Studierendenvorschlags­budget (SVB)

Was ist das Studierendenvorschlagsbudget?

Das Studierendenvorschlagsbudget (SVB) sind Mittel der Universität für die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre, welche auf Vorschlag der Studierenden vergeben werden. An der Universität Freiburg belaufen sich diese auf ca. 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Die Vergabe dieser Mittel gliedert sich in einen zentralen Projektwettbewerb und die dezentrale Verteilung auf die Fachbereiche.

Dabei werden 400.000 Euro für einen Projektwettbewerb ausgeschrieben und die verbleibenden ca. 1,2 Millionen Euro werden anhand der Studierenden-Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf die verschiedenen Fachbereiche dezentral aufgeteilt und auf deren Vorschlag hin vergeben. Der Lehrexport einzelner Fachbereiche wird durch diese Verteilung berücksichtigt.

Entstanden ist das SVB im Jahre 2015 aus den ehemaligen Qualitätssicherungsmitteln (QSM), welche zuvor eine Grundlage für die Finanzierung der Qualitätssicherung von Studium und Lehre geboten haben. Am 1. Oktober 2015 wurden 11,764% der ehemaligen QSM in das SVB überführt und dadurch weiterhin in die Sicherung von Studium und Lehre investiert. Die restlichen 88,236% der QSM sind in den Grundhaushalt der Universität übergegangen und dadurch nicht mehr an Studium und Lehre zweckgebunden. Der sich aus der Hochschulfinanzierungsvereinbarung ergebende aktuelle  Prozentsatz beträgt bis Ende 2025 12,9404%.

Das SVB-Gremium

Das SVB-Gremium ist ein vom StuRa gewähltes Gremium, welches im Wesentlichen die Vergabe des SVB begleitet, organisiert und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das Gremium besteht aus 4-12 Mitgliedern.

Du möchtest Teil des Gremiums werden?

Das wären deine Aufgaben:

Prüfen und Dokumentieren der eingegangen Anträge  

Erarbeitung eines Vergabevorschlags der SVB-Mittel, der vom StuRa genehmigt werden muss

Umwidmungen von SVB-Mitteln aus laufenden Projekten

Kommunikation mit Fachschaften, Fachbereichen und Verwaltung

Erstellen von Vergabeberichten

Anlaufstelle für Fragen rund ums SVB

Teilnahme an monatlichen Gremientreffen (mit Essen!)

Genauere Informationen über die Arbeitsbereiche des Gremiums sind auch der Vergabeordnung zu entnehmen.

Dezentrale Vergabe (Informationen für Fachbereiche)

Vergabeverlauf

Vergabevorschläge müssen digital (als Excel-Tabelle im .xlsx-Format) unter svb(at)stura.org und ausgedruckt (originalunterschrieben) im StuRa-Sekretariat jeweils bis zum 1. Juli eingegangen sein.

Die den Fachbreichen zustehenden Budgets sind der Zuweisungsliste zu entnehmen.

Relevante Dokumente

Formularvordruck 2026

Zuweisungsliste 2026

Rechtliche Hinweise und Vergabeordnung (das als Link mit zip-Ordner, der die Vergabeordnung, Verwaltungsvorschrift QSM (VwV QSM) und Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) für 2026-20XX enthält)

Begleitschreiben des SVB-Gremiums (How-To-SVB)

Zentrale Vergabe (Projektwettbewerb)

Auch für das Jahr 2026 wird wieder ein Teil des SVB als Projektwettbewerb ausgeschrieben. Die Ausschreibung dazu befindet sich hier: Ausschreibung Projektwettbewerb 2024

Vergabevorschläge müssen digital (als Excel-Tabelle im .xlsx-Format) unter svb(at)stura.org und ausgedruckt (originalunterschrieben) im StuRa-Sekretariat jeweils bis zum 15. Juni eingegangen sein.

Vorläufige Zuweisungsschreiben werden üblicherweise Ende Oktober versendet, sobald der StuRa über den Vergabevorschlag des SVB-Gremiums entschieden hat.

Relevante Dokumente

Formularvordruck 2026

Sollten Sie mehrere Anträge einreichen, verwenden Sie bitte einen separaten Formularvordruck für jeden einzelnen Antrag.

