses wird eine etwaige Berichtigung oder Ergänzung allerdings erst nach der Wahl gültig. Daher ist oben genannte Frist zu beachten, wenn die Änderung für die bereits angesetzte Wahl gelten soll. Die Auslage findet im Sekretariat der Verfassten Studierendenschaft in der Belfortstraße 24 statt. Es ist zu beachten, dass sich das Recht auf Auskunft lediglich auf die eigenen Angaben beschränkt, § 8 Abs. 1 S. 2 WahlO, man also nur seine eigene Zugehörigkeit erfragen kann.

 

Wie funktioniert ein Fachbereichswechsel?

Bezüglich des Fachbereichswechsels gilt Folgendes zu beachten:Ein Wechsel des Fachbereichs gilt immer nur für das Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde. Beim Auslesen des neuen Wähler*innenverzeichnisses werden die Zuordnungen wieder automatisch vom System vorgenommen und man rutscht in seinen alten Fachbereich. Wir versuchen dennoch, einen dauerhaften Wechsel zu ermöglichen.

Es ist zu beachten, dass ein gesonderter Antrag bei der Universität gestellt werden muss, sofern man auch seine Wahlfakultät bei den Senats- und Fakultätratswahlen wechseln will. Auch dieser ist nur für die kommende Wahl gültig. Will man seine Wahlfakltät dauerhaft wechseln, so ist dies beim Service Center Studium möglich.

Hinweis: Ein Fachbereichswechsel führt nicht automatisch zu einem Wechsel der Wahlfakultät! Der Wechsel der Wahlfakultät muss beim Wahlamt der Universität in einem separaten Antrag beantragt werden und gilt nur für die kommende Wahl.

Dauerhafte Änderung der Wahlfakultät sind beim Service Center Studium möglich. Der registrierte Fachbereich ist relevant für die StuRa-Wahl, die Wahlfakultät für die gleichzeitig stattfindende Uniwahl (Fakultätsräte und Senat).

 

Wieso den Fachbereich wechseln?

Was könnten Gründe sein, wieso Studierende in einem anderen Fachbereich wahlberechtigt sind, als sie sich aufstellen lassen wollen? Hier sind ein paar (nicht abschließende) Beispiele.

  • Du willst für dein Nebenfach Fachbereichsvertreter*in im StuRa werden. Die auslese des Wähler*innenverzeichnis wird dich jedes Jahr neu deinem Hauptfach zuordnen.
  • Du studierst polyvalent oder im M. Ed und hast mehrere nebeneinanderstehende Hauptfächer. Die Auslese ordnet dich immer einem davon zu. Meistens ist dies das Hauptfach, das bei der Einschreibung und auf allen Bescheinigungen an erster Stelle steht
  • Du hast ein Parallelstudium, und möchtest für das Fach vom zweiten Studium antreten, wirst aber für das erste Studium ausgelesen
  • Du bist vom Bachelor zu Master gewechselt und wurdest nach einem wechsel in der Vergangenheit wieder neu zugeordnet
  • Du hast den Studiengang gewechselt und die Wahlberechtigung fällt auf das Fach, das noch von vorher besteht

 

Es kann somit bestimmt nicht schaden einmal einen Blick in das Wähler*innenverzeichnis zu werfen. Gerade für die, auf die die vorgenannten Beispiele zutreffen, mehrere Fächer studieren oder die, die bereits in der Vergangenheit einen Antrag auf Wechsel des Fachbereichs gestellt haben.

E-Mail WSSK: wssk(at)stura.org
E-Mail Wahlkoordination: wahlkoordination(at)mail.stura.uni-freiburg.de