Studentische Ämter an der Uni und am SWFR
Neben den Ämtern und Positionen direkt in der Verfassten Studierendenschaft gibt es viele weitere an der Uni und dem SWFR. Die Bewerbungen sind gemeinhin trotzdem an den StuRa zu richten, jedoch müssen manche auch noch von anderen Gremien bestätigt werden.
Die Amtsperiode beträgt in der Regel ein Jahr beginnend am 01.10. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Aufzählung über die zentralen Ämter findet ihr hier auf dieser Seite, jedoch haben die Fakultäten teilweise auch eigene Gremien, deren Besetzung über die Fakultätsräte läuft.
Kommissionen
Struktur- und Entwicklungskommission
Die ständige Senatskommission sieht 1 Mitglied sowie eine Vertretung vor.
Kommission für Studium & Lehre
Die ständige Senatskommission sieht vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden aus den Fachbereichen Geistes- und Sozialwissenschaft (GS), Rechts- und Wirtschaftswissenschaft (RWW), Naturwissenschaft und
Technik (NT) sowie Medizin und Zahnmedizin (MZ) sowie jeweils eine Stellvertretung vor. Es gibt zugehörige Ausschüsse (s. unten).
Unterausschuss der Kommission Studium & Lehre
Zwei der vier studentischen Mitglieder aus der Senatskommission für Studium und Lehre müssen von dieser als neue Mitglieder für den Unterausschuss der Senatskommission für Studium und Lehre bestimmt werden. 1 Mitglied für Fächergruppe der Studiengänge Bachelor of Art;
1 Mitgl. für Fächergruppe der Studiengänge Master of Science.
Kommission für Gleichstellungsfragen
Die ständige Senatskommission sieht zwei studentische Mitglieder sowie zwei Stellvertretungen vor.
Ausschuss für Medienentwicklung und -praxis
Es ist ein studentisches Mitglied sowie eine Vertretung vorgesehen.
Gemeinsame Business and Law Kommission
Es ist ein studentisches Mitglied sowie eine Stellvertretung vorgesehen.
Abweichend geht die Amtsperiode vom 20.02-19.02.
Gemeinsame Frankreichkommission
Es ist 1 studentisches Mitglied mit einer Amtsperiode von 2 Jahren vorgesehen.
Kommission BOK
In der Kommission zur Sicherung der Qualität im Lehrbereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (ehem. Fachkommission ZfS der FRAUW) sind
– 1 Studierender Bachelor of Arts-Studiengang
– 1 Studierender eines Bachelor of Science-Studiengangs
– 1 Studierender des polyvalenten Zwei-Hauptfächer- Bachelorstudiengangs mit der Option Lehramt als Vertreter/Vertreterin des Bereichs Lehramt
vorgesehen.
Uniseumskommission
Es sind 3 stud. Mitglieder sowie 3 Stellvertretungen vorgesehen.
Auswahlkommission Deutschlandstipendium
je ein*e Studierende*r aus folgenden drei Fachbereichen:
• Philologische und Philosophische Fakultät,
• Rechtswissenschaftliche, Theologische, Technische sowie
Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät
• Fakultät für Biologie, Fakultät für Chemie und Pharmazie, Fakultät für Mathematik und Physik, Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen und Medizinische Fakultät.
Für jedes Wahlmitglied wird eine Stellvertretung gewählt.
Die Amtsperiode geht vom 01.04.-30.03.
Studien- und Prüfungsausschüsse
Gemeinsamer Studienausschuss FZM
Das studentische Mitglied des Gemeinsamen Studienausschusses FZM (Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik) wird von der VS ernannt und vom Rektorat bestellt.
Gemeinsamer Studienausschuss FACE
Jeweils ein von den Verfassten Studierendenschaften zu
benennendes studentisches Mitglied der beteiligten Hochschulen (PH Freiburg, Hochschule für Musik und Uni
Freiburg), die Bestellung erfolgt durch das Rektorat. In Absprache ist eine Stellvertretung möglich.
Zentraler Prüfungsausschuss M.Ed.
Da Lehramt fakultätsübergreifend ist, wird der Prüfungsauschuss vom Senat bestellt. Es gibt eine Stelle für ein beratendes studentisches Mitglied.
Qualitätsmanagement und Akkreditierung
Ombudsstelle
Ein studentisches Mitglied der Ständigen Senatskommission für Studium und Lehre. Sitzungstermine werden nur bei
Bedarf einberufen. Die Geschäftsstelle der Ombudsstelle ist die Geschäftsstelle der Ständigen Senatskommission für Studium und Lehre.
(zuständig für die
Durchführung der Clearingverfahren und Beschwerdeverfahren im Rahmen der internen Akkreditierungen) (Satzung der Albert-Ludwigs-Universität zur hochschulinternen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für den Bereich Studium und Lehre § 2 Abs 4))
Direktorium
ein studentisches Mitglied mit einer Amtszeit von zwei Jahren + Stellvertretung
Interne Akkreditierungsausschüsse
werden für jedes Akkreditierungsverfahren vom Senat bestimmt, dabei gibt es ein studentisches Mitglied pro Ausschuss. Die Vorschläge erfolgen über die Fakultätsräte und bedürfen hinreichender Erfahrung in Studium & Lehre.
weitere Infos
weitere Gremien
FRIAS-Steuerungsgremium
Das Steuerungsgremium des “Freiburger Institute for Advanced Studies” führt die Aufsicht über die Arbeit des Instituts und des FRIAS-Direktoriums.
Es tagt einmal im Jahr und sieht eine Position für Studierende vor.
Integrative Board des Zentrums für Populäre Kultur und Musik (ZPKM)
Es ist ein studentisches Mitglied vorgesehen.
HISinOne-Lenkungskreis
Der HISinOne-Beirat wird ab dem 01.09.2025 durch den HISinOne-
Lenkungskreis abgelöst. Der neue HISinOne-Lenkungskreis ist breiter
ausgerichtet. Es gibt jeweils 2 studentische Vertretungen +
Stellvertretungen.
SLI-Beirat
Im Beirat des Sprachlehrinstituts sind zwei Studierende vorgesehen, die VS verfügt dafür über ein Vorschlagsrecht, jedoch müssen die Bewerbungen vom Fakultätsrat der philologischen Fakultät bestätigt werden.
Ämter im Studierendenwerk (SWFR)
Vertretungsversammlung
Es sind vier stud. Mitglieder, denen jeweils konkret eine Stellvertretung zugeordnet sind, vorgesehen.
Die Amtsperiode beträgt ein Jahr beginnend ab dem 15.10.
Verwaltungsrat
vier, mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen angehörende, Studierende, für die das Studierendenwerk zuständig ist.
Der Wahl der stud. Mitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung und üblicherweise auf Vorschlag der stud. Mitglieder der Mitgliederversammlung
weitere Infos
Diese Liste ist noch nicht vollständig. Wer jetzt schon einen Überblick möchte, kann hier schauen.