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Ausschreibung des zentralen Projektwettbewerbs: SVB 2024

Die Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg schreibt einen Teil des Studierendenvorschlagsbudgets (SVB) für das kommende Vergabejahr 2024 als zentralen und allen Universitätsangehörigen offenstehenden Projektwettbewerb aus. Zu vergeben sind insgesamt 400.000 Euro. Antragsfrist ist der 31. Juli 2023.

 

Antragsstellung 

Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität Freiburg. Die Anträge sind an das SVB-Gremium zu richten, sollen maximal drei Seiten umfassen und Folgendes beinhalten:

  • eine Projektvorstellung, welche Inhalte, Ziele und Perspektiven aufzeigt. Diese soll auch für Fachfremde gut verständlich sein und diesen ermöglichen, den Antrag einzuordnen.

  •  eine Kurzzusammenfassung des Projektes (maximal 500 Zeichen)

  • eine Kostenaufstellung

  •  ggf. Informationen über die Beantragung von Fördergeldern oder Förderungen durch andere Stellen

 

 

Darüber hinaus ist der Excel-Formularvordruck, welcher online unter http://www.stura.org/svb > Reiter Formularvordrucke“ >

Formularvordrucke 2024 > Zentral zum Download zur  Verfügung steht, auszufüllen. Der Antrag ist im pdf-Format und der

Formularvordruck als .xlsx-Datei elektronisch und fristgerecht an svb@stura.org zu senden.

 

Zusätzlich ist eine ausgedruckte und von den Antragsstellenden und Budgetverantwortlichen unterschriebene Originalversion

der beiden Dokumente im Sekretariat der Studierendenvertretung im Studierendenhaus (Belfortstraße 24) zu dessen

Öffnungszeiten abzugeben oder per Hauspost einzusenden. Sollten weitere Stellen (z.B. gesamtuniversitäre Einrichtungen,

Fakultäts- und/oder Fachbereichsleitungen) an dem Projekt beteiligt sein, ist deren Zustimmung im Vorfeld einzuholen und

nachzuweisen.

 

In Rücksprache mit den Antragsstellenden ist eine Teilförderung von Projekten möglich. Studentische Projekte müssen über

universitäre Einrichtungen (z.B. Institute oder Fakultäten) haushaltsrechtlich abgewickelt werden. Bei Schwierigkeiten, eine

universitäre Kostenstelle dafür zu finden, können sich Studierende gerne an das SVB-Gremium wenden.

 

Ausschreibungskriterien

Alle Anträge müssen sich an die rechtlichen Grundlagen des Hochschulfinanzierungsvertrags- Begleitgesetzes und der Verwaltungsvorschrift QSM studentisches Vorschlagsrecht halten. Diese sind unter http://www.stura.org/svb > Reiter „Hintergründe und Rahmenbedingungen“ verlinkt. Sämtliche Gelder unterliegen der Zweckbindung für Studium und Lehre.

  

Folgende Kriterien werden von dem Vergabegremium bei der Bewertung der Anträge herangezogen und positiv gewichtet: 

  • Nutzen für viele Studierende, insbesondere in Relation zu eingesetztem Geld und Ressourcen auch kleinere Projekte sind explizit förderungswürdig
  • Beteiligung oder Initiative von Studierenden bei der Antragsstellung
  • Nachhaltigkeit und Nutzen für zukünftige Studierende
  • inter- oder multidisziplinäre Konzeption

  •  neuartiger Charakter des Projektes

  •  Förderung von Diversität, Inklusion und Barrierefreiheit an der Universität

   

Anträge auf kurzfristige oder einmalige Maßnahmen, in welchen nicht ausreichend die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahme begründet wird, haben geringe Chancen auf Förderung. Bei Investitionsleistungen (z.B. Anschaffung von Literatur, technischen Geräten oder bauliche Maßnahmen) ist zu begründen, warum diese nicht aus Mitteln des Seminars oder Instituts bzw. der Fakultät oder Universität getätigt werden können. Ausschlusskriterien sind die Finanzierung von Grundlehre, Grundausstattung oder Verbrauchsmaterial. 

 

Vergabe und Projektdurchführung

Über die Vergabe entscheidet das von der Studierendenschaft eingesetzte SVB-Gremium im Einvernehmen mit dem Studierendenrat anhand der genannten Kriterien und Anhaltspunkte. Durch eine möglichst heterogene Zusammensetzung des SVB-Gremiums soll eine faire Vergabe sichergestellt werden. 

 

Die Antragssteller*innen werden voraussichtlich bis Oktober 2023 informell durch das SVB-Gremium über Annahme oder Ablehnung ihrer Projektanträge benachrichtigt. Die offizielle Zuweisung der Mittel durch das Rektorat erfolgt voraussichtlich gegen Ende des Jahres. Die erfolgreichen Anträge und deren Kurzzusammenfassungen werden auf der Webseite der Studierendenvertretung veröffentlicht.

  

Auf die Förderung der Projekte durch das Studierendenvorschlagsbudget soll bei Durchführung, Veröffentlichungen und Werbung hingewiesen werden; hierzu stehen unter http://www.stura.org/svb > Reiter „Informationen für Geförderte“ Logos zur Verfügung. Die Annahme der Förderung verpflichtet die Antragsstellenden, mit Abschluss des Projektes bzw. sechs Monate nach der Tätigung der Investition unaufgefordert eine angemessene Reflexion bzw. Evaluation unter svb@stura.org einzureichen. Diese wird ebenfalls veröffentlicht. Nähere Informationen hierzu und ein Leitfaden zum Verfassen der Evaluation werden den erfolgreichen Antragsstellenden vom SVB-Gremium zur Verfügung gestellt.

  

Projekte müssen innerhalb des ausgeschriebenen Kalenderjahres 2023 abgeschlossen werden. Mittel, die nicht bis zum 31. Dezember 2024 mit einer Rechtsverpflichtung belegt worden sind, verfallen ersatzlos. Die Mittel müssen auf jeden Fall bis zum 31. März 2024 von den Projektkonten abgeflossen sein.

 

Eine Folgeförderung ist möglich, wenn ein weiterer, im Vergabeverfahren erfolgreicher Antrag gestellt wird. In begründeten Ausnahmen ist auch eine direkte mehrjährige Förderung möglich. Auch in diesen Fällen müssen Ausgaben getrennt nach Kalenderjahren beantragt, abgerechnet und verausgabt werden.

 

Kontakt

Unter http://www.stura.org/svb > Reiter „FAQ Frequently Asked Questions“ werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das SVB-Gremium unter svb@stura.org.

 

 

 

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