Informationen für Geförderte

Nach Abschluss der Projekte oder 6 Monate nach der Investition soll zudem eine Evaluation oder Reflexion unaufgefordert beim SVB-Gremium eingereicht werden. Einen entsprechenden Leitfaden zur Erstellung der Evaluation finden Sie hier. Alle Evaluationen/Reflexion werden
auf der StuRa Website veröffentlicht.

Die Geförderten aus zentralen Mitteln sind angehalten, die Förderung durch den “Projektwettbewerb SVB” zu benennen und auf die Homepage www.stura.org/svb zu verlinken. Zu diesem Zweck wird auf dieser Seite ein Logo bereitgestellt, das sowohl in Web- als auch Print-Medien zur Verwendung kommen soll.

Umwidmungen

Die Vergabevorschläge sollten grundsätzlich so ausgearbeitet sein, dass sie nicht im Nachhinein verändert werden müssen. Sollte dennoch eine Änderung des Vergabevorschlags im Nachhinein notwendig sein, muss eine Umwidmung durchgeführt werden.

Für eine Umwidmung muss zunächst der Formularvordruck geändert werden. Dabei müssen die neuen Maßnahmen ergänzt werden. Gleichzeitig jedoch müssen die alten Posten weiterhin aufgeführt werden, nur die jeweiligen Geldwerte müssen angepasst werden (auch wenn das bedeutet, dass einem Posten 0€ zugewiesen wird).

Zentrale Umwidmungen

Da es sich bei den zentralen Mitteln seit der Vergaberunde 2026 um Budgets und nicht um maßnahmengebundene Mittel handelt, können Mittel projektintern umgewidmet werden. Die Vorgaben der Hochschulfinanzierungsvereinbarung sind einzuhalten. Im Fall eines Verstoßes behält sich die Universität Freiburg vor, Regressforderungen zu stellen.

Dezentrale Umwidmungen

Formularvordruck 2025

Wenn eine Umwidmung weniger als 20% der Gesamtzuweisung des Fachbereichs ausmacht, kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden. Das SVB-Gremium prüft diese Umwidmungen eigenständig und es bedarf keiner Zustimmung durch den StuRa.

Bei jeder Umwidmung muss der neue Formularvordruck (wie beim ursprünglichen Vergabevorschlag) digital und ausgedruckt eingereicht werden. Dies muss bis zur ersten Sitzung des StuRa im Dezember geschehen sein.

Vergangene Vergaberunden

Vergabeberichte

Reflexionen/Evaluationen vergangener Projekte

FAQs zum SVB

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

Die zentralen Anträge werden zunächst vom SVB-Gremium geprüft und diskutiert. Der daraus entstandene Vorschlag der zu fördernden Projekte wird dann dem StuRa zur Abstimmung gestellt.
Die Vergabe der dezentralen Mittel wird von den jeweiligen Fachbereichen selbst entschieden.

Für die zentralen Mittel befinden sich alle notwendigen Informationen in der aktuellen Ausschreibung des Projektwettbewerbs, welche weiter oben im Bereich “Zentraler Projektwettbewerb (Informationen für Antragsteller*innen)” zu finden ist.
Für die dezentralen Mittel wende dich bzw. wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fachbereich.

Hierzu kommt ein Verfahren zum Zuge, welches primär die Anzahl der Studierenden aber auch die durch einzelne Fächer geleisteten Lehrexporte berücksichtigt (Vollzeitäquivalente (VZÄ), vgl. Statistik-Web der Universität), um eine möglichst faire Aufteilung nach Lehrleistung und -belastung zu ermöglichen. Die der Berechnung zugrunde liegenden statistischen Zahlen werden durch die Universitätsverwaltung zur Verfügung gestellt.

Nein. Die Fachbereiche müssen im Vorhinein anhand der zugewiesenen Summe einen Vergabevorschlag einreichen, wie diese Gelder aufgeteilt und verwendet werden sollen. Wenn die rechtliche Prüfung durch das Rektorat positiv beendet ist, wird den mittelbewirtschaftenden Stellen der Universität ein entsprechender Geldbetrag zugewiesen (Vgl. weiter unten “Durch wen werden die bewilligten Mittel bewirtschaftet?”). Dieser muss dann anhand des Vergabevorschlags abgerechnet werden.

Jeder Fachbereich kann selbst entscheiden wie sie mit den zur Verfügung stehenden Mittel umgehen und welche zusätzlichen Vorgaben sie festlegen – solange sie sich innerhalb der Vorgaben des Landes (VwV QSM) bewegen. Einige Fachbereiche vergeben die Mittel in enger Zusammenarbeit mit Seminar/Institut/Fakultät, andere eher „eigenwillig“. Manche Fachbereiche erstellen eine eigene Ausschreibung für Lehrende und/oder Studierende.

Grundsätzlich sind das zwei ganz verschiedene Budgets, welche nichts miteinander zu tun haben, aber dennoch oft verwechselt werden.
Das Fachbereichsbudget besteht aus einem kleinen Teil des Semesterbeitrags der Studierenden. Diese Mittel sind frei von konkreten Vorgaben zur Verwendung und werden durch Beschlüsse des Fachbereichs vergeben. Das genau Verfahren dazu ist im
StuRa-Reader auf Seite 45 ff nachzulesen.

Das SVB hingegen sind Mittel, dessen Verwendung genaue Vorgaben hat und deshalb entsprechend dokumentiert werden muss. Das geschieht über die Vergabevorschläge, welche die Fachbereiche im Vorhinein einreichen müssen und über die Prüfung des Rektorats, welche die korrekte Verausgabung der Mittel auf den Budgetkonten überprüft.

Für die dezentralen Mittel wurden den Fachbereichen jeweils eine mittelbewirtschaftende Stelle (meist aus dem zugehörigen Institut) zugewiesen.
Bei zentralen Projekten werden die Mittel durch die jeweiligen Antragsteller*innen selbst bewirtschaftet. Mittel für Projektanträge werden über Kostenstellen zugewiesen und durch die einzelne Stelle über eigene Fonds abgebildet. Die Einrichtung der Fonds erfolgt durch das D2 der ZUV. Bei student. zentralen Projekten soll möglichst eine universitäre Stelle die Bewirtschaftung übernehmen. In begründeten Ausnahmefällen bemühen wir uns um die Möglichkeit, die Bewirtschaftung der*dem Haushaltsbeauftragten der VS zu übertragen.

Die SVB-Mittel werden immer für ein Kalenderjahr (Jan-Dez) zugewiesen. Alle zu verwendeten Mittel müssen mit einer Rechtsverpflichtung (Rechnung) datiert auf das zugehörige Kalenderjahr (also maximal bis zum 31.12.) belegt sein. Allerdings besteht bis zum 31.03. die Möglichkeit, diese Rechtsverpflichtungen zu verbuchen.

Um sicherzustellen, dass keine Gelder an das Wissenschaftsministerium des Landes zurückfließen, werden Mittel, die bis zum 31.03. des Folgejahres nicht verausgabt wurden bzw. nicht mit Rechtsverpflichtungen belegt sind, von der Universität wieder eingezogen. Diese werden dann für kurzfristige, vorgabenkonforme Investitionen verwendet.

Die Vergabevorschläge sollten grundsätzlich so ausgearbeitet sein, dass sie nicht im Nachhinein verändert werden müssen. Dies lässt sich vor allem auch dadurch erreichen, dass die angegebenen Maßnahmen so konkret wie nötig, aber so breit wie möglich beschrieben werden – das gibt euch eine gewisse Flexibilität beim Verausgaben. Besipiele:

  • “Exkursion” statt “Exkursion vom 14.-16.03 nach Paris”

  • “Kursmaterial” statt “100 Lupen, 30 Kugelschreiber, 7 Blöcke”

  • “Lehrauftrag” statt “Lehrauftrag an Frau XY für Lehrveranstaltung YZ”

Sollte dennoch eine Änderung des Vergabevorschlags im Nachhinein notwendig sein, muss eine Umwidmung durchgeführt werden. Das Verfahren dazu wird oben im Bereich “Dezentrale Vergabe (Informationen für Fachbereiche)” bzw. “Informationen für Geförderte” beschrieben.

E-Mail: svb(at)stura.org
studi-vorschlagsbudget(at)stura.uni-freiburg.de